Maßnahmen gemäß § 29 Altlastensanierungsgesetz
Insgesamt wurden bisher 25 Altlasten als „§ 29 Fälle“ anerkannt. Davon wurden bereits folgende neun Altlasten gesichert oder dekontaminiert:
Für die weiteren sechszehn Altlasten befinden sich Projekte zu Altlastenmaßnahmen bereits in Durchführung oder Vorbereitung:
Für diese aktuellen Projekte werden die Kosten der Altlastenmaßnahmen bis 2034 mit gesamt rund € 96,2 Mio. abgeschätzt (Stand: 01.01.2026).
Die bisherigen Kosten der Altlastenmaßnahmen für abgeschlossene und laufende Projekte belaufen sich auf rund € 375,6 Mio (Stand 01.01.2026).
Die Durchführung beziehungsweise Abwicklung der notwendigen Altlastenmaß-nahmen erfolgt durch die Bundesaltlastensanierungsges.m.b.H. (BALSA GmbH, als 100%ige Tochter der Umweltbundesamt GmbH), die 2004 mit dem Hauptgeschäftszweck der Durchführung von Altlastenmaßnahmen an Altlasten gemäß § 29 ALSAG gegründet wurde.
(siehe www.balsa-gmbh.at)