Gesicherte Altlast O34: Deponie Gradinger

Bei der Altlast O 34 „Deponie Gradinger“ handelt es sich um eine von 1973 bis ca. 1996 betriebene Deponie, auf der Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Industrie- und Gewerbeabfälle, Klärschlamm, Bauschutt und Abraummaterial abgelagert wurden. Das Volumen kann mit 500.000 m³ bis 600.000 m³ abgeschätzt werden. Die Deponie wurde großteils ohne Basisabdichtung errichtet.

Das Grundwasser wies im Bereich der Altlast durch den Eintrag von Sickerwasser hausmülldeponiespezifische Belastungen sowie Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) auf. Im Zeitraum von 1996 bis 2003 wurden diverse Sicherungsmaßnahmen durchgeführt (Sicker- und Grundwasserdrainagen, Sperrbrunnen, Oberflächenabdichtung). Durch diese Maßnahmen konnte der Sickerwassereintrag in das Grundwasser signifikant reduziert werden, die Schadstoffbelastung des Grundwassers wurde jedoch nur geringfügig beeinflusst. Die Schadstoffbelastung ist aber auf die unmittelbare Umgebung der Deponie beschränkt, eine weitere Ausbreitung findet nicht statt und ist aufgrund der hydrogeologischen Situation und der errichteten Sperrbrunnen nicht zu erwarten, sofern die Sicherungsmaßnahmen langfristig wirksam bleiben. Die Altlast O 34 „Deponie Gradinger“ kann daher als gesichert bewertet werden. Zur Kontrolle der weiteren Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen ist die Fortführung eines Beweissicherungsprogramms auf unbestimmte Zeit notwendig.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Ried im Innkreis,
Ort im Innkreis,
Aichberg,
693/2, 702/1, 702/2, 702/3, 705/1, 705/2, 705/3
Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Ried im Innkreis,
Ort im Innkreis,
Ort im Innkreis,
246/2
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Hausmüll,
Industrie-/Gewerbemüll,
Bauschutt,
Aushubmaterial/Abraum
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 29.000 m²
Volumen Altlast (m³): 500.000 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 23.04.1997
Datum der Prioritätenfestlegung: 21.06.2000
Priorität: 3
Datum Ausweisung gesichert: 01.03.2008
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Abdeckungen (Oberflächenabdichtung),
Hydraulische Maßnahmen (Sperrbrunnen (GW-Sicherung)),
Räumung (Umlagerung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.03.2008

BESCHREIBUNG DER ALTABLAGERUNG

Die Altablagerung „Deponie Gradinger“ befindet sich ca. 1 km nördlich von Ort im Innkreis. Die Altablagerung stellt einen nach Westen abfallenden, verfüllten Geländeeinschnitt dar, der sich auf einem NNW-SSO verlaufenden Höhenzug befindet. Nördlich der Altablagerung befindet sich ein ehemaliger Schlierabbau und unmittelbar westlich schließt die „Deponieerweiterung West“ an.

Von 1973 bis ca. 1996 wurde dieser Geländeeinschnitt fortschreitend von Osten nach Westen mit Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Industrie- und Gewerbeabfällen, Klärschlamm, Bauschutt und Abraummaterial aufgefüllt. Der Hausmüll wurde teilweise in einer Kompostierungsanlage aufbereitet und einer Vorrotte unterzogen. Es existieren Hinweise, dass auch gewerbliche und industrielle Abfälle (z. B. Öl- und Lackschlamm, Nitroverdünnung und Teeröl) abgelagert wurden.

Die Länge der Altablagerung beträgt rund 300 m, die maximale Breite ca. 150 m und die Fläche der Altablagerung ca. 29.000 m². Die maximale Schütthöhe beträgt über 40 m. Das Volumen der Altablagerung kann mit 500.000 m³ bis 600.000 m³ abgeschätzt werden. Die Altablagerung wurde, abgesehen von einem ca. 2.000 m² großen Bereich im südwestlichen Teil, ohne Basisabdichtung errichtet.

Beschreibung der Untergrundverhältnisse

Das Gelände am Ostrand der Altablagerung befindet sich auf rund 410 m ü. A. und am Westrand auf ca. 370 m ü. A. Der Untergrund wird von Ottnanger Schlier aufgebaut, der aus diagenetisch verfestigten, horizontal gelagerten Ton- und Schluffmergeln mit Einschaltungen von feinsandigen Lagen besteht. Der Schlier ist geklüftet und weist eine geringe Durchlässigkeit auf (kf ca. 10-5 m/s bis 10-8 m/s). Die Grundwasserbewegung findet daher hauptsächlich in Klüften sowie untergeordnet vermutlich auch in den Feinsandlagen statt.

Der Grundwasserspiegel befindet sich am Ostrand der Altablagerung auf ca. 390 m ü. A. Es gibt Hinweise, dass im westlichen Bereich der Altablagerung Quellen austraten, die im Zuge des Deponiebetriebes überschüttet wurden. Im Zuge der Errichtung der „Deponieerweiterung West“ wurde der Grundwasserspiegel unmittelbar westlich der Altablagerung um mehrere Meter auf eine Höhe von ca. 363 m ü. A. bis 365 m ü. A. abgesenkt.

Die generelle Grundwasserströmung ist nach Westen gerichtet. Im östlichen Teil der Altablagerung befindet sich ein Grundwasserscheitel, so dass hier die Grundwasserfließverhältnisse in Abhängigkeit der hydrologischen Verhältnisse stark schwanken.

Beschreibung der Schutzgüter und Nutzungen

Nördlich der Altablagerung befinden sich das Betriebsgebäude der Deponie, Manipulationsplätze sowie ein Schlierabbau. Westlich der Altablagerung befindet sich die Deponieerweiterung West. Das Gebiet südlich und östlich der Altablagerung wird landwirtschaftlich genutzt.

Ca. 250 m südlich und ca. 350 m nördlich der Altablagerung befinden sich landwirtschaftliche Anwesen mit Hausbrunnen. Ungefähr 350 m westlich der Altablagerung fließt die Antiesen und ca. 600 m östlich befindet sich der Weidinger Bach.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Die Altablagerung „Deponie Gradinger“ befindet sich ca. 1 km nördlich von Ort im Innkreis. Von 1973 bis ca. 1996 wurde ein Geländeeinschnitt mit rd. 500.000 m³ bis 600.000 m³ Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Industrie- und Gewerbeabfällen, Klärschlamm, Bauschutt und Abraummaterial aufgefüllt. Es existieren auch Hinweise, dass gewerbliche und industrielle Abfälle (z. B. Öl- und Lackschlamm, Nitroverdünnung, Teeröl) abgelagert wurden. An der Sohle der Altablagerung existiert abgesehen von einem ca. 2.000 m² großen Bereich keine Basisabdichtung. Im westlichen Teil der Altablagerung existieren Sickerwasserdrainagen. Die Wirksamkeit und die Lage der Drainagen sind jedoch nicht überprüfbar. Im Jahr 1995 wurden im östlichen Teil der Altablagerung insgesamt 6 Gasbrunnen errichtet, wobei auch in die Gasbrunnen eindringende Sickerwässer abgepumpt und entsorgt werden.

Im Zeitraum von August 1994 bis Dezember 1995 wurden insgesamt fünf Proben von Deponiesickerwässern analysiert, im Juli 1996 weitere Deponiesickerwasserproben aus 4 Gasbrunnen. Die Gegenüberstellung der Messwerte mit den Prüfwerten für Eluate aus der ÖNORM S 2088-1, den Grenzwerten aus Verordnungen über die Begrenzung von Sickerwasseremissionen sowie dem Vergleich mit den Grenzwerten der Emissionsbegrenzung für Sickerwässer aus Abfalldeponien bzw. der AAEV zeigte, dass bei den Parametern Ammonium, CSB und TOC die Messwerte aller Proben die Grenzwerte überschritten. Prüfwerte für Eluate der ÖNORM S 2088-1 wurden bei den Parametern elektrische Leitfähigkeit, Nitrit, Ammonium, CSB und AOX zum Teil massiv überschritten. Darüber hinaus konnten teilweise erhöhte Konzentrationen beim Summenparameter DOC festgestellt werden. Auch die Tritiumwerte waren deutlich erhöht.

Im Zeitraum von August 1994 bis Oktober 1998 wurden aus insgesamt 16 Grundwassermessstellen zahlreiche Wasserproben gezogen und analysiert.

Da im Schlier häufig reduzierende Verhältnisse im Grundwasser auftreten, für die niedrige Gehalte an gelöstem Sauerstoff und erhöhte Gehalte an Eisen, Mangan, Ammonium und Nitrit charakteristisch sind, können auffällige Analysenergebnisse bei den genannten Parametern auch eine andere Ursache als die Altablagerung haben und daher in keinen eindeutigen Zusammenhang mit der Deponie gesetzt werden. Dies wurde bei der Beurteilung berücksichtigt. Die Messergebnisse wurden Orientierungswerten der ÖNORM S 2088-1 gegenübergestellt:

Allgemein war eine Abnahme der Grundwasserbelastung mit steigendem Abstand zur Deponie erkennbar. Im unmittelbaren Umfeld der Deponie wurden die Orientierungswerte für die Parameter Kaliumpermanganatverbrauch, AOX und Summe CKW massiv überschritten. Als CKW-Einzelsubstanzen konnten cis‑1,2‑Dichlorethen, Trichlorethen und Vinylchlorid (max. 193 µg/l) identifiziert werden. Die CKW-Belastung trat v. a. im Bereich des östlichen Ablagerungsteiles auf. Vinylchlorid gilt auf Grund seiner karzinogenen Eigenschaften als toxikologisch besonders relevant. Der Maßnahmenschwellenwert im Grundwasser beträgt 0,5 µg/l. Dieser Wert wurde also fast um den Faktor 400 überschritten.

Im weiteren Grundwasserabstrom wurde im Dezember 1997 im Brunnen Fischer ein stark erhöhter CKW-Gehalt (60 µg/l) nachgewiesen. In den folgenden Beweissicherungsterminen des Jahres 1998 konnten jedoch keine CKW in diesem Brunnen festgestellt werden. Daher war dieses Messergebnis als Einzelereignis zu werten.

An den Sonden Süd, 6 und 14 wurden erhöhte Tritiumgehalte gemessen, die deutlich über den Tritiumwerten der restlichen Messstellen lagen. Da auch das Deponiesickerwasser Tritiumbelastungen aufwies, war dies als zusätzlicher Hinweis darauf zu werten, dass die Belastungen des Grundwassers dieser Messstellen durch einen Eintrag von Deponiesickerwasser erfolgt.

Zusammenfassend war festzustellen, dass die Altablagerung „Deponie Gradinger“ ein großes Volumen aufwies und Abfälle mit erhöhtem Schadstoffpotential (hausmüllähnliche, gewerbliche und z. T. industrielle Abfälle) abgelagert wurden. Da die Deponie größtenteils über keine Basisabdichtung und kein geordnetes System zur Sammlung des Sickerwassers verfügte, gelangten anorganische und organische Schadstoffe in das Grundwasser, so dass in der unmittelbaren Umgebung eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität gegeben war. Eine weiter reichende Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasser konnte nicht festgestellt werden. Das betroffene Grundwasservorkommen war zwar aufgrund der relativ geringen Ergiebigkeit und der natürlichen Qualität nur eingeschränkt nutzbar, dennoch stellte die Deponie eine erhebliche Gefährdung für dieses Grundwasser dar. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung (§ 14 ALSAG) und der Bewertung der Untersuchungsergebnisse wurde die Altlast O 34 „Deponie Gradinger“ in die Prioritätenklasse 3 eingestuft.

 

SICHERUNGSMAßNAHMEN

Ziel der Sicherungsmaßnahmen ist, die Ausbreitung bzw. Verlagerung von Schadstoffen aus dem Bereich der Altlast in die Umgebung dauerhaft zu verhindern bzw. zu reduzieren, so dass keine Gefährdung von Nutzungen des Grundwassers in der Umgebung gegeben ist.

Zu diesem Zweck wurden im Zeitraum von 1996 bis 2003 im Bereich der Altlast O 34 folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen:

  • Absenkung des Grundwasserspiegels im Anschlussbereich zur „Deponieerweiterung West“

  • Errichtung von Drainagen zur Erfassung von Sickerwässern

  • Sickerwasserförderung aus den Gasbrunnen

  • Errichtung und Betrieb zweier Sperrbrunnen

  • Durchführung und Ausbau einer Horizontalbohrung zur Sickerwassererfassung

  • Errichtung einer Oberflächenabdichtungs- und Rekultivierungsschicht

  • Teilweiser Abfallabtrag und Umlagerung auf einen neu errichteten Deponieabschnitt

Beurteilung des Sicherungserfolges

Reduktion der ins Grundwasser eingetragenen Sickerwassermenge

Zur Beurteilung, ob durch die durchgeführten Maßnahmen eine Reduktion der ins Grundwasser eingetragenen Sickerwassermenge erreicht wurde, dient eine Wasserbilanz der Deponie.

Bei der Erstellung der Wasserbilanz wurden folgende Annahmen und Vereinfachungen getroffen:

  • Die Wasserströmung im Deponiekörper befindet sich in einem stationären Zustand. Aufgrund von Erfahrungen mit ähnlichen Fällen ist zwar anzunehmen, dass sich die Deponie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in einem solchen stationären Zustand befindet sondern der Wasserspeicher im Bereich der zuletzt abgelagerten Abfälle noch aufgefüllt wird, während er sich in älteren, tiefer liegenden Bereichen bereits z. T. wieder entleert. Für die Wasserbilanz ist dies aber unerheblich, da der Saldo des Speichers +/- Null beträgt.
  • Mikrobieller Wasserumsatz und Wasserdampfaustrag über den Gaspfad werden nicht berücksichtigt, da diese erfahrungsgemäß in einer vernachlässigbaren Größenordnung liegen (<< 1 % vom Niederschlag)
  • Derjenige Teil der Altlast, der nunmehr unterhalb des neu errichteten Deponiekompartiments („Umlagerungsfläche“) liegt, wird nicht berücksichtigt, da er von dessen Basisabdichtung überlagert wird und anzunehmen ist, dass durch diese kein Wasser in die Altlast eindringen kann.

Der jährliche Sickerwassereintrag aus der „Deponie Gradinger“ ins Grundwasser unter Berücksichtigung der Sicherungsmaßnahmen betägt rund 5.000 m³. Ohne Sicherungsmaßnahmen würden dagegen etwa 17.000 m³ Sickerwasser jährlich ins Grundwasser eingetragen werden. Aufgrund der Sicherungsmaßnahmen verringert sich der Sickerwassereintrag ins Grundwasser daher um etwa 70 %.

Reduktion der Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser

Aus der Beweissicherung ist zu ersehen, dass die Grundwasserkonzentrationen von den Sicherungsmaßnahmen kaum beeinflusst werden. Aufgrund der nachweisbaren Reduktion der ins Grundwasser eingetragenen Sickerwassermenge um 70 %, erscheint dies auf den ersten Blick widersprüchlich. Durch einen Rückgang der Sickerwassermenge sollten auch die Schadstofffrachten im Deponiesickerwasser und damit auch die Grundwasserkonzentrationen sinken. Die Ursache dafür, dass dieser Effekt nicht zu beobachten ist, liegt im strukturellen Aufbau großer Deponien mit hausmüllähnlichem Inhalt begründet. Aus Untersuchungen an solchen Deponien ist bekannt, dass derartig mächtige Ablagerungen – die „Deponie Gradinger“ weist eine Mächtigkeit von bis zu 40 m auf – sehr heterogen aufgebaut sind. Der Großteil der Wasserdurchströmung findet auf bevorzugten Sickerwegen statt. Je höher der Wassereintrag in die Deponie, desto stärker wird dieser Effekt. Dies führt dazu, dass Lösungs- und Abbauvorgänge im Deponiekörper selektiv entlang der bevorzugten Sickerwege stattfinden und dass daher das Emissionspotential in der Umgebung der Sickerwege schon nach relativ kurzer Zeit reduziert ist, während der Großteil des Deponiekörpers (Matrix) davon kaum beeinflusst wird. Das Sickerwasser selbst setzt sich dadurch aus zwei Komponenten zusammen: Aus einer großen Menge Wasser, das aus bevorzugten Sickerwegen stammt und nieder konzentriert ist und aus einer kleinen Menge, relativ hochkonzentrierten Wassers aus der Matrix. Wird nun die Wasserzufuhr z. B. durch eine Oberflächenabdichtung reduziert, gewinnt der Matrixanteil an Bedeutung. Die Konzentrationen im Sickerwasser steigen und die ausgetragenen Stofffrachten nehmen nicht wesentlich ab. Die Konzentrationen im Grundwasser bleiben daher von den Sicherungsmaßnahmen kurzfristig relativ unbeeinflusst. Eine signifikante Verringerung wäre nur zu erwarten, wenn der Wassereintrag durch Vegetationsentwicklung auf der Deponieoberfläche und damit einhergehender steigender Evapotranspirationsleistung allenfalls weiter verringert werden wird.

Sicherungsmaßnahmen die CKW-Belastung betreffend

Die CKW-Belastungen sind lokal auf die östliche Deponieumgebung beschränkt, eine weitere Ausbreitung, beispielsweise Richtung Süden, findet nicht statt. Der einmalig erhöhte Messwert im Brunnen Fischer im Jahr 1997 konnte im Zuge der weiteren Beweissicherung nicht bestätigt werden. Aufgrund der hydrogeologischen Situation und den abgeschätzten Reichweiten der beiden Sperrbrunnen kann davon ausgegangen werden, dass die CKW-Belastung nachhaltig an einer weiteren Ausbreitung gehindert wird.

Zusammenfassung

Aufgrund der getroffenen Sicherungsmaßnahmen wurde die ins Grundwasser eingetragene Sickerwassermenge um etwa 70 % reduziert. Kurzfristig konnten dadurch die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser nicht signifikant gesenkt werden. Die vorhandenen Schadstoffbelastungen im Grundwasser (incl. der CKW-Belastung) sind aber auf die unmittelbare Umgebung der Deponie beschränkt, eine weitere Ausbreitung ist nicht zu erwarten, sofern die Sicherungsmaßnahmen langfristig wirksam bleiben. Die Altlast O 34 „Deponie Gradinger“ kann daher als gesichert bewertet werden.

 

Datum der Texterstellung: Oktober 2007