Altlast O51: Hausmülldeponie Hollaberergraben

Beim Industrie- und Gewerbegebiet Lustenau handelt es sich um ein früheres Augebiet der Donau in Linz, das ab Beginn des 20. Jahrhunderts als Deponie genutzt wurde. Der sogenannte „Hollaberergraben“ war ein Altarm, der im südlichen Bereich von der Stadt Linz vorwiegend mit Hausmüll verfüllt wurde. Das Volumen der „Haus­mülldeponie Hollaberergraben“ kann mit rund 600.000 m³ abgeschätzt werden.

Die Altablagerung wurde inzwischen größtenteils überbaut. Ein Teil wird durch eine Kleingartensiedlung nachgenutzt, der übrige Bereich ist Teil des Gewerbegebietes.

Auch mehr als 40 Jahre nach Abschluss der Deponie ist noch immer eine deutliche Deponiegasproduktion gegeben. Aktuell sind jedoch keine Gefährdungen durch Deponiegase zu erwarten. Der Tatsache entsprechend, dass der Abbau der organischen Abfälle bzw. des Hausmülls noch nicht abgeschlossen ist, kommt es jedoch auch weiterhin zu einer Verunreinigung des Grundwassers vorwiegend durch Ammonium. Aufgrund der Ausbreitung der Grundwasserverunreinigung wird vorgeschlagen den Stand­ort in Prioritätenklasse 2 einzustufen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Linz,
Linz,
Lustenau,
658/1, 658/2, 658/4, 658/5, 658/6, 691/1, 979/1, 979/2, 1450/3, 1462/4, 1464/1, 1464/6, 1464/7, 1464/8, 1464/14, 1464/15, 1464/16, 1465/1
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Hausmüll,
Bauschutt,
Industrie-/Gewerbemüll,
Aushubmaterial/Abraum
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 110.000 m²
Volumen Altlast (m³): 600.000 m³
Schadstoff(e) Deponiesickerwasser (Ammonium)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 08.10.2001
Datum der Prioritätenfestlegung: 15.03.2010
Priorität: 2
Status Maßnahme: in Planung
Art der Maßnahme: Beobachtung
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 31.12.2001

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Das Gebiet des sogenannten „Hollaberergraben“ befindet sich im Osten der Stadt Linz im Bereich des Industriegeländes Lustenau am westlichen Ufer der Donau. Das von Altablagerungen betroffene Gebiet  reicht von der Ignaz-Mayer-Straße im Norden bis zur Nebingerstraße im Süden. Die Industriezeile bildet die westliche Grenzlinie, während die Saxinger- und die Ehrenletzbergerstraße etwa die östliche Grenzlinie darstellen.

Es handelt sich um ein ehemaliges Augebiet der Donau, in dessen Bereich ab Beginn des 20. Jahrhunderts das Gelände planiert und Altarme verfüllt wurden. Beim „Hollabergraben“ handelt es sich um einen zwischen 1903 und 1962 verfüllten Altarm der Donau. Im Bereich südlich der Prinz-Eugen-Straße wurde von der Gemeinde Linz bis 1960 eine Hausmülldeponie betrieben. In den übrigen Bereichen des „Hollaberergrabens“ („Altablagerung Hollaberergraben-Nord“) wurden vornehmlich Bauschutt und bauschuttähnliches Material, aber in einzelnen Bereichen auch gewerbliche und industrielle Abfälle abgelagert.

Das vorwiegend mit Hausmüll und organischen Abfällen verfüllte Teilgebiet des „Hollaberergraben“ umfasst eine Fläche von ca. 100.000 m² und reicht im Süden und Osten bis über die Hollabererstraße und „Industriebahn“ hinaus. Im Norden bildet ungefähr die Prinz-Eugen-Straße eine Grenze, wobei vor allem im Nordosten ein fließender Übergang der Hausmülldeponie zu den vorwiegend aus Kriegsbauschutt und mineralischen Abfällen bestehenden Geländeauffüllungen entlang der Johann Metz Straße besteht. Im Zentrum des Grabens erreicht die Schütthöhe eine Mächtigkeit von über 8 m. Das geschüttete Abfallvolumen im Bereich der ehemaligen Hausmülldeponie wird mit etwa 600.000 m³ geschätzt.

Untergrundverhältnisse

Der geologische Aufbau des ungestörten Untergrundes besteht nach vorliegenden Untersuchungen aus sandig-kiesigen Sedimenten mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 12 – 15 m. Hierbei handelt es sich um die jüngsten Sedimente der Donau, die morphologisch betrachtet der Austufe zuzuordnen sind. Im Liegenden dieser überwiegend grobklastischen Ablagerungen findet sich der sogenannte Schlier, welcher den Grundwasserstauer gegenüber dem Grundwasserkörper in den überlagernden Sedimenten bildet.

Die Fließverhältnisse des Grundwassers werden durch die Stauhaltung der Donau und deren begleitenden Wasserhaltungsmaßnahmen sowie durch lokale Grundwasserentnahmen maßgeblich beeinflusst. Im Jahresgang wurden, bei einem durchschnittlichen Flurabstand des Grundwassers von 5 bis 6 m, Schwankungen der Spiegelhöhe von 10 bis 20 cm festgestellt. Die generelle Grund­wasserströmung ist von Nordwesten nach Südosten gerichtet, das Gefälle beträgt im Bereich der Hausmülldeponie ca. 0,08%. Im Oberstrom bzw. nördlich der Kleingartenanlage werden die Strömungsverhältnisse des Grundwassers durch die Nutzwasserentnahme eines Gewerbebetriebes (durchschnittliche Entnahmenmenge 30 l/s) und den daraus resultierenden, weitreichenden Absenktrichter maßgeblich beeinflusst. Periodisch findet auch an einem Brunnen südwestlich der Kleingartenanlage eine Grundwasserentnahme statt. Für die Durchlässigkeit wurde ein durchschnittlicher kf-Wert von 4*10-3 m/s ermittelt. Dadurch lässt sich eine spezifische hydraulische Fracht von rund 4 m³ pro Tag und Querschnittsmeter berechnen.

Die Abfallablagerungen erfolgten ohne entsprechende Einrichtungen zur Vermeidung des Eindringens von Sickerwasser in das Grundwasser. Ebenso besteht auch keine wirksame Oberflächenabdeckung. Die Ablagerungen reichen bis in den Grundwasserschwankungsbereich. Ausgehend von einer Ablagerungsbreite quer zur Grundwasserfließrichtung von ca. 350 m ergibt sich ein Grundwasserdurchsatz von etwa 1.400 m³ pro Tag. Die täglich anfallende Sickerwassermenge kann mit etwa 50 m³ pro Tag abgeschätzt werden. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von Sicker- zu Grundwasser von 1:28.

Schutzgüter und Nutzungen

Im nördlichen Bereich des Geländes der „Hausmülldeponie Hollaberergraben“ befindet sich derzeit die Kleingartenanlage „Linz Ost“, die südlich angrenzenden Liegenschaften werden vorwiegend gewerblich genutzt. Im Zuge von Bau- und Erdarbeiten wurde immer wieder kontaminiertes Erdmaterial angetroffen. Darüber hinaus sind auch Behinderungen durch Geruchsbelästigungen und Gasaustritte dokumentiert. Das Grundwasser im Bereich des „Hollaberergrabens“ ist gut nutzbar. Im Umfeld der Hausmülldeponie befinden sich mehrere Entnahmebrunnen, welche ausschließlich zur Nutz- bzw. Kühlwassergewinnung herangezogen werden.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Die Altablagerung stellt eine Teilfläche eines großräumig verfüllten Altarms, des sogenannten „Hollaberergrabens“, im früheren Aubereich der Donau dar.

Ab Beginn des 20. Jahrhunderts bis 1960 wurden Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle sowie gewerbliche Abfälle abgelagert. Das Volumen der abgelagerten Abfälle kann mit rund 600.000 m³ abgeschätzt werden. Das Gelände befindet sich im Nordosten der Stadt Linz im Industriegebiet Lustenau am westlichen Ufer der Donau und umfasst eine Fläche von ca. 100.000 m². Der Großteil der Fläche wird aktuell als Kleingartenanlage genutzt, der südliche Teil wird derzeit gewerblich genutzt.

Im Zuge von Bau- und Erdarbeiten wurden immer Geruchsbelästigungen aufgrund von Gasaustritten bzw. kontaminiertes Erdreich dokumentiert. Die im Zeitraum von 1997 bis 2000 durchgeführten Untersuchungen bestätigten, dass vor allem Hausmüll und  hausmüllähnliche Abfälle abgelagert wurden.

Gefährdung durch Deponiegase

Auf Grund der allgemeinen Daten zur gegenständlichen Hausmülldeponie (Alter, Größe, Mächtigkeit des Deponiekörpers, Art des Einbaus und Zusammensetzung der Abfälle) ist davon auszugehen, dass sich der Deponiekörper in der Methanoxidationsphase bzw. im Übergang zur Kohlendioxidphase befindet. Dies bestätigen sowohl die Ergebnisse früherer als such jüngerer Deponiegasuntersuchungen. Da der Deponiekörper sehr heterogen zusammengesetzt ist, zeigt sich Art und Ausmaß der Deponiegasproduktion örtlich stark wechselnd. Allgemein ist davon auszugehen, dass der Abbau der organischen Abfälle schon weit fortgeschritten ist. In der Methanoxidationsphase dringt auf Grund der geringen Gasproduktion verstärkt Luft in den Deponiekörper ein. Der Methangehalt kann bis zu 20 Vol% betragen, der Kohlendioxidgehalt bis zu 30 Vol%. Das Verhältnis von Methan zu Kohlendioxid ist meist unter 1. In der nachfolgenden Kohlendioxidphase geht Methan meistens gegen Null, wobei noch relativ viel Kohlendioxid vorhanden ist. Der Methangehalt kann bis zu max. 5 Vol% betragen, der Kohlendioxidgehalt kann zwischen 5 und 20 Vol% liegen.

Ab der Methanoxidationsphase ist im allgemeinen nicht mehr damit zu rechnen, dass es zur Ausbildung eines Deponiegasüberdruckes kommt. Damit werden Deponiegasmigrationen allgemein unwahrscheinlich. <personname w:st="on">Alle</personname>rdings ist es bei unmittelbarer Bebauung einer Deponie nicht ausgeschlossen, dass Deponiegase über Schwachstellen an Gebäuden und Einbauten einsickern.

Aus den vorliegenden Messergebnissen der Raumluftmessungen kann abgeleitet werden, dass es im Bereich der Kleingartenanlage zum Einsickern von Deponiegas in unterkellerte Bereiche von Gebäuden kommen kann. Auf Grund der geringen Deponiegasproduktion erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass es zu einer maßgeblichen Anreicherung von Deponiegas in Gebäuden kommen kann.

Bei den Raumluftmessungen konnte weder eine weitreichende Verdrängung des Sauerstoffes durch Deponiegaskomponenten noch stark erhöhte Kohlendioxidgehalte beobachtet werden. Der Mindestsauerstoffgehalt von 19 Vol% wurde bei allen Messungen in Kellern deutlich überschritten, wobei gleichzeitig auch keine stark erhöhten Kohlendioxidkonzentrationen (> 1 Vol%) nachgewiesen wurden, so dass eine Beeinträchtigung oder gesundheitliche Gefährdung der Bewohner der Gartenhäuser auszuschließen ist. Bei Methangehalten zwischen 5 und 15 Vol% liegen im allgemeinen explosionsfähige Gasgemische vor. Auf Grund sämtlicher bisher vorliegender Messergebnisse ist jedoch auszuschließen, dass in Gebäuden entsprechende Gasgemische entstehen können.

Dementsprechend ergibt sich zusammenfassend, dass in dem mit der Kleingartenanlage Linz-Ost bebauten Bereich aktuell keine Gefährdung von bestehenden Gebäuden oder Menschen durch Deponiegase gegeben ist.

Gefährdung des Grundwassers

Die Ergebnisse der Eluatuntersuchungen an Abfallproben zeigten insbesondere beim Parameter Ammonium (NH4) z.T. deutlich erhöhte Gehalte bzw. Überschreitungen des Prüfwertes (gem. ÖNORM 2088-1). Weiters wurden bei einzelnen Untersuchungen der Abfälle erhöhte Konzentrationen sowie z.T. Überschreitungen der jeweiligen Maßnahmenschwellenwerte bei den Parametern Summe Kohlen­was­ser­stoffe (KW), Phenol, Nitrit sowie CSB und BSB5 beobachtet.

Die Auswertung der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung nach ÖNORM S 2088-1 zeigt, dass im Abstrom der Altablagerung bei mehreren Parametern eine deutliche Veränderung bzw. Beeinträchtigung des Grundwassers zu beobachten ist. An Grundwasserproben aus dem Abstrom sind insbesondere bei den Parametern elektrische Leitfähigkeit, Ammonium, Nitrit, Magnesium, Kalium, Calcium, Natrium wiederholt deutlich erhöhte Messwerte festgestellt worden. Überschreitungen von Prüfwerten bzw. Maßnahmenschwellenwerten (ÖNORM 2088-1) bei den Parametern Blei, Kupfer, Aluminium und Nitrit, welche im Rahmen früherer Untersuchungen festgestellt wurden, konnten bei den jüngeren Untersuchungen nicht bestätigt werden. Allerdings wurden neben konstant erhöhten Ammoniumgehalten vereinzelt erhöhte Gehalte an Arsen festgestellt. Im Rahmen von Immissionspumpversuchen wurde an einer ca. 120 m im Abstrom gelegenen Kontrollebene eine Ammoniumfracht von ca. 1.700 g/d festgestellt. Daraus ergibt sich, dass durch die Altablagerung eine anhaltende Beeinträchtigung des Grundwassers verursacht wird.

Am westlichen Rand der „Hausmülldeponie Hollaberergraben“ wurde der Grund­wasser­fließ­richtung folgend eine mehrere hundert Meter lange Schadstofffahne mit erhöhten Konzentrationen an LHKW bzw. Tetrachlorethen festgestellt. Grundwasseruntersuchungen sowie Immissionspumpversuche belegen, dass diese Belastungen jedoch bereits im Grundwasseranstrom vorhanden sind und in keinem ursächlichem Zusammenhang mit der „Hausmülldeponie Hollaberergraben“ stehen.

Zusammenfassung der Gefährdungsabschätzung

Zusammenfassend ergibt sich, dass im südlichen Bereich des sogenannten „Hollaberergrabens“, vor allem Hausmüll und organische Abfälle abgelagert wurden. Ein Teil der Altablagerung ist mit einer Kleingartensiedlung bebaut. Auf Grund des Alters der abgelagerten Abfälle sowie der vorliegenden Untersuchungsergebnisse kann jedoch davon ausgegangen werden, dass keine aktuelle Gefährdung durch Deponiegase besteht. Allerdings sind im Abstrom der „Hausmülldeponie Hollaberergraben“ Verunreinigungen des Grundwassers nachweisbar, die sich eindeutig auf die Deponiesickerwässer dieses Bereiches zurückführen lassen und auch noch im weiteren Abstrom bis in Entfernungen von mehr als 120 m nachweisbar sind

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden: 

Schadstoffpotential: hoch

Das Gesamtvolumen der Altablagerung ist relativ groß und wird mit insgesamt 600.000 m³ geschätzt. Die Ablagerungen erfolgten vor 1960. Das Grundwasser wird durch Sickerwasser aus Hausmüllablagerungen beeinträchtigt. Das Volumen des Hausmüllanteils der Altablagerung ist kleiner als 500.000 m³ und ist als groß einzustufen. Ausgehend von der Art und dem Alter der Ablagerungen und dem Ablagerungsvolumen ist das Schadstoffpotenzial als hoch zu beurteilen.

Ausbreitung der Schadstoffe: ausgedehnt

Die Verunreinigung des abströmenden Grund­wassers­ kann auf einer Breite von ca. 250 m und einer Länge von ca. 120 m beobachtet werden. Aufgrund des relativ guten Grundwasserdurchflusses (ca. 1.400 m³/d) ist die Schadstofffracht im Grundwasser mit ca. 1.700 g/d Ammonium groß. Eine wesentliche Veränderung der Schadstoffausbreitung (Fracht und Fahnenlänge) ist mittelfristig nicht zu erwarten.

Bedeutung des Schutzgutes: nutzbar

Das Grundwasser ist quantitativ gut nutzbar. Im Umfeld des Standortes befinden sich vor allem Kleingartenanlagen sowie industriell genutzte Flächen. Das Grundwasser wird vorwiegend gewerblich zu Nutz- bzw. Kühlwasserentnahme genutzt. Trink­wassernutzungen sind nicht bekannt und entsprechend dem industriellen Umfeld nicht zu erwarten.

Vorschlag Prioritätenklasse: 2

Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlasten­sa­nierungs­gesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umwelt­bundes­amt vor, die Altablagerung „Hausmülldeponie Hollabergraben“ in die Prioritätenklasse 2 einzustufen.

 

Datum der Texterstellung: November 2009