Gesicherte Altlast O66: Putzerei Käferböck

Am Altstandort „Putzerei Käferböck“ waren Kontaminationen des Untergrundes durch CKW (insbes. Tetrachlorethen) gegeben. Die Kontaminationen reichten zum Teil bis nahe an den Grundwasserschwankungsbereich. Im Grundwasser war eine mehr als 500 m lange Schadstofffahne ausgebildet, die bis in das engere Schutzgebiet einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage nachweisbar war.

Im Zeitraum Oktober 2009 bis Jänner 2011 wurden die Verunreinigungen der ungesättigten Zone am Standort durch den Betrieb einer Bodenluftabsaugung so weit vermindert, dass in Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung und Oberflächenbefestigung kein erheblicher Eintrag von CKW in das Grundwasser mehr stattfindet.

Die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen zur Grundwasserbeweissicherung bestätigen, dass durch die getroffenen Maßnahmen die Verunreinigung des Grundwassers vermindert wurde und auch langfristig lokal begrenzt bleiben wird. Die Altlast O66 „Putzerei Käferböck“ ist als gesichert zu bewerten.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Linz,
Linz,
Urfahr,
951
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: chemische Reinigung
Fläche Altlast (m²): 2.300 m²
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 15.09.2004
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.09.2004
Priorität: 1
Datum Ausweisung gesichert: 01.08.2014
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Pneumatische Maßnahmen
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.06.2005

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Die „Putzerei Käferböck“ befindet sich in Linz-Urfahr. Im Zeitraum von 1965 bis 1998 wurden Reinigungsmaschinen betrieben und Tetrachlorethen (Perchlorethylen, kurz PCE) als Reinigungsmittel eingesetzt. Das Geschäftslokal der ehemaligen Putzerei war etwa 80 m² groß. Ein Teil der Geschäftsräume war unterkellert.

Untergrundverhältnisse

Der Altstandort befindet sich im Übergangsbereich zwischen der quartären Niederterrasse der Donau in Urfahr und den unteren Hangbereichen des Pöstlingberges. Das Gelände des Altstandortes ist eben und befindet sich etwa auf 268 bis 269 m ü.A. Der Untergrundaufbau wird generell von Granit und Gneis geprägt. Unter einer bis zu 2 m mächtigen Schicht anthropogener Anschüttungen sind bis in eine Tiefe von etwa 7 bis 10 m schluffig-sandige Sedimente ausgebildet. An der Basis dieser feinkörnigen Sedimentschicht ist zum Teil eine 1 bis 4 m mächtige Schicht sandiger Kiese vorhanden, auf die dann die Festgesteine des Mühlviertels (Granit und Gneis) folgen.

In den sandigen Kiesen oberhalb der Festgesteinsoberkante ist ein Hanggrundwasserleiter ausgebildet. Es sind Durchlässigkeitsbeiwerte in der Größenordnung zwischen 10-4 und 10-5 m/s gegeben. Auf Grund der gering durchlässigen, schluffig-sandigen Deckschichten sind teilweise gespannte Grundwasserverhältnisse ausgebildet. Die Mächtigkeit des Grundwassers beträgt zwischen 2 und 4 m. Der freie Grundwasserspiegel im Bereich des Altstandortes befindet sich etwa auf 262 bis 263 m ü.A. Die Strömungsrichtung des Hanggrundwassers ist generell nach Südosten gerichtet. Das Gefälle des Grundwasserspiegels beträgt etwa 1 %, Der Grundwasserdurchfluss im Bereich des Altstandortes beträgt rund 25 m³/d bzw. 0,6 m³/m,d.

Das Hanggrundwasser speist rund 150 bis 200 m südöstlich des Altstandortes in das ergiebige Grundwasservorkommen der Niederterrasse der Donau in Urfahr ein. Im Übergangsbereich erhöht sich das Gefälle des Grundwasserspiegels des Hanggrundwassers auf eine Größenordnung von bis zu 10 %.

Der Grundwasserspiegel im Bereich der Niederterrasse befindet sich dabei auf etwa 249 bis 250 m ü.A. Die Mächtigkeit des Grundwassers im Bereich der Niederterrasse beträgt ca. 9 bis 11 m.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Standort befindet sich im städtischen Gebiet in Linz Urfahr etwa 1.200 m nordwestlich der Donau an der Leonfeldnerstraße. Der Standort ist bebaut. Das Geschäftslokal der ehemaligen Putzerei wird aktuell von einem Imbissstand genutzt.

Der Altstandort liegt im Schutzgebiet des Wasserwerkes Heilham. Die Brunnenanlagen befinden sich etwa 550 m östlich des Altstandortes. Es handelt sich um eine Trinkwasserversorgungsanlage für die Stadt Linz. Es besteht ein wasserrechtlicher Konsens zur Entnahme von Grundwasser im Ausmaß von 120 l/s. Für das Einzugsgebiet des Wasserwerkes sind seit dem Jahr 2004 neun CKW-kontaminierte Standorte als Altlasten (sh. nebenstehende Abbildung) ausgewiesen.

Im Jahr 1983 war festgestellt worden, dass das aus den Brunnen geförderte Grundwasser durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW – insbesondere Tetrachlorethen) kontaminiert war. Das Wasserwerk war daraufhin weitgehend stillgelegt bzw. in den folgenden Jahren nur zur Abdeckung des Spitzenbedarfes genutzt worden. In weiterer Folge wurde zeitgleich mit Beginn der Sanierung an den Standorten O11 „Putzerei Gassl“ und O19 „Spenglerei Aumayr“ im Oktober 1997 auch die kontinuierliche Entnahme von Grundwasser im Wasserwerk Heilham wieder aufgenommen. Seit Oktober 2007 wird das entnommene Grundwasser (durchschnittlich 50 bis 60 l/s) wieder zu Trinkwasserzwecken genutzt.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Am Altstandort „Putzerei Käferböck“ wurde mehr als 30 Jahre lang Tetrachlorethen als Reinigungsmittel eingesetzt worden. Durch Manipulationsverluste und unzureichende Schutzvorkehrungen beim Betrieb der Reinigungsmaschinen konnte Tetrachlorethen in den Untergrund gelangen. Ab dem Jahr 1984 wurden bei Grundwasserprobenahme aus einer Sonde etwa 200 m östlich des Altstandortes deutlich erhöhte Gehalte an Tetrachlorethen (bis zu 27 µg/l) festgestellt.

Im Zeitraum von August 2002 bis November 2003 wurden unmittelbar am Standort und in der näheren Umgebung Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Bei den Bodenluftprobenahmen an einer neu errichteten, stationären Bodenluftmessstelle BL 10 (Filterstrecke 2,5 bis 4,5 m unter GOK) wurde für Tetrachlorethen (Maßnahmen-Schwellenwert gem. ÖNORM S 2088-1: 10 mg/m³) ein Gehalt von bis zu 130 mg/m³ festgestellt. Im November 2003 wurde ein 24-stündiger Bodenluftabsaugversuch durchgeführt, in dessen Verlauf insgesamt 9 Bodenluftproben entnommen wurden. Die maximale CKW-Belastung mit 2.140 mg/m³ konnte nach 15 Minuten beobachtet werden, nach 24 Stunden war eine Belastung von 310 mg/m³ gegeben. Neben sehr hohen Belastungen durch Tetrachlorethen (max. 2.140 mg/m³) waren auch für Trichlorethen (max. 36,2 mg/m³) und cis-1,2-Dichlorethen (max. 8,7 mg/m³) erhöhte Gehalte nachweisbar. Insgesamt war der CKW-Austrag des Bodenluftabsaugversuches in der Größenordnung von rund 0,5 kg.

Insgesamt zeigten die Untersuchungsergebnisse für die wasserungesättigte Bodenzone, dass im Bereich des Schadensherdes die schluffig-sandige Deckschicht mit Tetrachlorethen verunreinigt war. Mit zunehmender Entfernung vom Schadenszentrum war sowohl vertikal als auch lateral eine Abnahme der Tetrachlorethenbelastungen zu beobachten. Das Flächenausmaß des kontaminierten Bereiches wurde mit einer Größenordnung von mehr als 500 m² abgeschätzt.

Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen bestätigten, dass im Schadensherd eine intensive Verunreinigung des Grundwassers durch Tetrachlorethen (max. 360 µg/l) gegeben war. In obenstehender Tabelle sind ausgewählte Analysenergebnisse zu Grundwasserproben aus der unmittelbaren Umgebung des Altstandortes gegenübergestellt.

Ein Überblick zu Ergebnissen der qualitativen Grundwasserbeweissicherung im Bereich Urfahr im Jahr 2003 gibt folgende Abbildung, in der für alle beprobten Grundwassermessstellen die maximalen Messwerte für Tetrachlorethen dargestellt sind.

Zusammenfassend ergaben die Untersuchungen im Zeitraum August 2002 bis November 2003 den Nachweis, dass die Kontamination des Untergrundes mit Tetrachlorethen am Standort der „Putzerei Käferböck“ eine erhebliche Verunreinigung insbesondere des gering ergiebigen Hanggrundwassers verursacht hatte. Die Abschätzung der Schadstofffracht bei Tetrachlorethen im unmittelbaren Abstrom des Altstandortes ergab eine Größenordnung von 5 g/d. Die Schadstofffahne war länger als 200 m. Im Bereich des ergiebigen Grundwasservorkommens der Niederterrasse in Urfahr war im Brunnenfeld des Wasserwerkes Heilham eine Überlagerung mit Verunreinigungen gegeben, die durch andere Altstandorte, insbesondere die „Putzerei Exclusiv Schwab“ verursacht wurden, Im Vergleich der Schadstofffrachten war davon auszugehen, dass die Schadstofffahne der „Putzerei Käferböck“ nur in untergeordnetem Umfang Anteil an den CKW-Belastungen des Grundwassers der Brunnen des Wasserwerkes Heilham hatte.

 

MASSNAHMEN ZUR SICHERUNG

Ziel der Maßnahmen

Ziel der Maßnahmen war es, den Eintrag von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone in das Grundwasser so weit zu reduzieren, dass die Ausbreitung der Schadstofffahne im Grundwasser auf ein Ausmaß begrenzt wird, bei dem dauerhaft sichergestellt ist, dass das Grundwasservorkommen im Bereich der quartären Niederterrasse wieder uneingeschränkt zu Trinkwasserzwecken genutzt werden kann.

Auf Grund der wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten in der Umgebung des Standortes gilt für das Grundwasser in Bezug auf die Summe aus Tetra- und Trichlorethen der Prüfwert nach ÖNORM S 2088-1 (6 µg/l). In Zusammenhang mit den hydrologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten am Altstandort sowie dem ursprünglichen Ausmaß der Verunreinigungen des Grundwassers ist für die Verminderung folgendes Mindestziel (standort- und nutzungsspezifisch tolerierbare Verunreinigung) maßgeblich:

- Tetrachlorethen – sehr geringe Schadstofffracht: 1 g/Tag

Für den Nachweis der Wirksamkeit und des Erfolges der Maßnahmen war es notwendig, dass der Zielwert über den Zeitraum eines halbes Jahres, d.h. bei drei aufeinander folgenden Probenahmen zur Grundwasserbeweissicherung unterschritten wird.

Beschreibung der Maßnahmen

Die Maßnahmen zur Sicherung des Altstandortes umfassten:

  • Dekontamination der ungesättigten Bodenzone in überbauten Bereichen durch Bodenluftabsaugung und Reinigung der Abluft
  • Hydraulische Maßnahmen im Abstrom - Betrieb eines Sperrbrunnens im Abstrom, Reinigung des abgepumpten Grundwassers und Ableitung in die Kanalisation
  • Kontrolluntersuchungen zur Grundwasserbeweissicherung - Probenahmen an bis zu 6 Probenahmestellen

Der Zielwert für die Einstellung der Bodenluftabsaugung wurde für Summe CKW mit 10 mg/m³ festgelegt. Der Grenzwert für die Ableitung des gereinigten Wassers war für Summe CKW 100 µg/l.

Beurteilung der Maßnahmen

Durch die Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone mittels Bodenluftabsaugung wurden die Verunreinigungen des Untergrundes im Bereich des Schadensherdes innerhalb der ersten Monate so weit vermindert, dass kein erheblicher Eintrag von CKW in das Grundwasser mehr gegeben war. Die Bodenluftabsaugung wurde nach weniger als 1,5 Jahren eingestellt. Die Ergebnisse der Überwachung der Bodenluftabsaugung sowie die Ergebnisse der Bodenluftabsaugversuche nach Einstellung des Anlagenbetriebes zeigten, dass die tägliche CKW-Fracht der Absauganlage bei Dauerbetrieb von rund 340 g/d, bei Beginn der Absaugung im Oktober 2009, um mehr als 99 % auf weniger als 2 g/d reduziert wurde. Kontrolluntersuchungen nach Einstellung des Absauganlagenbetriebs zeigten, dass über die Dauer von 6 Monaten nur geringe CKW-Verunreinigungen von weniger als 5 mg/m³ nachzuweisen waren.

Die Ergebnisse der Grundwasserkontrolluntersuchungen zeigten, dass die Wirksamkeit der hydraulischen Maßnahmen eingeschränkt war und im Abstrom des Altstandortes weiterhin Verunreinigungen des Grundwassers gegeben waren. Ab Dezember 2011 wurde das standortspezifische Mindestziel zur Verminderung der Schadstofffracht kontinuierlich unterschritten. Auch die Ergebnisse der im Frühjahr 2013 im Abstrom des Altstandortes durchgeführten Pumpversuche bestätigten, dass die Schadstofffracht bei Tetrachlorethen mit max. 0,4 g/Tag deutlich verringert wurde. Im Vergleich mit der maximalen Schadstofffracht von 2,3 g/Tag ergibt sich ein Rückgang der CKW-Fracht im Abstrom des Altstandortes um mehr als 70%.

Zusammenfassend ergibt sich, dass das Ausmaß der Verunreinigungen des Grundwassers im Abstrom des Altstandortes ausreichend vermindert und kleinräumig begrenzt wurde. Damit ist die Betriebssicherheit für das nahe gelegene Wasserwerk Heilham gewährleistet. Unter Voraussetzung der aktuellen Bebauung und Oberflächenbefestigung am Standort  ist die Altlast O 66 „Putzerei Käferböck“ als „gesichert“ zu bewerten.

 

Datum der Texterstellung: Oktober 2013