Altablagerungen
Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden.
Altlasten
Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, die erheblich kontaminiert sind oder von denen erhebliche Risiken für Mensch oder Umwelt ausgehen.
Altlastenatlas (Altlastenatlasverordnung, BGBl. II Nr. 232/2004 i.d.g.F.)
Verordnung des BMK, in der jene Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen ausgewiesen werden, die aufgrund einer Gefährdungsabschätzung als sanierungsbedürftig bewertet wurden. In der Altlastenatlasverordnung werden auch jene Altlasten, bei denen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, als gesichert oder saniert gekennzeichnet.
Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV)
Verordnung des BMK zur Festlegung von Richtwerten und Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens erheblicher Kontaminationen oder erheblicher Risiken bei Altablagerungen und Altstandorten, zur Festlegung von Kriterien für die Risikoabschätzung und zur Festlegung von Zielwerten für Altlastenmaßnahmen.
Altlastenmaßnahmen
Altlastenmaßnahmen sind die Sanierung und die Beobachtung bei Altlasten.
Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)
299. Bundesgesetz vom 7. Juni 1989 (in der jeweils geltenden Fassung) zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung.
Altstandorte
Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit Schadstoffen in mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde.
Beobachtung
Beobachtung ist die Überwachung und Dokumentation des Emissionsverhaltens und der Nutzung der Altlast.
Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten
Beurteilung auf Basis von Untersuchungsergebnissen, ob Altablagerungen oder Altstandorte erheblich kontaminiert sind oder von Altablagerungen oder Altstandorten ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht.
Dekontamination
Dekontamination ist die weitgehende Beseitigung der Kontamination und deren Ursache.
Erhebliche Kontamination
Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert, wenn die Richtwerte für die Intensität und das Ausmaß von erheblichen Kontaminationen oder die Richtwerte für Schadstofffrachten in einem Gewässer der Altlastenbeurteilungsverordnung überschritten sind.
Erstabschätzung
Abschätzung auf Basis der vorliegenden Informationen, ob bei einer Altablagerung oder einem Altstandort eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt zu erwarten ist.
Prioritätenklassifizierung
Aufgrund einer Risikoabschätzung werden einer Altlast eine von drei Prioritätenklassen (1 – hoch, 2 – mittel, 3 – niedrig) zugeordnet. Altlasten mit einem erheblichen Risiko für Mensch oder Umwelt sind zumindest der Prioritätenklasse 2 zuzuordnen.
Risikoabschätzung
Abschätzung der Risiken, die sich durch die Ausbreitung von Schadstoffen, die Auswirkungen der Schadstoffe auf Böden und Gewässer, insbesondere auf deren Nutzung und die Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen ergeben.
Sanierung
Sanierung ist die Dekontamination oder Sicherung einer Altlast.
Schadstoff
Schadstoff ist jeder Stoff, der aufgrund seiner Eigenschaften eine erhebliche Gefahr für Mensch oder Umwelt verursachen kann, insbesondere Stoffe und Gemische wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, Mineralöle, Teeröle und Deponiegas (Methan, Kohlendioxid)
Sicherung
Sicherung ist die dauerhafte Verhinderung der Ausbreitung von Schadstoffen.