Altlasten Glossar

Wie unterscheidet sich ein Altstandort von einer Altlast? Welche Rolle spielt dabei die Gefährdungsabschätzung? Und welche Informationen bietet der Verdachtsflächenkataster im Gegensatz zum Altlastenkataster? All diese Begrifflichkeiten werden im Altlasten-Glossar erklärt.

Altablagerungen

Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden.

Altlasten

Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, die erheblich kontaminiert sind oder von denen erhebliche Risiken für Mensch oder Umwelt ausgehen.

Altlastenatlas (Altlastenatlasverordnung, BGBl. II Nr. 232/2004 i.d.g.F.)

Verordnung des BMK, in der jene Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten und deren Einstufung in Prioritätenklassen ausgewiesen werden, die aufgrund einer Gefährdungsabschätzung als sanierungsbedürftig bewertet wurden. In der Altlastenatlasverordnung werden auch jene Altlasten, bei denen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, als gesichert oder saniert gekennzeichnet.

Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV)

Verordnung des BMK zur Festlegung von Richtwerten und Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens erheblicher Kontaminationen oder erheblicher Risiken bei Altablagerungen und Altstandorten, zur Festlegung von Kriterien für die Risikoabschätzung und zur Festlegung von Zielwerten für Altlastenmaßnahmen.

Altlastenmaßnahmen

Altlastenmaßnahmen sind die Sanierung und die Beobachtung bei Altlasten.

Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)

299. Bundesgesetz vom 7. Juni 1989 (in der jeweils geltenden Fassung) zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung.

Altstandorte

Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit Schadstoffen in mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde.

Beobachtung

Beobachtung ist die Überwachung und Dokumentation des Emissionsverhaltens und der Nutzung der Altlast.

Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten

Beurteilung auf Basis von Untersuchungsergebnissen, ob Altablagerungen oder Altstandorte erheblich kontaminiert sind oder von Altablagerungen oder Altstandorten ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht.

Dekontamination

Dekontamination ist die weitgehende Beseitigung der Kontamination und deren Ursache.

Erhebliche Kontamination

Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert, wenn die Richtwerte für die Intensität und das Ausmaß von erheblichen Kontaminationen oder die Richtwerte für Schadstofffrachten in einem Gewässer der Altlastenbeurteilungsverordnung überschritten sind.

Erstabschätzung

Abschätzung auf Basis der vorliegenden Informationen, ob bei einer Altablagerung oder einem Altstandort eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt zu erwarten ist.

Prioritätenklassifizierung

Aufgrund einer Risikoabschätzung werden einer Altlast eine von drei Prioritätenklassen (1 – hoch, 2 – mittel, 3 – niedrig) zugeordnet. Altlasten mit einem erheblichen Risiko für Mensch oder Umwelt sind zumindest der Prioritätenklasse 2 zuzuordnen.

Risikoabschätzung

Abschätzung der Risiken, die sich durch die Ausbreitung von Schadstoffen, die Auswirkungen der Schadstoffe auf Böden und Gewässer, insbesondere auf deren Nutzung und die Möglichkeiten der Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen ergeben.

Sanierung

Sanierung ist die Dekontamination oder Sicherung einer Altlast.

Schadstoff

Schadstoff ist jeder Stoff, der aufgrund seiner Eigenschaften eine erhebliche Gefahr für Mensch oder Umwelt verursachen kann, insbesondere Stoffe und Gemische wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, Mineralöle, Teeröle und Deponiegas (Methan, Kohlendioxid)

Sicherung

Sicherung ist die dauerhafte Verhinderung der Ausbreitung von Schadstoffen.