Altlast S20: Chemische Reinigung Eder

Auf dem Altstandort „Chemische Reinigung Eder“ wurde von 1970 über einen Zeitraum von rund 30 Jahren eine chemische Reinigung betrieben. Als Reinigungsmittel kam Tetrachlorethen zum Einsatz. Durch den Betrieb der chemischen Reinigung kam es auf einer Fläche von rund 200 m² zu einer erheblichen Kontamination des Untergrunds durch chlorierte Kohlenwasserstoffe, vornehmlich durch Tetrachlorethen und dessen Abbauprodukte cis-1,2-Dichlorethen und Vinylchlorid.

Es ist davon auszugehen, dass die CKW in der ungesättigten und gesättigten Untergrundzone in Form einer Schadstoffphase vorliegen. Ausgehend von der erheblichen Kontamination ist auch das Grundwasser durch CKW beeinträchtigt. Aufgrund der hydrogeologischen Rahmenbedingungen ist die Verunreinigung auf den nahen Grundwasserabstrom (deutlich unter 100 m) beschränkt. Es ist auch in Zukunft mit keiner Erhöhung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und mit keiner weitergehenden Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu rechnen. Im Grundwasserabstrom des Altstandorts sind keine Grundwassernutzungen vorhanden. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich für den erheblich kontaminierten Bereich des Altstandortes die Priorität 3.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Salzburg-Umgebung,
Mattsee,
Mattsee,
816, 2130/4
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: chemische Reinigung
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 160 m²
Volumen Altlast (m³): 800 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.12.2020
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.12.2020
Priorität: 3

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort „Chemische Reinigung Eder“ befindet sich im Ortszentrum von Mattsee und umfasst eine Fläche von etwa 380 m².

Auf dem Standort wurde im Zeitraum von 1970 bis 2001 eine chemische Reinigung betrieben. Detaillierte Informationen über den Betrieb der Anlage liegen erst ab 1990 vor. Als Reinigungsmittel kam wahrscheinlich durchgängig Tetrachlorethen zum Einsatz (in Summe vermutlich zwischen 6.000 kg und 9.000 kg).

Der Standort der Reinigungsmaschine im zentralen Teil des Gebäudes dürfte über den gesamten Betriebszeitraum gleich geblieben sein. Im Jahr 1988 wurde die bestehende durch eine neue Reinigungsmaschine (geschlossenes System) mit 12 kg Ladekapazität ausgetauscht. Eine Aktivkohleanlage war bereits ab 1976 vorhanden, die Abluft wurde mit einem Metallrohr über Dach geführt. Im Jahre 1993 wurde eine Kontaktwasseraufbereitungsanlage installiert, die 1998 gemeinsam mit der Aktivkohleanlage erneuert wurde.

Im Zuge von behördlichen Überprüfungen zwischen 1993 und 2000 waren nur geringfügige Mängel beim Betrieb der Anlagen festzustellen. Tetrachlorethenhältige Abfälle wurden in dicht verschlossenen Gebinden und großteils in Sicherheitswannen gelagert. Im Jahre 1995 wurde im Bereich der Reinigungsmaschine eine Bodenluftmessstelle errichtet, die aber aufgrund mangelhafter Ausführung erst nach Einstellung der Betriebstätigkeit einwandfrei beprobt werden konnte.

Die chemische Reinigung wurde 2001 eingestellt, 2002 wurden alle Anlagen rückgebaut. Da nach Einstellung der Betriebstätigkeit im Bereich der Reinigungsmaschine hohe CKW-Belastungen in der Bodenluft festgestellt wurden, wurde in diesem Bereich etwa 6-8 Monate lang eine Bodenluftabsauganlage betrieben, über die aber keine näheren Informationen mehr vorhanden sind. Derzeit wird das Gebäude für Wohnzwecke und als Standort einer Segelmacherei genutzt.

Die Abwässer wurden während des gesamten Betriebszeitraums über die öffentliche Kanalisation entsorgt. Das Gebäude, in dem sich die chemische Reinigung befand, ist nicht unterkellert.

Untergrundverhältnisse

Das Gelände des Altstandortes befindet sich auf etwa 508 m ü. A. und ist eben.

Auf dem Standort stehen unter einer maximal 1,5 m mächtigen künstlichen Anschüttung dicht gelagerte Grundmoränensedimente (sandig-kiesig-tonige Schluffe) an, die zumindest bis in 8 m Tiefe reichen. In diesen Sedimenten sind lokal Bereiche mit höherem Sand-Kies-Anteil ausgebildet. Richtung Mattsee treten auf der Grundmoräne vermehrt torfige Verlandungssedimente auf. Die Grundmoränensedimente werden von Sand- und Tonsteinen sowie Mergeln der Flyschzone unterlagert, die etwa 250 m nördlich des Standorts in Form eines markanten Geländerückens zutage treten.

Im Bereich des Altstandortes und in seinem näheren Abstrom ist lokal in den eher sandig-kiesigen Bereichen (kf-Wert: je nach Feinkorngehalt 2 E-06 m/s bis 3,5 E-04 m/s) geringmächtiges, gering ergiebiges und teilweise gespanntes Grundwasser vorhanden, dessen Flurabstand rund 2 m bis 3 m beträgt. Die generelle Grundwasserströmungsrichtung ist nach Osten Richtung Mattsee gerichtet. Etwa 100 m östlich des Standorts ist kein oberflächennahes Grundwasser mehr vorhanden, sondern in den Klüften der Grundmoräne ein ebenfalls gering ergiebiger Grundwasserstrom mit einem Flurabstand von 8 m bis 9 m ausgebildet. Auch dessen Fließrichtung dürfte nach Osten gerichtet sein. Die laterale Ausdehnung der beiden Grundwasserhorizonte ist nicht bekannt, es ist aber zu vermuten, dass sie über Klüfte miteinander verbunden sind.

Die spezifische hydraulische Fracht im Abstrom des Altstandortes kann als sehr gering abgeschätzt werden. Aufgrund des hohen Bebauungs- bzw. Versiegelungsgrades und des dichten Untergrunds ist im Bereich des Altstandorts zudem von einer sehr geringen Grundwasserneubildungsrate auszugehen.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Altstandort wird gewerblich und als Wohnhaus genutzt und ist überwiegend bebaut. Im Westen und Süden befinden sich Grünflächen, im Norden und Osten jeweils Straßen. Der Lage im Ortszentrum entsprechend wird auch die Umgebung des Altstandorts gewerblich und für Wohnzwecke genutzt.

Der Standort liegt im Grundwasserkörper „Salzburger Alpenvorland“ (GK 100014) und befindet sich in keinem Grundwasserschutz- oder Grundwasserschongebiet. Das nächstgelegene Schutzgebiet liegt mehr als 1 km entfernt am Ostufer des Mattsees. Im Abstrom des Altstandorts existiert keine Grundwasserentnahme, etwa 150 m südwestlich (anstromig) wird eine Grundwasserwärmepumpe betrieben.

Die nächstgelegenen Oberflächengewässer sind ein kleiner, etwa 150 m südlich fließender Bach („Zubringer Mattsee“) sowie der etwa 250 m in östlicher Richtung entfernte Mattsee.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Auf dem Altstandort „Chemische Reinigung Eder“ in Mattsee wurde ab 1970 über einen Zeitraum von rund 30 Jahren eine chemische Reinigung betrieben. Detaillierte Informationen über den Betrieb der Anlage liegen erst ab 1990 vor. Als Reinigungsmittel dürfte durchgehend Tetrachlorethen zum Einsatz gekommen sein. Die Reinigungsmaschine wurde mehrmals ausgetauscht, ihr Standort im zentralen Bereich des Gebäudes dürfte aber über den gesamten Betriebszeitraum derselbe geblieben sein. Der Betrieb der Reinigungsanlage wie auch die Lagerung von Reinigungsmitteln und CKW-hältigen Abfällen erfolgte zumindest ab 1990 großteils in entsprechende Sicherheitswannen. Die chemische Reinigung wurde 2001 eingestellt, 2002 wurden alle Anlagen rückgebaut. Da nach Einstellung der Betriebstätigkeit im Bereich der Reinigungsmaschine hohe CKW-Belastungen in der Bodenluft festgestellt wurden, wurde in diesem Bereich etwa 6-8 Monate lang eine Bodenluftabsauganlage betrieben, über die aber keine näheren Informationen mehr vorhanden sind. Die Abwässer wurden während des gesamten Betriebszeitraums über die öffentliche Kanalisation entsorgt. Das Gebäude, in dem sich die chemische Reinigung befand, ist nicht unterkellert.

Auf dem Standort stehen unter einer maximal 1,5 m mächtigen künstlichen Anschüttung dicht gelagerte Grundmoränensedimente (sandig-kiesig-tonige Schluffe) an, die zumindest bis in 8 m Tiefe reichen. In diesen Sedimenten sind lokal Bereiche mit höherem Sand-Kies-Anteil ausgebildet, in denen geringmächtiges, gering ergiebiges und gespanntes Grundwasser vorhanden ist, dessen Flurabstand rund 2 m bis 3 m beträgt. Etwa 100 m östlich des Standorts ist kein oberflächennahes Grundwasser mehr vorhanden, sondern in den Klüften der Grundmoräne ein ebenfalls gering ergiebiger Grundwasserstrom mit einem Flurabstand von 8 m bis 9 m ausgebildet. Die Fließrichtung in den beiden Grundwasserhorizonten dürfte nach Osten gerichtet sein. Die laterale Ausdehnung der beiden Grundwasserhorizonte ist nicht bekannt.

Aufgrund des hohen Bebauungs- bzw. Versiegelungsgrades und des dichten Untergrunds ist im Bereich des Altstandorts von einer sehr geringen Grundwasserneubildungsrate auszugehen.

Der Altstandort befindet sich im Ortszentrum von Mattsee und wird dementsprechend wie seine nähere Umgebung für Wohnzwecke und gewerblich genutzt. Im Grundwasserabstrom des Altstandortes befinden sich keine Grundwasserentnahmen.

Die Ergebnisse von orientierenden Bodenluft- und Feststoffuntersuchungen, insbesondere aber von orientierenden Grundwasseruntersuchungen an sieben Rammkernsondierungen zeigten teils massive Verunreinigungen durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) im Bereich des ehemaligen Betriebsgebäudes sowie unmittelbar neben dem Gebäude an der östlichen Grundstücksgrenze. Die im Grundwasser nachgewiesenen CKW-Konzentrationen lagen bei bis zu 13.700 µg/l (Prüfwert der ÖNORM S 2088-1 für die Summe CKW: 18 µg/l). Als Einzelsubstanzen waren sowohl Tetrachlorethen als auch seine Abbauprodukte Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen zum Teil in Konzentrationen deutlich über 1.000 µg/l festzustellen. Die CKW-Konzentrationen im Feststoff lagen in zwei Proben mit 32 mg/kg bzw. 190 mg/kg um mehr als den Faktor 100 über dem orientierenden Prüfwert gemäß LfUG-LfW-Merkblatt ALEX 02 von 0,3 mg/kg. In der Bodenluft waren mit maximal 11 mg/m³ in den sieben Sondierungen sowie 26 mg/m³ an einer neu errichteten stationären Messstelle vergleichsweise geringe CKW-Konzentrationen festzustellen (Prüfwert der ÖNORM S 2088‑1 für die Summe CKW: 5 mg/m³). Aufgrund des feinkörnigen Untergrunds ist die Aussagekraft der Bodenluftuntersuchungen aber generell als einschränkt zu beurteilen.

Weiterführende Grundwasseruntersuchungen bestätigten die sehr hohen CKW-Konzentrationen im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze. Der Median der CKW-Konzentrationen aus fünf Messungen lag an der am höchsten belasteten Messstelle bei 48.000 µg/l und an den drei höchstbelasteten bei 1.800 µg/l.

Die hohen CKW-Konzentrationen im Grundwasser und im Feststoff lassen den Schluss zu, dass im Untergrund des ehemaligen Betriebsgebäudes bis über die östliche Grundstücksgrenze hinausreichend auf einer Fläche von rund 200 m² eine Schadstoffphase (DNAPL – dense non-aqueous phase liquid) chlorierter Kohlenwasserstoffe in der ungesättigten und gesättigten Untergrundzone vorhanden ist. Entsprechend den chemisch-physikalischen Eigenschaften der Schadstoffphase sind auch tiefere, im Grundwasser liegende Untergrundbereiche von der Kontamination betroffen. Die Untergrundverunreinigung nimmt grob geschätzt ein Volumen von maximal ein 800 m³ ein.

Ausgehend von dieser Kontamination war auch der nahe, bis etwa 20 m vom Altstandort entfernte Grundwasserabstrom auf einer Abstrombreite von etwa 10 m bis 15 m mit CKW belastet, wobei Tetrachlorethen mit maximal 14 µg/l deutlich gegenüber dem Abbauprodukt cis-1,2-Dichlorethen mit Maximalkonzentrationen zwischen 200 µg/l und 250 µg/l zurücktrat. Daneben waren auch hohe Vinylchlorid-Konzentrationen bis zu 20 µg/l nachzuweisen, die den entsprechenden Prüfwert der ÖNORM S 2088-1 von 0,3 µg/l durchwegs um mindestens den Faktor 10 überstiegen. Im weiteren Grundwasserabstrom, ca. 100 m bis 150 m vom Altstandort entfernt, lagen die CKW-Konzentrationen fast durchgehend unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen. Die dort errichteten Messstellen erschließen allerdings einen tieferen Grundwasserhorizont. Einzelne CKW-Nachweise (< 1 µg/l) können daher als Hinweis darauf gedeutet werden, dass eine hydraulische Verbindung zwischen dem oberflächennahen Grundwasserhorizont im nahen Abstrom und dem tieferen Horizont im weiteren Abstrom besteht. Die Länge der im Grundwasser vorhandenen Schadstofffahne kann aufgrund der hydrogeologischen Rahmenbedingungen und des anzunehmenden hohen Schadstoffrückhaltevermögens des Untergrunds auf deutlich unter 100 m abgeschätzt werden. Aufgrund der sehr hohen Schadstoffkonzentrationen ist davon auszugehen, dass die im unmittelbaren Grundwasserabstrom des Altstandorts transportierten Schadstofffrachten in der Größenordnung von als erheblich zu beurteilenden Frachten liegen (15 g/d für die Summe CKW bzw. 0,2 g/d für Vinylchlorid).

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es im Bereich des Altstandorts „Chemische Reinigung Eder“ durch die Verwendung oder die Lagerung von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) zu einer erheblichen Kontamination des Untergrunds gekommen ist. Ausgehend von dieser Kontamination ist auch das Grundwasser deutlich durch CKW beeinträchtigt. Aufgrund der hydrogeologischen Rahmenbedingungen ist die Verunreinigung auf den näheren Grundwasserabstrom beschränkt. Es ist auch in Zukunft mit keiner Erhöhung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und mit keiner weitergehenden Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu rechnen. Im Grundwasserabstrom des Altstandorts sind keine Grundwassernutzungen vorhanden.

   

PRIORITÄTENKLASSIFIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Auf einer Fläche von ca. 200 m² ist der Untergrund mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW), v. a. mit Tetrachlorethen, cis-1,2-Dichlorethen und Vinylchlorid erheblich verunreinigt. Es ist davon auszugehen, dass in der ungesättigten und gesättigten Untergrundzone eine Schadstoffphase vorliegt. Das Volumen des erheblich verunreinigten Untergrundbereiches (Schadensherd) kann mit maximal 800 m³ abgeschätzt werden und ist als klein einzustufen. Aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften ist v. a. Tetrachlorethen und Vinylchlorid ein hohes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser zuzuordnen.

Schadstoffausbreitung: begrenzt

Die im Grundwasser transportierte CKW-Fracht ist als erheblich einzustufen. Die Länge der im Grundwasser vorhandenen Fahne gelöster Schadstoffe beträgt mindestens 20 m, ihre maximale Länge kann aufgrund der hydrogeologischen Rahmenbedingungen und des hohen Schadstoffrückhaltevermögens des Untergrunds auf deutlich unter 100 m abgeschätzt werden. Mittel- und langfristig ist weder mit einem erhöhten Schadstoffeintrag in das Grundwasser noch mit einer weitergehenden Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu rechnen.

Schutzgut: nutzbar

Der betroffene Grundwasserstrom ist quantitativ unbedeutend. Im Grundwasserabstrom des Altstandorts ist keine Nutzungen des Grundwassers für Trink- oder Nutzwasserzwecke vorhanden. Aufgrund der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist eine solche auch zukünftig nicht zu erwarten.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 3

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 3.

 

Datum der Texterstellung:  April 2020