Gesicherte Altlast O22: Eucalora

Am Altstandort „Eucalora“ war im Bereich des ehemaligen Standortes einer Entfettungsanlage eine erhebliche Kontamination des Untergrundes durch CKW gegeben, durch die kleinräumig eine massive Verunreinigung des Grundwassers verursacht wurde. Die laterale Ausbreitung der Schadstofffahne in Fließrichtung des Grundwassers war noch nicht abgeschlossen.

Auf Grund der hydrogeologischen Situation war die Möglichkeit zur Ausbreitung lokal und auf den gering ergiebigen, ersten Grundwasserhorizont im Bereich des Altstandortes begrenzt. Eine weitreichende Ausbreitung der CKW-Kontamination im Grundwasser war nicht zu erwarten. Durch die Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone mittels Aushubmaßnahmen sowie in geringem Ausmaß auch durch eine anschließende Absaugung der Bodenluft wurden die Verunreinigungen des Untergrundes im Schadensbereich der Entfettungsanlage vermindert. Die im Jahr 2006 im Bereich des Schadenszentrums in Betrieb genommenen hydraulischen Maßnahmen zeigten in Bezug auf eine Sicherung keine ausreichende Wirkung. Daher wurde im Jahr 2011 im südlichen Abstrom des Altstandortes zur Erfassung des abströmenden verunreinigten Grundwassers zusätzlich eine Grundwasserdrainage errichtet. Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen im Abstrom des Altstandortes zeigen, dass durch den Betrieb der hydraulischen Maßnahmen die Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasserabstrom minimiert ist. Die Altlast O 22 „Eucalora“ ist als gesichert zu bewerten.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Kirchdorf an der Krems,
Ried im Traunkreis,
Voitsdorf,
517/4, .129
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Metallverarbeitung
Fläche Altlast (m²): 1.000 m²
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 22.11.1994
Datum der Prioritätenfestlegung: 04.05.2001
Priorität: 2
Datum Ausweisung gesichert: 01.07.2018
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Pneumatische Maßnahmen (Bodenluftabsaugung),
Hydraulische Maßnahmen (Sperrbrunnen (GW-Sicherung)),
Räumung (Teilräumung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.06.2001

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort befindet sich am nördlichen Ortsrand von Voitsdorf, rund 1,6 km südwestlich von Ried im Traunkreis.

Beim Altstandort handelt es sich um einen metallverarbeitenden Betrieb, der von 1971 bis 2000 Geschirrspüler, Waschmaschinen und Öfen (Kaminöfen, Öfen für feste Brennstoffe, etc.) sowie Zubehör produzierte. Zuvor wurde der Altstandort von einer Firma zur Herstellung von Fahrzeugachsen bzw. von einer Kfz-Werkstätte genutzt. Die Fläche des Altstandortes kann mit rund 1.000 m² angegeben werden. 

Im nordöstlichen Teil der Betriebshalle wurde im Zeitraum von 1972 bis 1987 eine Entfettungsanlage zur Vorbehandlung von metallischen Werkstücken betrieben. Die Anlage wurde als Tauchentfettung betrieben. Als Entfettungsmittel wurde Tetrachlorethen eingesetzt. Ab 1985 wurde auch 1,1,1-Trichlorethan verwendet. Die Anlage war in einer Betonwanne mit einer Größe von 2,4 m x 1,3 m aufgestellt. Nach der Verlegung der Entfettungsanlage um ca. 50 m nach Westen in den mittleren Teil der Betriebshalle wurde die Betonwanne mit Schotter verfüllt und mit einer Betondecke versehen. Der jährliche Verbrauch an 1,1,1-Trichlorethan hat ca. 6.000 kg betragen. Jährlich wurden ca. 400 kg CKW-haltige Abfälle in Fässern entsorgt.

Untergrundverhältnisse

Der Altstandort liegt am Südrand der Traun-Enns-Platte, im Bereich einer Hügelkuppe auf ca. 510 m ü.A.

Der Untergrund wird im Bereich des Altstandortes aus etwa 1 bis 5 m mächtigem Verwitterungslehm aufgebaut, darunter folgt Moränenmaterial der eiszeitlichen Mindelmoräne. Die obersten 15 m der Moräne werden vorwiegend aus feinkörnigen Sedimenten wie Feinsand, Schluff und Ton mit wechselnder Verteilung aufgebaut. Die Moräne ist vermutlich etwa 100 m mächtig und wird von tertiären Schichten (Schlier) unterlagert. Das großräumige Relief der Oberfläche des Schliers zeigt eine ausgeprägte, nach Nordosten gerichtete Rinnenstruktur.

Im Bereich des Altstandortes ist kein oberflächennaher, zusammenhängender Grundwasserleiter vorhanden. Das Grundwasser tritt im Übergangsbereich des Verwitterungslehmes zur Mindelmoräne in unterschiedlichen Tiefen auf und ist an Sedimentschichten mit erhöhten Anteilen an kiesigen oder auch steinigen Sedimenten gebunden, so dass in manchen Bereichen gespanntes Grundwasser auftritt. Die Oberfläche des aufgespiegelten Grundwassers liegt auf etwa 509 m ü.A. bis 506 m ü.A.

Die Durchlässigkeit der grundwasserführenden Sedimente kann mit 1 x 10-5 m/s abgeschätzt werden. Generell ist im Bereich des Altstandortes eine radiale Abströmung des Grundwassers gegeben, wobei sich der Hochpunkt des Grundwasserspiegels im östlichen Teil des Altstandortes befindet. Hier ist überwiegend eine Fließrichtung nach Süden bzw. Südwesten gegeben.

Seit Errichtung der Grundwasserdrainage Süd im Herbst 2011 ist die natürliche Grundwasserströmungsrichtung verändert, so dass seither im Abstrom des Altstandortes lokal eine Umkehr der Strömungsrichtung zur Grundwasserdrainage Süd gegeben ist.

Schutzgüter und Nutzungen

Der Altstandort wird gewerblich genutzt. Die unmittelbar an den Altstandort angrenzenden Flächen werden als Wohngebiet, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt.

Der nördlich des Altstandortes gelegene Hausbrunnen „Hiebl“ wird als Nutzwasserbrunnen und der südlich des Altstandortes gelegene Brunnen „Windischbauer“ wird als Trinkwasserbrunnen genutzt. Aus dem rund 40 m südwestlich des Schadensherdes gelegenen Brunnen „Nußbaumer“ wird Nutzwasser entnommen. Im Siedlungsgebiet nördlich und südlich des Altstandortes bestehen weitere Nutzwasserbrunnen.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Am Altstandort wurden über mehr als 15 Jahre leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) als Lösungsmittel zur Vorbehandlung (Entfettung) von metallischen Werkstücken eingesetzt. Durch Manipulationsverluste und unzureichende Schutzvorkehrungen beim Betrieb von Entfettungsanlagen konnte Tetrachlorethen in den Untergrund gelangen.

Im Zusammenhang mit einer im Jahr 1991 im Nahbereich des Altstandortes festgestellten Verunreinigung des Grundwassers durch CKW (insbesondere Tetrachlorethen) wurden im Frühjahr 1993 an den beiden Standorten der Entfettungsanlagen Bodenluftabsauganlagen installiert und über den Zeitraum von 3 bzw. 8 Wochen betrieben. Auf Grund des geringen Wirkungsgrades wurden diese Maßnahmen im Frühjahr 1994 eingestellt. In weiterer Folge zeigten die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen für den Brunnen Nußbaumer unverändert eine anhaltende Verunreinigungen des Grundwassers.

In den Jahren 1999 und 2000 wurde eine umfassende Erkundung des Altstandortes durchgeführt.

Die Ergebnisse von vier zeitlich über ein Jahr gestaffelten Probenahmen an insgesamt 16 Bodenluftmessstellen bestätigten im Bereich des ursprünglichen Aufstellungsortes der Entfettungsanlage (Standort A) eine Kontamination des Untergrundes durch CKW (bis zu max. 639 mg/m³). Neben der Hauptkomponente Tetrachlorethen konnte vor allem auch Trichlorethen nachgewiesen werden. Ausgehend von einem eng begrenzten Schadenszentrum (rund 200 m²) wurde der erheblich kontaminierte Bereich mit einer Größenordnung von bis zu max. 700 m² (Abgrenzung anhand des Maßnahmen-Schwellenwertes nach ÖNORM S 2088-1: Summe CKW 10 mg/m³) abgeschätzt.Im Bereich des späteren Standortes B der Entfettungsanlage waren in der wasserungesättigten Zone nur relativ geringe CKW-Verunreinigungen (1,1,1-Trichlorethan max. 2,5 mg/m³) sowie Hinweise auf Verunreinigungen durch leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (insbesondere Toluol, max. 7,2 mg/m³) zu beobachten. Diese vereinzelt erhöhten Messwerte ergaben keine Hinweise auf erhebliche Kontaminationen sondern den Rückschluss, dass ein möglicher Eintrag von Mineralöl oder Lackierungsmitteln sowie 1,1,1-Trichlorethan nur in geringem Umfang stattgefunden hatte.

Zwischen Juni 1999 und Mai 2000 wurden an vier Probenahmeterminen aus 24 Probenahmestellen insgesamt 68 Grundwasserproben entnommen. Die Ergebnisse der Untersuchung der Proben bestätigten, dass ausgehend vom Standort A der Entfettungsanlage das Grundwasser erheblich durch CKW verunreinigt war. Neben Tetrachlorethen waren auch für Trichlorethen, 1,2-cis-Dichlorethen und Vinylchlorid stark erhöhte Messwerte gegeben. Diese Einzelsubstanzen sind Metaboliten aus dem Abbau von Tetrachlorethen und waren ein Hinweis, dass in der gesättigten Zone ein natürlicher Abbau von Schadstoffen stattfindet.

Im Bereich bzw. im Abstrom des Standortes B der Entfettungsanlage konnten im Grundwasser vereinzelt auch für Toluol sowie 1,1,1-Trichlorethen erhöhte Messwerte beobachtet werden. Da keine dauerhaft anhaltenden Verunreinigungen gegeben waren, war das Ausmaß der Schadstoffeinträge in das Grundwasser als gering zu beurteilen.

Die Ausbreitung der Schadstoffe erfolgte vor allem in südlicher und südwestlicher Richtung. Der südwestlich des Standortes A gelegene Brunnen Nußbaumer zeigte bei den Parametern Tetrachlorethen und Trichlorethen von 1993 bis ins Jahr 2000 einen langfristig ansteigenden Trend der Intensität der Verunreinigung. Dementsprechend war davon auszugehen, dass die Schadstofffahne im Grundwasser nicht stationär war, sondern eine anhaltende Ausbreitung gegeben war.

Zusammenfassend ergab sich auf Grund der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen, dass am Altstandort im Bereich des ehemaligen Standortes einer Entfettungsanlage eine erhebliche Kontamination des Untergrundes durch CKW gegeben war, durch die kleinräumig eine massive Verunreinigung des Grundwassers verursacht wurde. Die laterale Ausbreitung der Schadstofffahne in Fließrichtung des Grundwassers war noch nicht abgeschlossen. Auf Grund der hydrogeologischen Situation war die Möglichkeit zur Ausbreitung lokal und auf den gering ergiebigen, ersten Grundwasserhorizont im Bereich des Altstandortes begrenzt. Eine weitreichende Ausbreitung der CKW-Kontamination im Grundwasser war nicht zu erwarten.

 

MASSNAHMEN ZUR SICHERUNG

Ziel der Maßnahmen

Ziel der Maßnahmen war es, den Eintrag von Schadstoffen aus dem ungesättigten Untergrund in das Grundwasser so weit zu reduzieren, dass die Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasser dauerhaft reduziert und lokal begrenzt wird. Als Kriterien zur Beurteilung des Erfolges der Maßnahmen sind für den Grundwasserabstrom des zentralen Schadensbereiches folgende CKW-Gehalte und Schadstofffrachten tolerierbar:

  • Summe Tetrachlor- und Trichlorethen (PCE + TCE) < 50 µg/l sowie Summe CKW < 100 µg/l
  • Summe Tetrachlor- und Trichlorethen (PCE + TCE) < 5 g/d sowie Summe CKW < 10 g/d.

Beschreibung der Maßnahmen

Seit August 2006 wurde ein abgestuftes Sanierungskonzept umgesetzt und folgende Maßnahmen durchgeführt:

- Aushub im Schadenszentrum (August 2006) und nachfolgend Bodenluftabsaugung (November 2006 bis Oktober 2009; im Intervallbetrieb)

- Hydraulische Maßnahmen:

o Errichtung eines Brunnens (SB 1) und Betrieb einer Grundwasserentnahme im Schadenszentrum (seit November 2006)

o Errichtung einer Grundwasserdrainage sowie eines Brunnens (SB 2) im südlichen Grundwasserabstrom des Schadenszentrums und Betrieb einer Grundwasserentnahme (seit Oktober 2011)

o Errichtung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (seit November 2006)

o Ableitung des gereinigten Grundwassers in die Kanalisation

- Kontrolluntersuchungen des Grundwassers im Abstrom

Der Grenzwert für die Ableitung des gereinigten Wassers ist für Summe CKW 100 μg/l.

Beurteilung der Sicherungsmaßnahmen und der Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen

Durch die Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone mittels Aushubmaßnahmen sowie in geringem Ausmaß auch durch eine anschließende Absaugung der Bodenluft wurden die Verunreinigungen des Untergrundes im Schadensbereich der Entfettungsanlage am Standort A vermindert.

Die Umsetzung der hydraulischen Maßnahmen seit dem Jahr 2006 erfolgte stufenweise und adaptiv. Die im Jahr 2006 im Bereich des Schadenszentrums in Betrieb genommenen hydraulischen Maßnahmen zeigten in Bezug auf eine Sicherung keine ausreichende Wirkung. Daher wurden die hydraulischen Maßnahmen im Jahr 2011 ergänzt und im südlichen Abstrom des Altstandortes zur Erfassung des abströmenden verunreinigten Grundwassers eine Grundwasserdrainage errichtet. Mit Inbetriebnahme der Maßnahme im Grundwasserabstrom wurde die entnommene Wassermenge um rund 100 % gesteigert und die lokalen Strömungsverhältnisse des Grundwassers wesentlich verändert bzw. eine dauerhafte Umkehr der Strömungsrichtung erzielt. Im Abstrom des Altstandortes ist daher kein direkter Zustrom von verunreinigtem Grundwasser zum Brunnen Nußbaumer mehr möglich.

Nach der Inbetriebnahme der Grundwasserdrainage und des Entnahmebrunnens SB 2 konnte eine signifikante Reduktion der CKW-Gehalte im Brunnen Nußbaumer beobachtet werden. Seit Dezember 2013 liegen die CKW-Gehalte dauerhaft unter 50 µg/l. In der Grundwassermessstelle S8 wurden ab Juni 2013 CKW-Gehalte unter 50 µg/l gemessen. Durch die hydraulischen Maßnahmen wurden seit November 2006 rund 9 kg leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe entfernt.

Die Restverunreinigungen des Grundwassers südlich der Grundwasserdrainage sowie auch für den Abstrom östlich der Drainage können mit einer Größenordnung von jeweils maximal bis zu 0,004 g CKW/d abgeschätzt werden und sind als äußerst gering zu bewerten.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass im Bereich des Altstandortes weiterhin eine erhebliche CKW-Kontamination des Untergrundes gegeben ist. Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen im Abstrom des Altstandortes bestätigen, dass durch den Betrieb der hydraulischen Maßnahmen die Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasserabstrom minimiert ist und eine wirksame Sicherung erzielt wird. Die Altlast „Eucalora“ kann daher als gesichert beurteilt werden.

 

Datum der letzten Textüberarbeitung:     November 2016