Altlast S1: Deponie Anif

Bei der „Deponie Anif“ handelt es sich um eine ehemalige Schottergrube, die großteils als Nassbaggerung ausgeführt war und zwischen 1973 bis 1983 mit bis zu 800.000 m³ Hausmüll, gewerblichen Abfällen, Bauschutt und Aushub verfüllt wurde. Die Verunreinigung des Grundwassers ist auf den unmittelbaren Deponiebereich und einen sehr eng begrenzten Bereich im Abstrom beschränkt. 

Auf Grund des aktuellen Kenntnisstandes und der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung der letzten 10 Jahre ist auch mittel- oder langfristig keine Ausbreitung einer Verunreinigung im Grundwasser zu erwarten. Auf Grund der Ergebnisse der Untersuchungen in den letzten 10 Jahren wird eine Einstufung in Prioritätenklasse 3 vorgeschlagen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Salzburg-Umgebung,
Anif,
Anif,
1037/188, 1037/189, 1057/3, 1068, 1069/1, 1069/3, 1069/6, 1069/7, 1069/8, 1069/9, 1069/11, 1080, 1081, 1110/1, 1110/2, 1111/1, 1111/2, 1111/3, 1111/4, 1111/6, 1113/4, 1116/3, 1188
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt,
Hausmüll,
Industrie-/Gewerbemüll
Fläche Altlast (m²): 94.000 m²
Volumen Altlast (m³): 800.000 m³
Schadstoff(e) Deponiesickerwasser
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.03.1990
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.03.2010
Priorität: 3
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.04.2002

Beschreibung der Standortverhältnisse

Die „Deponie Anif“ liegt nordöstlich der Ortschaft Niederalm, unmittelbar westlich an der Tauernautobahn und etwa 180 m nördlich der Königsseer Ache.

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine wiederverfüllte ehemalige Schottergrube, die im Zuge des Baues der Tauernautobahn entstand und zum größten Teil als Nassbaggerung ausgeführt wurde.

Die Altablagerung besteht aus 2 Grubenbereichen, die durch eine etwa von Westen nach Osten führende Straße im zentralen Bereich der Altablagerung getrennt sind. Auf einer Fläche von rund 10 ha wurden im Zeitraum von 1973 bis 1983 Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Bauschutt und Aushub abgelagert. Das Volumen der abgelagerten Abfälle kann mit einer Größenordnung von 670.000 bis 800.000 m³ abgeschätzt werden. Die Mächtigkeit der Ablagerungen beträgt zwischen 6,7 m und 16 m. Der Flurabstand des Grundwasser beträgt rund 5 m. Die Deponiesohle befindet sich im Grundwasser und insgesamt kann abgeschätzt werden, dass rund 40 % des Deponiekörpers im Grundwasser liegt.

Der Durchlässigkeitsbeiwert des Deponiekörpers kann mit etwa 1*10-5 m/s abgeschätzt werden. Die Altablagerung erfolgte ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz und ohne Deponiegaserfassung. Im Zuge der Errichtung einer Betriebsanlage auf einer benachbarten Fläche im Jahr 1986, wurde im östlichsten Teil der Altablagerung eine Aktiventgasungsanlage errichtet und über mehrere Jahre das gewonnene Deponiegas über eine Abfackelungsanlage entsorgt. Auf Grund des Rückganges des Deponiegases ist diese Entgasungseinrichtung inzwischen bereits seit Jahren wieder außer Betrieb. Eine Oberflächenabdeckung ist nur teilweise gegeben und sehr gering mächtig bzw. teilweise gar nicht vorhanden.

Beschreibung der Untergrundverhältnisse

Die „Deponie Anif“ befindet sich im unteren Salzachtal im Bereich einer ebenen Terrasse auf etwa 438 m ü.A. Der Untergrund im Bereich der Altablagerung wird bis zu einer Tiefe von etwa 15 bis 18 m aus Kiesen unterschiedlicher Korngröße, mit wechselndem Gehalt an Sanden aufgebaut. Diese Sedimente, die als einheitlicher Grundwasserleiter angesprochen werden können, werden von schluffigen Sanden unterlagert, wobei der Schluffanteil mit der Tiefe zunimmt. Die schluffigen Sande reichen nach derzeitigem Kenntnisstand bis 30 m unter Gelände.

Im Bereich der Altablagerung liegt der Grundwasserspiegel auf etwa 434 bis 433 m ü.A. Die Grundwasserströmung ist generell nach Nordosten gerichtet. Die oberflächennahen sandigen Kiese sind gut durchlässig. Der Durchlässigkeitsbeiwert kann mit 1*10-3 bis 8*10-4  m/s abgeschätzt werden. Die unterlagernden schluffigen Sande sind relativ gering durchlässig. Der Durchlässigkeitsbeiwert kann mit etwa 2*10-7 m/s abgeschätzt werden.

Das Grundwasservorkommen wird im Oberstrom der Altablagerung von der Königsseer Ache dotiert und exfiltriert nach rund 700 m in die Salzach. Östlich der Altablagerung kommt es durch eine Grundwasserentnahme von bis zu max. 90 l/s (Kühlwasser) zu einer lokalen Beeinflussung der Grundwasserströmungsrichtung.

Beschreibung der Schutzgüter und Nutzungen

In der Umgebung der Altablagerung befinden sich gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe. Ein Teil der Flächen wird auch land- und forstwirtschaftlich genutzt oder dient als Freizeit- und Erholungsraum. Im Jahr 1986 wurde auf einem östlich an die Altablagerung angrenzenden Grundstück eine Betriebsanlage errichtet. Um mögliche Deponiegasmigrationen zu unterbinden wurden im Randbereich der Altablagerung Abfälle ausgehoben und danach der Deponiekörper mit einer gasdichten Folie (bis 3 m Tiefe) vertikal abgedichtet. Das Grundwasser in der Umgebung der Altablagerung wird durch einzelne Nutzwasserbrunnen genutzt.

Gefährdungsabschätzung

Die Altablagerung befindet sich nahe der Einmündung der Königsseer Ache in die Salzach. Im Zeitraum von etwa 1973 bis 1983 wurden auf einer Fläche von ca. 10 ha Abfälle im Ausmaß von rund 670.000 bis 800.000 m3 abgelagert. Es wurden Hausmüll und gewerbliche Abfälle sowie Bauschutt und Aushub abgelagert. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum  Grundwasserschutz bzw. großteils auch unmittelbar in das anstehende Grundwasser. Die Deponie wurde nach Auflassung abgedeckt und rekultiviert.

- Gefährdungsabschätzung 1997

Die Ergebnisse der Untersuchungen der Deponiegase in den Jahren 1987 und 1996 zeigten, dass die abgelagerten Abfälle insbesondere Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Abfälle beinhalten. Auch bei den Messungen im Jahr 1996 wurden Methangehalte bis max. 47,2 Vol.% gemessen. Generell war daher weiterhin von einer intensiven Deponiegasproduktion auszugehen, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Bodenaufbau lokal auch zu Emissionen bzw. zu Migrationen von Deponiegasen in der wasserungesättigten Bodenzone führt. Das Ausmaß des Abbaues der organischen Abfälle konnte nicht abgeschätzt werden bzw. war mittel- bis langfristig von einer anhaltenden Deponiegasproduktion auszugehen.

Auf Grund der Ergebnisse der Untersuchung von Deponiegasproben und den dabei festgestellten zum Teil sehr stark erhöhten Messwerten für aromatische Kohlenwasserstoffe (BTX) war ein weiterer Hinweise auf die Ablagerung gewerblicher oder industrieller Abfälle mit erhöhtem Schadstoffpotenzial gegeben.

Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen im Zeitraum von 1987 bis 1996  zeigten, dass Belastungen nur im unmittelbaren Bereich des Deponiekörpers nachweisbar waren. Im Abstrom waren nur vereinzelt Hinweise auf eine Beeinflussung der Qualität des Grundwassers gegeben. An Wasserproben aus dem unmittelbaren Deponiebereich waren zum Teil eine deutlich erhöhte Gesamtmineralisierung des Grundwassers und Hinweise auf reduzierende Verhältnisse (geringe Sauerstoff- und erhöhte Ammoniumgehalte) zu beobachten. Dieses Belastungsbild ist für Verunreinigungen des Grundwassers durch Sickerwasser ehemaliger kommunaler Deponien typisch. Vereinzelt waren auch für Metalle und organische Schadstoffe (z.B. Kohlenwasserstoffe) erhöhte Gehalte feststellbar.

- aktuelle Gefährdungsabschätzung (2007)

Im Zeitraum Dezember 2006 bis Jänner 2007 wurde zum ersten Mal eine unmittelbare Erkundung des Deponiekörpers durchgeführt. Auf Grund der angetroffenen Abfälle haben sich die Hinweise, dass in größerem Umfang gewerbliche und industrielle Abfälle mit stark erhöhtem Schadstoffpotenzial abgelagert wurden, nicht bestätigt. Nur vereinzelt konnte in den Untergrundaufschlüssen eine Einlagerung derartiger Abfälle beobachtet werden. Die Ergebnisse der Untersuchung von Feststoffproben aus dem Deponiekörper bestätigen, dass in Bezug auf die untersuchten anorganischen und organischen Schadstoffe lediglich in Bezug auf den Parameter Kohlenwasserstoffe wiederholt deutliche Belastungen feststellbar waren. In Übereinstimmung mit Beobachtungen bei der Probenahme ist davon auszugehen, dass diese Belastungen auf die Ablagerung mineralölbelasteten Aushubs zurückzuführen sind.

Die Ergebnisse der stichprobenartigen Deponiegasuntersuchungen im Jänner 2007  bestätigen, dass in Teilbereichen weiterhin eine intensive Deponiegasproduktion gegeben ist. Die Hinweise auf die Ablagerung von Abfällen mit erhöhtem Schadstoffpotenzial aus dem Jahr 1996 (erhöhte Messwerte für aromatische Kohlenwasserstoffe) haben sich nicht wiederholt bzw. bestätigt.

Auf Grund des allgemein zu beobachtenden Methan-Kohlenstoffdioxid-Verhältnisses (> 1) ist davon auszugehen, das sich der Deponiekörper oberhalb des Grundwasserspiegels aktuell weiterhin in der so genannten Lufteindringphase befindet. In Hinblick auf eine zukünftige Entwicklung ist auch damit zu rechnen, dass dieser Zustand mittelfristig erhalten bleiben wird und in den nächsten 10 Jahren nur in Randbereichen sowie in Teilbereichen mit erhöhten Anteilen an Bauschutt und Aushub ein Übergang in die Methanoxidationsphase (Methan-Kohlenstoffdioxid-Verhältnisses < 1) erfolgen wird. In Zusammenhang mit dem jeweiligen Bodenaufbau muss daher auch weiterhin damit gerechnet werden, dass es lokal zu Emissionen bzw. zu Migrationen von Deponiegasen in der wasserungesättigten Bodenzone kommt. Eine Gefährdung von bestehenden Nutzungen durch Deponiegas ist nicht gegeben.

Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung im Zeitraum von 1997 bis 2006  zeigen, dass Belastungen nur im unmittelbaren Bereich des Deponiekörpers nachweisbar waren. Im Abstrom haben sich im Beobachtungszeitraum keine Hinweise mehr ergeben, dass eine Beeinflussung der Qualität des Grundwassers gegeben ist. An Wasserproben aus dem unmittelbaren Deponiebereich sind weiterhin eine deutlich erhöhte Gesamtmineralisierung des Grundwassers und reduzierende Verhältnisse zu beobachten. Die stichprobenartigen Untersuchungen im Jahr 2007 zeigen jedoch auch Hinweise auf einen Rückgang der Ammoniumgehalte in den letzten 10 Jahren.

Zusammenfassung:

Die Ergebnisse der Erkundung des Deponiekörpers im Zeitraum 2006 bis 2007 bestätigen, dass insbesondere Hausmüll aber auch Bauschutt und Aushub sowie in untergeordnetem Umfang gewerbliche Abfälle abgelagert wurden. Gleichzeitig ist es als unwahrscheinlich zu bewerten, dass eine größere Menge industrieller Abfälle mit stark erhöhtem Schadstoffpotenzial abgelagert wurde. Die festgestellten Belastungen des Grundwassers beschränken sich weiterhin auf den unmittelbaren Deponiebereich. Bei diesen Belastungen handelt es sich generell um relativ leicht abbaubare Stoffe (z.B. Ammonium, Kohlenwasserstoffe).

Der Deponiekörper ist relativ gering durchlässig, so dass er zwar von Grundwasser durchflossen wird, aber bevorzugt eine Um- und Unterströmung gegeben ist. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Grundwasserdurchfluss unmittelbar durch den Deponiekörper relativ gering (< 2 l/s) ist, während der gesamte Abflussquerschnitt von einer vergleichsweise großen Grundwassermenge (ca. 15 -  20 l/s) durchflossen wird. Daraus und aus der sehr uneinheitlichen Tiefe der Deponiesohle resultiert, dass im Abstrom des Deponiekörpers eine starke Durchmischung und Verdünnung mit unbelastetem Grundwasser eintritt. Gleichzeitig sind auf Grund der Durchmischung und Verdünnung mit sauerstoffgesättigtem Grundwasser Bedingungen gegeben, die dazu führen, dass gut abbaubare Stoffe auf kurzer Fließstrecke vermindert und abgebaut werden und im Grundwasserabstrom nur eine räumlich sehr eng begrenzte Durchmischungs- und Reaktionszone ausgebildet ist.

Auf Grund des aktuellen Kenntnisstandes und der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung der letzten 10 Jahre ist es daher unwahrscheinlich, dass es mittel- oder langfristig zu einer Veränderung bzw. zur Ausbreitung einer Verunreinigung des Grundwassers kommen könnte.

Prioritätenklassifizierung

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Schadstoff- und Reaktionspotenzial: hoch

Es handelt sich um eine sehr große, ältere kommunale Altablagerung. Es wurden keine relevanten Anteile an Abfällen mit sehr stark erhöhtem Schadstoffpotenzial festgestellt. Dementsprechend definiert sich das maßgebliche Schadstoffpotenzial durch den abgelagerten Hausmüll und andere gut abbaubare Abfälle, deren Reaktionspotenzial inzwischen bereits deutlich zurückgegangen ist. Insgesamt ist die Stoffgefährlichkeit dieser Abfälle in Zusammenhang mit ihrem Verhalten in der Umwelt und der bereits langjährigen Reduktion des Reaktionspotenzials als relativ gering zu klassifizieren. Der erheblich verunreinigte Untergrund entspricht in der Größe zumindest dem Deponiekörper (bis zu 800.000 m³) und ist damit als sehr groß zu klassifizieren. Auf Grund der Klassifizierung der Stoffgefährlichkeit in Zusammenhang mit der Klassifizierung der Größe der Untergrundverunreinigung ist das Schadstoff- und Reaktionspotenzial insgesamt als hoch zu bewerten.

  •  Ausbreitung der Schadstoffe: lokal

Die Verunreinigung des Grundwassers ist weitgehend auf den unmittelbaren Deponiebereich beschränkt.  Der Deponiekörper wird in tieferen Bereichen von Grundwasser durchströmt. Es sind jedoch sowohl die Grundwasserneubildungsrate im Bereich der Altablagerung als auch, auf Grund der relativ geringen Durchlässigkeit des Deponiekörpers, die Durchflussmenge des Grundwassers insgesamt relativ gering (< 2 l/s).  Die organischen und anorganischen Belastungen des Grundwassers werden bereits im Deponiebereich und im Abstrom in einer räumlich sehr eng begrenzten Durchmischungs- und Reaktionszone, die kürzer als 50 m ist, auf ein geringes, nicht nachweisbares Ausmaß abgebaut bzw. vermindert. Die mit dem Grundwasser transportierte Fracht an gelösten Schadstoffen im Abstrom der Altablagerung ist gering. Aufgrund der Art und des Alters der Kontamination ist keine weitere Ausdehnung, sondern mittelfristig eine Reduktion der Schadstofffahne zu erwarten.

  • Bedeutung des Schutzgutes: nutzbar

Das Grundwasservorkommen ist grundsätzlich quantitativ gut nutzbar. Im Nahbereich der Altablagerung sind keine Nutzungen des Grundwassers vorhanden oder geplant. Aufgrund der regionalen wasserwirtschaftlichen Situation und der Nutzung im Umfeld (Autobahn, Erholungsgebiet in der Salzachau) ist weder ein regionaler oder lokaler Bedarf für eine zukünftige Nutzung (mittel- bis langfristig) des Grundwassers im Abstrom zu erwarten.

  • Vorschlag Prioritätenklasse: 3

Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der voranstehenden Gefährdungsabschätzung und den im Altlasten­sa­nierungs­gesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umwelt­bundes­amt die Einstufung in die Prioritätenklasse 3 vor.

Datum der Texterstellung: März 2007