Altlast O90: AMAG - Lochnerfeld*

Bei der Altablagerung handelt es sich um Verfüllungen und Anschüttungen mit Erdaushub und Bauschutt sowie Schlacke und untergeordnet Schrott aus dem Betriebsgelände der AMAG zwischen 1940 und 1951. Gegen Ende wurden im nordwestlichen Ablagerungsbereich vermehrt auch Industrie- und Gewerbeabfälle abgelagert

Im nordwestlichen Bereich der Altablagerung weisen die Ablagerungen auf einer Fläche von rund 6.000 m² eine erhebliche Schadstoffmenge auf, vor allem mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Das Volumen des erheblich belasteten Bereiches kann auf rund 70.000 m³ geschätzt werden. Die Ablagerungen reichen nicht bis ins Grundwasser. Im Grundwasser wurden vor allem leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe in Form von Tetrachlorethen und untergeordnet Fluorid nachgewiesen. Die Schadstofffrachten an Tetrachlorethen im unmittelbaren Grundwasserabstrom sind zumindest zeitweise erheblich. Mittel- bis langfristig ist keine signifikante Änderung der Grundwasserbelastungen zu erwarten. Für den erheblich kontaminierten Bereich der Altablagerung ergibt sich die Prioritätenklasse 2.

* Die Verdachtsfläche "AMAG - Lochnerfeld" wurde vorab in das Altlastenverzeichnis aufgenommen. Eine rechtsverbindliche Ausweisung in der Altlastenatlasverordnung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Braunau am Inn,
Braunau am Inn,
Ranshofen,
1536/2
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt,
Industrie-/Gewerbemüll
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 5.900 m²
Volumen Altlast (m³): 70.000 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe)
Teeröl
Mineralölkohlenwasserstoffe

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Lochnerfeld“ befindet sich in einem ca. 18 ha großen Waldgebiet rund 1 km südöstlich des Ortszentrums von Ranshofen und unmittelbar westlich des Industriegeländes der Austria Metall AG (AMAG). Zwischen 1940 und 1951 wurden auf einer Fläche von ca. 56.000 m² vornehmlich Erdaushub und Bauschutt sowie Schlacke und untergeordnet Schrott aus dem Betriebsgelände der AMAG abgelagert. Gegen Ende des Verfüllungszeitraumes wurden im nordwestlichen Ablagerungsbereich vermehrt auch Industrie- und Gewerbeabfälle abgelagert. Die Ablagerungen erfolgten sowohl als Wiederauffüllung von ehemaligen Abgrabungen als auch als Haldenschüttung. Aufgrund des ausgeprägten Reliefs der Deponiebasis sind die Ablagerungsmächtigkeiten lokal sehr unterschiedlich. So reicht die Mächtigkeit im nordwestlichen Ablagerungsbereich stellenweise bis über 15 m, wohingegen die Anschüttungen im Süden flach gegen den natürlich anstehenden Untergrund auslaufen. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Das gesamte Ablagerungsvolumen kann mit rund 450.000 m³ geschätzt werden.

Untergrundverhältnisse

Die Altablagerung liegt im Bereich der würmeiszeitlichen Niederterrasse im westlichen Teil der oberösterreichischen Molassezone. Ranshofen liegt am Nordwestrand eines weitläufigen Schotterfeldes aus quartären Ablagerungen des Inns. Die Mächtigkeit der quartären Lockergesteine (glazifluviatile Schotterablagerungen) beträgt im Bereich der Altablagerung bis ca. 45 m. Im Liegenden folgt der Schlier, der als Stauer fungiert.

Der Grundwasserspiegel liegt etwa 20 bis 25 m unter GOK, die Grundwassermächtigkeit beträgt im Mittel rund 20 m. Die Strömungsrichtung verläuft etwa Richtung Nordnordwest und zeigt kaum jahreszeitliche Änderungen. Die Durchlässigkeit des Aquifers liegt zwischen etwa 5x10-4 bis 2x10-3 m/s, das ermittelte Grundwassergefälle beträgt rund 6 ‰. Die daraus abgeleitete Fließgeschwindigkeit beträgt rund 1bis 2 m/d. Der spezifische Grundwasserdurchfluss liegt im Bereich von etwa 5 bis 10 m³/m,d, über den gesamten Querschnitt der Altablagerung rund 2.200 m³/d.

Aufgrund der nur wenigen Dezimeter mächtigen Bodenbildung auf den Niederterrassenschottern können sowohl die Niederschlagswässer als auch die Oberflächengerinne weitgehend ungehindert versickern. So führt die Enknach nur einen Bruchteil des auf ihr Einzugsgebiet fallenden Niederschlages als Oberflächenwasser ab und auch ihre Zubringerbäche verlieren nach ihrem Eintritt in die Niederterrasse einen Großteil ihres Wassers an das Grundwasser. Die täglich anfallende Sickerwassermenge kann mit etwa 50 m³ pro Tag abgeschätzt werden woraus sich eine hohe Verdünnung von ca. 1:40 ergibt.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Standort wird aktuell forstwirtschaftlich genutzt. Umgeben ist der Standort von Acker- und Waldflächen, im Norden befinden sich bereits die südöstlichen Ausläufer des Siedlungsgebietes von Ranshofen. Östlich angrenzend befindet sich das Industriegelände der Austria Metall AG (AMAG).

Unmittelbar östlich der Altablagerung fließt die Enknach (entlang der Lamprechtshausener Landesstraße B 156) und mündet nach etwa 3,5 km Richtung Norden in den Inn.

Die Altablagerung liegt innerhalb des wasserwirtschaftlich bedeutenden Gebietes „Lachforst“ und innerhalb des Grundwasserrahmenplanes der Mattig. Die Niederterrasse des Inns bzw. der Mattig ist ein gut durchlässiger Grundwasserleiter, der ca. 1 km nordwestlich in die Austufe übergeht. Im Bereich des Überganges befinden sich mehrere Quellen, die auch für Trinkwasserzwecke genutzt werden. Ca 1 km nördlich befindet sich das Wasserwerk I Ranshofen mit einer mittleren Tagesentnahme von 6.000 m³ Nutzwasser für die AMAG. Rund 1,2 km südöstlich (anstromig) liegt das Wasserwerk II Lachforst mit einer mittleren Tagesentnahme von rd. 18.000 m³ Trinkwasser für die Stadt Braunau und die AMAG. Rund 500 m ostsüdöstllich befindet sich das Wasserwerk III Lachnerschlag mit einer mittleren Tagesentnahme von 7.500 m³ Nutzwasser.

Im unmittelbaren Abstrom der Altablagerung sind keine Trinkwassernutzungen bekannt, es besteht eine öffentliche Trinkwasserversorgung. Im Abstrom bestehen noch einige Hausbrunnen zur Gartenbewässerung sowie thermische Grundwassernutzungen.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Zwischen 1940 und 1951 wurden auf einer Fläche von ca. 56.000 m² vornehmlich Erdaushub und Bauschutt sowie Schlacke und untergeordnet Schrott aus dem Betriebsgelände der AMAG abgelagert. Gegen Ende des Verfüllungszeitraumes wurden im nordwestlichen Ablagerungsbereich vermehrt auch Industrie- und Gewerbeabfälle abgelagert. Die Ablagerungen erfolgten sowohl als Wiederauffüllung von ehemaligen Abgrabungen als auch als Haldenschüttung. Aufgrund des ausgeprägten Reliefs der Deponiebasis sind die Ablagerungsmächtigkeiten lokal sehr unterschiedlich. So reicht die Mächtigkeit im nordwestlichen Ablagerungsbereich stellenweise bis über 15 m, wohingegen die Anschüttungen im Süden flach gegen den natürlich anstehenden Untergrund auslaufen. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Das gesamte Ablagerungsvolumen kann mit rund 450.000 m³ geschätzt werden.

Im nordwestlichen Teilbereich sind die Ablagerungen massiv mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, sowie teilweise mit Mineralölkohlenwasserstoffen und untergeordnet mit Metallen (v.a. Blei und Kupfer) belastet. Die Fluorgehalte sowie der TOC sind in diesem Teilbereich generell hoch. Bei vereinzelten CKW-Analysen wurden auch im Feststoff erhöhte CKW-Gehalte nachgewiesen. Der gewachsene Boden wurde nur bei zwei Bohrungen erreicht und war gering belastet.

Die Eluate im Verhältnis 2:1 aus den Anschüttungen waren generell leicht basisch bis pH 9 und wiesen teilweise geringfügig erhöhte Gehalte an Aluminium und Blei sowie vereinzelt Nickel und Cyaniden auf. Die Eluate waren generell mit Fluorid in Gehalten bis über 100 mg/l belastet. Bei älteren Eluatuntersuchungen mit einem Elutionsverhältnis von 1:10 wurden auch erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen nachgewiesen, der Anteil an Naphthalin war gering.

Außerhalb des nordwestlichen Teilbereichs wurden in den Ablagerungen lediglich vereinzelt geringfügig erhöhte Aluminiumgehalte sowie einmalig ein erhöhter PAK-Gehalt mit 66 mg/kg nachgewiesen, ansonsten waren die gesamten angetroffen Ablagerungen sowie der darunterliegende gewachsene Boden unauffällig.

Bei den Mineralölkohlenwasserstoffen handelt es sich zumeist um Produkte im Bereich Heizöl mit Schmierölanteilen, sowie zum Teil überwiegend Mitteldestillat ohne höhersiedende Anteile. Bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen sind vor allem 4-Ring Verbindungen sowie Benzo(b)fluoranthen dominant, 3-Ring Verbindungen und Naphthalin sind nur untergeordnet vorhanden. In folgender Tabelle ist der Median der prozentuellen Anteile der Einzelsubstanzen angeführt, alle anderen Verbindungen liegen unter 2 % Anteil.

Verteilung der PAK in %
Fluoranthen Benzo(a)fluoranthen Pyren Chrysen Benzo(a)anthracen Phenanthren Benzo(a)pyren Benzo(g,h,i)perylen Benzo(k)fluoranthen Indeno(1,2,3-c,d)pyren
16,6 16,4 13,5 12,0 9,1 5,7 5,7 5,0 4,4 4,3

Zur Ableitung eines standortspezifischen Richtwertes für die Eluate wurden die Daten aus dem kontaminierten Bereich im Nordwesten herangezogen. Auf der Fläche von rund 6.000 m² ergibt sich unter Berücksichtigung der Vegetation und des Jahresniederschlags von rund 900 mm eine Sickerwassermenge von etwa 6 m³/d. Für den Grundwasserdurchfluss ergibt sich auf der Abstrombreite von 75 m für die obersten 5 m (Annahme der Durchmischungszone) eine Menge von rund 160 m³/d. Mit der Rückrechnung der Verdünnung ergeben sich die in folgender Tabelle abgeleiteten gerundeten Richtwerte im Eluat, bei deren Überschreitung theoretisch die Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 im Grundwasser in der Durchmischungszone überschritten werden.

standortspezifische Richtwerte für die Eluate der relevanten Parameter [mg/l]
Al As Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn CN ges F
3 0,2 0,2 0,1 0,3 2 0,3 0,02 50 0,8 25

Bodenluftuntersuchungen im nordwestlichen Teilbereich ergaben erhöhte Gehalte an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen bis knapp über 50 mg/m³, fast ausschließlich Tetrachlorethen mit geringen Anteilen an Trichlorethen. Die CKW-Gehalte sind generell mit der Tiefe zunehmend, es ist anzunehmen, dass auch im gewachsenen Boden unterhalb der Ablagerungen CKW-Belastungen vorliegen.

Im Grundwasser ist rund 50 m im Abstrom bei den meisten Parametern kein signifikanter Einfluss der Ablagerungen ablesbar, lediglich die Fluorid- sowie die CKW-Gehalte sind im Abstrom signifikant höher im Vergleich zum Anstrom. Eine geringfügige Beeinflussung ist hinsichtlich Natrium, Kalium, Chlorid und elektrischer Leitfähigkeit erkennbar.

Die Fluoridgehalte im Grundwasser sind insgesamt gering und deutlich unterhalb des Prüfwertes, betreffend CKW wird in der abstromigen Messstelle S 3 der Prüfwert für Summe Tri- und Tetrachlorethen zeitweise überschritten. In der weiter östlich liegenden Abstrommessstelle S 4 sind CKW in geringen Gehalten unterhalb des Prüfwertes der ÖNORM S 2088-1 vorhanden. Die CKW-Gehalte aus Schöpfproben von der Grundwasseroberfläche sind fast eine Zehnerpotenz höher als jene aus den Pumpproben.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass aufgrund des großen Grundwasserdurchflusses die primäre Ausbreitung lateral mit der Grundwasserströmung erfolgt und nur untergeordnet eine vertikale Durchmischung in die Tiefe erfolgt. Für die Abschätzung der abströmenden Schadstofffrachten werden daher als Annahme eine Durchmischungszone von 5 m angenommen. Mit den Annahmen ergeben sich mittlere Frachten an Tetrachlorethen zwischen rund 1 bis 4,5 g/d in den Messstellen 50 m im Abstrom, diese sind als gering zu bewerten. Es ist anzunehmen, dass im unmittelbaren Grundwasserabstrom erhebliche Frachten an Tetrachlorethen abströmen.

Zusammenfassend kann abgeschätzt werden, dass rund 70.000 m³ der Ablagerungen erheblich mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und untergeordnet mit Mineralölkohlenwasserstoffen und Fluorid belastet sind. Zusätzlich sind diese Ablagerungen größtenteils und vermutlich zum Teil auch der darunterliegende Untergrund mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen in Form von Tetrachlorethen verunreinigt. Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind gering. Aufgrund des sehr hohen Grundwasserdurchflusses kommt es zu einer starken Verdünnung. Unmittelbar im Bereich der Ablagerungen ist zumindest zeitweise ein erheblicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser anzunehmen.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: äußerst groß

Auf einem Teilbereich von ca. 6.000 m² sind rund 70.000 m³ der Ablagerungen erheblich mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen in Form von Tetrachlorethen sowie mit Fluorid und zum Teil auch mit Mineralölkohlenwasserstoffen im mittleren und höheren Siedebereich verunreinigt. Die Belastungen mit Tetrachlorethen reichen vermutlich zum Teil auch in den gewachsenen Boden unterhalb der Ablagerungen.

Schadstoffausbreitung: begrenzt

Im Grundwasser ist eine Beeinflussung mit CKW und Fluorid feststellbar. Die abströmenden Schadstofffrachten an Tetrachlorethen im unmittelbaren Abstrom sind zumindest zeitweise erheblich, jene an Fluorid sind gering. Die Länge der Schadstofffahne kann mit ca. 50 m abgeschätzt werden. Aufgrund Art und Alter der Kontaminationen ist mittelfristig keine signifikante Änderung der Schadstofffrachten zu erwarten.

Schutzgut: nutzbar

Das Grundwasser ist quantitativ gut nutzbar. Im Bereich der Altablagerung sowie im unmittelbaren Abstrom wird das Grundwasser nicht zu Trinkwasserzwecken genutzt. Im Abstrom wird das Grundwasser teilweise zur Gartenbewässerung sowie für Wärmepumpen genutzt, Trinkwassernutzungen befinden sich erst im weiteren Abstrom. Aufgrund der bestehenden öffentliche Trinkwasserversorgung sind auch zukünftig im näheren Grundwasserabstrom keine höherwertigen Grundwassernutzungen anzunehmen.

Prioritätenklasse - Vorschlag: 2

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich für den erheblich kontaminierten Bereich der Altablagerung die Prioritätenklasse 2.

 

 

Datum der Texterstellung: Oktober 2023

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