Sanierung

Zur Beseitigung von erheblichen Gefahren sind bei Altlasten Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Bei einer Sanierung wird die Ursache für die erhebliche Gefahr (weitgehend) beseitigt. Bei einer Sicherung werden eine Ausbreitung von Schadstoffen und damit Auswirkungen auf die Umwelt verhindert.

Grundsätzlich können bei Altlasten zwei Arten von Maßnahmen unterschieden werden:

Sanierung

Bei einer Sanierung wird die Altlast entweder entfernt oder die Verunreinigungen soweit reduziert, dass nur mehr geringe Kontaminationen verbleiben („Dekontamination“).

Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel

  • Aushub der Abfälle beziehungsweise der verunreinigten Untergrundbereiche und Behandlung des Aushubmaterials in geeigneten Anlagen

  • Absaugung der Bodenluft bei leichtflüchtigen Schadstoffen und Reinigung der abgesaugten Bodenluft (eventuell mit vorangehender, die Schadstoffverflüchtigung beschleunigender thermischen Behandlung des Untergrunds)

  • Pumpen von verunreinigtem Grundwasser und Reinigung des abgepumpten Grundwassers

  • Belüftung von organischen Abfallablagerungen (zum Beispiel Hausmülldeponien) zur Reduktion der Deponiegasbildung

  • Chemische Zerstörung von Schadstoffen im Untergrund („in-situ“) durch Zugabe von Oxidations- oder Reduktionsmitteln

  • Mikrobiologischer Abbau organischer Schadstoffe im Untergrund („in-situ“)

Sicherung

Bei einer Sicherung bleibt die Altlast weitgehend unverändert. Durch Sicherungsmaßnahmen wird eine Ausbreitung von Schadstoffen aus der Altlast in die Umgebung verhindert. Bei einer Sicherung sind laufende Kontrollen der Wirksamkeit der Maßnahmen erforderlich.

Sicherungsmaßnahmen sind zum Beispiel

  • „Umschließung“ einer Altlast mit einer Dichtwand (eventuell in Verbindung mit Filterelementen, in denen Schadstoffe adsorbiert oder umgewandelt werden)

  • Betrieb von „Sperrbrunnen“

  • Oberflächenabdichtung zur Verhinderung der Bildung von Sickerwasser

Eine Zusammenstellung innovativer Sanierungsmethoden findet sich in der Publikation "Technologie-Quickscan über In-situ-Sanierungsmethoden".

Beurteilung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen

Nach der Durchführung von Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen wird vom Umweltbundesamt beurteilt, ob die Maßnahmen ausreichend wirksam sind und die Sanierungs- beziehungsweise Sicherungsziele erreicht wurden. Bei dieser Beurteilung werden folgende Punkte berücksichtigt, wobei im Einzelfall (zum Beispiel Sanierung oder Sicherung) nicht alle Punkte relevant sind:

  • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen

  • Art und Umfang der durchgeführten Kontrolluntersuchungen

  • Verringerung der Verunreinigungen im Untergrund und im Grundwasser

  • Ausmaß von verbleibenden Verunreinigungen

  • Verringerung der Ausbreitung von Schadstoffen und Deponiegas

  • Verringerung der Möglichkeiten zur Aufnahme von Schadstoffen durch Menschen

  • Prognose der Auswirkungen von verbleibenden Verunreinigungen auf die Umwelt

Bestehen nach der Durchführung von Maßnahmen keine erheblichen Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt, wird die Altlast im Altlastenatlas als saniert oder gesichert gekennzeichnet. Bei gesicherten Altlasten wird die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen regelmäßig auf Basis der Beurteilung von Kontrolluntersuchungen überprüft.