Maßnahmen gemäß § 18 Altlastensanierungsgesetz
Insgesamt wurden bisher 19 Altlasten als „§ 18 Fälle“ anerkannt. Davon wurden bereits folgende neun Altlasten gesichert oder saniert:
Für diese durch den Bund sanierte Altlasten wurden bislang rd. € 153,7 Mio. aufgewendet.
Für die weiteren zehn Altlasten befinden sich Sanierungsprojekte bereits in Durchführung oder Vorbereitung:
Die Sanierungskosten dieser Altlasten wurden mit rund € 153,6 Mio. abgeschätzt.
Die Durchführung beziehungsweise Abwicklung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen erfolgt von der Bundesaltlastensanierungsges.m.b.H. (BALSA GmbH, als 100%ige Tochter der Umweltbundesamt GmbH), die 2004 mit dem Hauptgeschäftszweck der Sanierung von Altlasten gemäß § 18 ALSAG gegründet wurde (siehe www.balsa-gmbh.at).