Altlast N83: Tankstelle Hackl

Auf dem Altstandort „Tankstelle Hackl“, der eine Fläche von rd. 2.300 m² umfasst, werden seit rd. 60 Jahren Mineralölprodukte (Benzin, Diesel) gelagert und umgeschlagen. Über einen Zeitraum von rd. 30 Jahren wurde außerdem eine Kfz-Werkstatt betrieben. Vor allem im Grundwasserschwankungsbereich und lokal in der ungesättigten Zone sind erhebliche Verunreinigungen durch Diesel und Benzin vorhanden.

Das Volumen des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches kann mit 3.000-4.500 m³ abgeschätzt werden. Auf einer Fläche von zumindest 500 m² schwimmt auf dem Grundwasser eine Mineralölphase auf. Ausgehend vom Schadensherd hat sich eine Schadstofffahne ausgebildet, deren Länge derzeit mit 50-100 m abgeschätzt werden kann. Die abströmenden Schadstofffrachten sind als gering anzunehmen. Die erheblichen Untergrundverunreinigungen durch Mineralölprodukte stellen eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt dar. Es wird eine Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Mistelbach,
Ulrichskirchen-Schleinbach,
Schleinbach,
441/2, 2028/2, 2031/7
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Tankstelle
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination,
erhebliches Risiko Grundwasser
Fläche Altlast (m²): 1.200 m²
Volumen Altlast (m³): 4.000 m³
Schadstoff(e) Mineralölkohlenwasserstoffe (Benzin, Diesel/Heizöl)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.07.2018
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.07.2018
Priorität: 3

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort „Tankstelle Hackl“ befindet sich am östlichen Rand des Ortsgebietes von Schleinbach an der Kreuzung zweier Landesstraßen und umfasst eine Fläche von rd. 2.300 m².

Seit 1956 wird auf dem Standort eine Tankstelle betrieben. Die Lagerung der Treibstoffe (Normalbenzin, Benzin-Benzol-Gemisch bzw. Superbenzin, Diesel) erfolgte zunächst westlich der Zapfsäuleninsel in einem unterirdischen, einwandigen Lagertank mit 3 Kammern und einem Volumen von insgesamt 15.000 Liter. Im angrenzenden Tankwärterhaus war unter anderem ein Schmiermittellager untergebracht.

Ab dem Jahr 1988 erfolgte die Lagerung der Treibstoffe (Normalbenzin, Eurosuperbenzin, Superbenzin, Diesel) östlich der Zapfsäuleninsel in einem unterirdischen, doppelwandigen Lagertank mit 4 Kammern und einem Volumen von insgesamt 30.000 Liter. Ein zentraler Füllschacht wurde auf der Zapfsäuleninsel installiert. Der bestehende 15.000-Liter-Tank wurde gereinigt und mit Sand verfüllt.

Im Jahr 1996 wurden ein Schlammfang und ein Mineralölabscheider errichtet. Bis dahin erfolgte die Ableitung des Oberflächenwassers direkt in die Ortskanalisation, wobei sich ein Einlaufschacht unmittelbar neben der Zapfsäuleninsel befand.

Vermutlich ab 1970 bis etwa 2003 wurde auf dem Standort auch eine Autowaschanlage (Waschbox) und eine Kfz-Werkstatt betrieben. Die größtenteils unbefestigten Freiflächen nordwestlich der Gebäude dienten vermutlich zum Abstellen von (Havarie-)Fahrzeugen und als Altreifenlagerplatz.  

Im Jahre 1985 wurden sämtliche Zapfsäulen infolge eines Verkehrsunfalles weggerissen. Ein Austritt von Treibstoffen infolge dieses Unfalles ist nicht dokumentiert. Im Zeitraum zwischen 2006 und 2009 trat eine Leckage in der Füllleitung der Dieselkammer auf, welche gesperrt und blindiert wurde. Die Dieselkammer wurde nachfolgend mit der benachbarten Benzinkammer zur Lagerung von nunmehr 17.000 Liter Diesel verbunden.

Untergrundverhältnisse

Der Altstandort liegt im westlichen Randbereich des Rußbach-Talbodens im südlichen Kreuttal. Das Gelände des Altstandortes befindet sich auf ca. 190 m ü. A. und ist weitestgehend eben. Unter der Oberflächenbefestigung und geringmächtigen anthropogenen Anschüttungen (meist <1 m mächtig) wird der natürliche Untergrund bis etwa 11 m Tiefe aus Aulehm (feinsandige Schluffe und schluffige Feinsande) aufgebaut. Darunter folgt eine 1-1,5 m mächtige Kiesschicht mit Sand- und Steinanteilen. Ab ca. 12,5 m unter GOK wird grüngrauer schluffiger Ton angetroffen, der den Stauer des 1. Grundwasserstockwerks bildet.  

Am Standort liegen halbgespannte bis gespannte Grundwasserverhältnisse vor. Grundwasserführende Schichten sind in den Feinsandbereichen im Aulehm und im darunterliegenden Kies vorhanden. Der Flurabstand beträgt etwa 4,5-5,5 m, der Druckwasserspiegel liegt etwa 3-4,5 m unter GOK. Die Grundwasserströmung erfolgt nach Süd bis Südsüdost und dreht vermutlich unmittelbar südlich des Standortes nach Ost. Der Durchlässigkeitsbeiwert kf des Grundwasserleiters liegt im Bereich von 10-4 m/s bis 10-6 m/s. Das Grundwassergefälle kann mit 0,3 % angenommen werden. Der spezifische Grundwasserdurchfluss ist als sehr gering anzunehmen (<0,1 m³ pro Tag und Querschnittsmeter).

Der Altstandort ist überwiegend versiegelt (Beton, Asphalt) bzw. bebaut. Im Betankungsbereich besteht eine flüssigkeitsdichte Versiegelung. Nur in den östlichen und nördlichen Bereichen bestehen unversiegelte Flächen. Die Sickerwassermenge im Bereich des Altstandortes kann mit etwa 1 m³/d abgeschätzt werden.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Altstandort wird aktuell gewerblich genutzt. In westlicher Richtung schließt ein Wohngebiet an, die übrigen umliegenden Flächen werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Nutzung des Standorts und der Umgebung zum Zeitpunkt Juni 2012 geht aus dem Luftbild in nebenstehender Abbildung hervor.

Der Standort liegt im Grundwasserkörper „Weinviertel“ und befindet sich in keinem Grundwasserschutz- oder Grundwasserschongebiet.

Südöstlich des Standortes in einer Entfernung von rd. 500 m befindet sich ein Nutzwasserbrunnen (Bewässerung einer Obstbauanlage). Ca. 500 m nordwestlich bzw. anstromig des Standortes befinden sich Brunnen einer Trinkwasserversorgung (Bahnhof Schleinbach).

Etwa 400 Meter östlich des Altstandortes fließt der Rußbach in südlicher Richtung.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Auf dem Altstandort „Tankstelle Hackl“ werden seit rd. 60 Jahren Mineralölprodukte (Benzin, Diesel) gelagert und umgeschlagen. Über einen Zeitraum von rd. 30 Jahren wurde außerdem eine Kfz-Werkstatt betrieben. Der vom Altstandort betroffene Bereich umfasst rd. 2.300 m² und ist überwiegend versiegelt bzw. bebaut.

Ausgehend vom Betankungsbereich kam es im Laufe des jahrzehntelangen Tankstellenbetriebs vermutlich durch Tropfverluste, Versickerung und Leckagen an Rohrleitungen zu Einträgen von Benzin und Diesel in den Untergrund. Es ist anzunehmen, dass die Einträge zumindest teilweise vor 1989 erfolgt sind.

Im Betankungsbereich liegen bereits direkt unter der Versiegelung in einem vergleichsweise gut durchlässigen Anschüttungshorizont (Rollierung, Tragschicht) erhebliche Verunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) vor. Der Bereich erheblicher MKW-Verunreinigungen (Schadensherd) mit MKW-Gesamtgehalten über dem Maßnahmenschwellenwert der ÖNORM S 2088-1 (500 mg/kg TS für die Parameter KW-Index und SKW-IR) sowie teilweise stark erhöhten Aromaten- und MTBE-Gesamtgehalten erstreckt sich bis in den Grundwasserschwankungsbereich bzw. bis rd. 5,5 m unter GOK. Im Tiefenbereich von 2,5-5,5 m erreicht der erheblich kontaminierte Bereich mit 1.000-1.500 m² die größte Ausdehnung. Das Volumen des erheblich kontaminierten Untergrundbereiches kann mit 3.000-4.500 m³ abgeschätzt werden.

Die Sättigungskonzentration von Mineralölen in lehmigen Böden liegt bei ca. 20.000 mg/kg TS. Aufgrund der vorliegenden Analysenergebnissen mit MKW-Gesamtgehalten von bis zu rd. 50.000 mg/kg TS liegen zumindest lokal im Betankungsbereich Mineralölprodukte als flüssige Phase in der ungesättigten Zone vor. Auf dem Grundwasser schwimmt auf einer Fläche von zumindest 500 m² eine mehrere Zentimeter mächtige Mineralölphase auf.

In den übrigen Bereichen des Altstandortes (Kfz-Werkstatt, Lager- und Abstellflächen) sind keine Verunreinigungen festgestellt worden. Kleinräumige, oberflächliche Verunreinigungen durch MKW und Schwermetalle (z.B. Blei aus Batteriesäure) sind jedoch nicht auszuschließen.

Aufgrund der Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen weist das anströmende Grundwasser keine nennenswerten Vorbelastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe auf.

Im Bereich des Schadensherdes liegen im Grundwasser sehr hohe Konzentrationen an Diesel- und Benzinkohlenwasserstoffen vor, die die Maßnahmenschwellenwerte der ÖNORM S 2088-1 für die Parameter KW-Index, SKW-IR, SBTEX, Benzol und Toluol sowie den Prüfwert für den Parameter MTBE um ein Vielfaches (20- bis 1.000-fach) überschreiten. Die festgestellten Konzentrationen liegen dabei fallweise im Bereich der maximalen Löslichkeit von Diesel und Benzin in Wasser (5-20 mg/l bzw. 100-150 mg/l). Die im Vergleich zum Anstrom herabgesetzten Werte des gelösten Sauerstoffs und des Redox-Potentials sowie die leicht erhöhten Leitfähigkeitswerte weisen auf einen mikrobiellen Schadstoffabbau hin.

Infolge des hohen Schadstoffrückhaltevermögens des feinsandig-schluffigen Grundwasserleiters und vermutlich zu einem geringen Teil auch aufgrund des mikrobiellen Abbaus sind in den abstromigen Grundwassermessstellen Mineralölkohlenwasserstoffe – ausgenommen MTBE – in Pump- und Schöpfproben nur fallweise und in vergleichsweise geringen Konzentrationen bis zum 7-fachen des Maßnahmenschwellenwertes (KW-Index, SKW-IR) bzw. nicht nachweisbar (Aromaten). MTBE weist eine sehr hohe Mobilität und eine schlechte mikrobielle Abbaubarkeit auf und ist in den Abstrommessstellen in allen Pumpproben in erhöhten Konzentrationen bis zum 25-fachen des Prüfwertes nachweisbar. Die Schadstofffahne ist schematisch in nebenstehender Abbildung dargestellt.

Die in den abstromigen Messstellen gemessenen Sauerstoff-, Redox- und Leitfähigkeitswerte entsprechend weitgehend den Messwerten im Anstrom zum Altstandort.

Die Länge der Schadstoff- bzw. MTBE-Fahne kann aufgrund der hohen Mobilität und der schlechten mikrobiellen Abbaubarkeit des MTBE in einer Größenordnung von 50-100 m angenommen werden.

Ausgehend von den mittleren Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser im Schadensherd und einer Breite der Schadstofffahne von 35 m sind unter den vorliegenden hydrogeologischen Standortverhältnissen die abströmenden Schadstofffrachten (MKW, BTEX, MTBE) als gering anzunehmen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf dem Altstandort vor allem im Grundwasserschwankungsbereich und lokal in der ungesättigten Zone erhebliche Verunreinigungen durch Diesel und Benzin vorhanden sind. Das Volumen des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches kann mit 3.000-4.500 m³ abgeschätzt werden. Auf einer Fläche von zumindest 500 m² schwimmt auf dem Grundwasser eine Mineralölphase auf. Ausgehend vom Schadensherd hat sich eine Schadstofffahne ausgebildet, deren Länge mit 50-100 m abgeschätzt werden kann. Der erheblich verunreinigte Untergrundbereich stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: erheblich

Auf einer Fläche von 1.000-1.500 m² ist der Untergrund mit Mineralölprodukten (Benzin, Diesel) verunreinigt. Das Volumen des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches (Schadensherd) kann mit 3.000-4.500 m³ abgeschätzt werden und ist als klein einzustufen. Auf dem Grundwasser ist auf einer Fläche von zumindest 500 m² eine Mineralölphase vorhanden. Diesel und Benzin sowie das enthaltene MTBE sind als schädlich einzustufen und zeigen eine mäßige bis sehr hohe Mobilität. Unter Berücksichtigung der Art der Schadstoffe und der im Untergrund vorhandenen Schadstoffmenge ergibt sich insgesamt ein erhebliches Schadstoffpotenzial.  

Schadstoffausbreitung: lokal

Aufgrund der Größe des Schadensherdes sowie der Standortgegebenheiten und der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen kann die Länge der Schadstofffahne in einer Größenordnung von 50-100 m abgeschätzt werden und ist als kurz einzustufen. Eine weitere Ausbreitung ist aktuell nicht auszuschließen. Die Schadstofffracht ist gering. Die Schadstoffausbreitung ist insgesamt als lokal zu beurteilen.  

Schutzgut: nutzbar

Der Altstandort befindet sich in keinem wasserwirtschaftlich besonders geschützten Gebiet. Das Grundwasserdargebot im Bereich des Standortes ist sehr gering. Im Abstrom in einer Entfernung von rd. 500 m befindet sich ein Nutzwasserbrunnen, der zu Bewässerungszwecken genutzt wird. Das Grundwasservorkommen ist als kaum nutzbar zu beurteilen.  

Prioritätenklasse – Vorschlag: 3

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt die Einstufung des Altstandortes „Tankstelle Hackl“ in die Prioritätenklasse 3 vor.

 

Datum der Texterstellung: März 2017