* Die Altablagerung "Filterstaubablagerung Bergla" wurden vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
** Für die Altlast ST38 "Binder Magnete" wurde vorab die Prioritätenklasse 2 im Altlastenverzeichnis eingetragen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.