Steiermark

Verzeichnis der Altlasten in der Steiermark. Die Altlasten sind chronologisch nummeriert, wobei die Nummer 1 jene Altlast ist, die in diesem Bundesland als erste ausgewiesen wurde. Altlasten, die als saniert oder gesichert beurteilt sind, werden in der Altlastenatlasverordnung als saniert beziehungsweise als gesichert ausgewiesen.  

ST1: Teerfabrik Lederer-Mellitzer saniert
ST2: Glasfabrik Gösting Altlast
ST3: Schlackenhalde Judenburg gesichert
ST4: Rigips-Deponie Eselsbach gesichert
ST5: Rösslergrube gesichert
ST6: Deponie Steirische Montanwerke AG Altlast
ST7: Gärtnerei Thianich saniert
ST8: Bildröhrenwerk Lebring saniert
ST9: AGIP St. Michael saniert
ST10: Halde Donawitz gesichert
ST11: Deponie Alois-Gerstl-Weg saniert 
ST12: Putzerei Pammer Altlast
ST13: Putzerei Andrea Altlast
ST14: Chemische Reinigung Rath Altlast
ST15: Alte Gemeindedeponie Frohnleiten saniert
ST16: Schwellenimprägnierung Stainach Altlast
ST17: Frachtenbahnhof Mürzzuschlag gesichert
ST18: Putzerei Scherf Altlast
ST19: Gerbereideponie Schmidt gesichert
ST20: Gaswerk Rudersdorf saniert
ST21: Putzerei Hlatky Altlast
ST22: Ventrex Altlast
ST23: Alpenteer gesichert
ST24: Tankstelle Lorenzoni Altlast
ST25: Putzerei Plachy Altlast
ST26: Deponie Schotthof Brucknerstraße Altlast
ST27: Schlackenhalde Münichthal Altlast
ST28: Gaswerk Jakomini Altlast
ST29: Deponie Schwarzl Altlast
ST30: Lederfabrik Schmidt Altlast
ST31: Holzimprägnierwerk Rütgers St. Marein Altlast
ST32: Halde Schrems** gesichert
ST33: Teerteiche Trieben Altlast
ST34: Schlackenhalde Blei-Silber-Hütte Deutschfeistritz Altlast
ST35: Halde Pyrit- und Kupferkiesbergbau Walchen Altlast
ST36: Teergrube Mürzzuschlag* Altlast
ST37: Feuerwehrschule Lebring* Altlast
ST38: Binder Magnete* Altlast

 

* Die Altablagerung "Teergrube Mürzzuschlag" und die Altstandorte "Feuerwehrschule Lebring" und "Binder Magnete" wurden vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

** Die Altlast ST32 "Halde Schrems" wurde vorab als gesichert in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.