Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind:
- Die rechtskräftige Ausweisung der Fläche inklusive Prioritätenklassifizierung in der Altlastenatlasverordnung.
- Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Maßnahmen (ausgenommen Erkundungen und Planungen) zu stellen.
- Die Altlast ist durch Kontaminationen vor dem 01.07.1989 entstanden.
Vom BMK wurden bislang (Stand 1.1.2022) 407 Förderungsprojekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund € 1.297 Mio. genehmigt und Förderungen in der Höhe von rund € 1.020 Mio. zugesichert.
Förderungsvolumen für Altlasten – Gesamt:
Investitionsvolumen: € 1.297 Mio.
Förderungszusicherungen: € 1.020 Mio.
Förderungsauszahlungen: € 938 Mio. (für Sanierung/Sicherung + Forschung/Studien + Sofortmaßnahmen)
Die Förderungszusicherungen von rund € 1.020 Mio. verteilen sich auf:
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358 Altlastenprojekte in der Höhe von rund € 977 Mio.
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46 Forschungsprojekte in der Höhe von rund € 19 Mio. sowie auf die
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3 Sofortmaßnahmen in der Höhe von rund € 24 Mio.
Vom BMK wurde für die Förderungsabwicklung die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) beauftragt.
Förderungsgegenstand sind vor allem Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen (Investitionskosten), laufende Sicherungs-/Sanierungsmaßnahmen für fünf Jahre (Betriebskosten) sowie Planungs- und Bauaufsichtsmaßnahmen.
Die Abwicklung der Förderung für Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Altlastensanierung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.