Gesicherte Altlast N59: Putzerei Alaska

Auf dem Altstandort "Putzerei Alaska" wurde von 1974 bis 1981 eine chemische Reinigung betrieben und dabei das Reinigungsmittel Tetrachlorethen in erheblichen Mengen verwendet und gelagert. Durch die Betriebstätigkeit kam es auf einer Fläche von etwa 400 m² zu einer erheblichen Verunreinigung des Untergrundes. Ausgehend von der Untergrundverunreinigung bildete sich eine über 300 m lange Fahne gelöster Schadstoffe im Grundwasser aus, sodass eine erhebliche Gefahr für das Schutzgut Grundwasser gegeben war.

Im Jahre 2010 wurde die ungesättigte Untergrundzone mittels thermischer In-situ-Sanierung weitgehend dekontaminiert. Parallel dazu erfolgte über den Betrieb eines grundwasserabstromseitigen Sperrbrunnens eine hydraulische Sicherung des Standorts, die nach wie vor in Betrieb ist. Aufgrund von Restbelastungen im grundwassergesättigten Untergrund werden über den Sperrbrunnen noch hohe Schadstofffrachten gefördert und über einen Aktivkohlefilter gereinigt. Die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen im Abstrom zeigen, dass die Sicherungswirkung des Sperrbrunnes als ausreichend und daher die Altlast N 59 "Putzerei Alaska" als gesichert zu bewerten ist. Die Sicherungsmaßnahmen sind aufrechtzuerhalten. Zur Kontrolle des Sicherungseffekts sind die laufenden Kontrolluntersuchungen weiterhin durchzuführen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Bruck an der Leitha,
Zwölfaxing,
Zwölfaxing,
199/9
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: chemische Reinigung
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 720 m²
Volumen Altlast (m³): 2.000 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.11.2006
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.11.2006
Priorität: 2
Datum Ausweisung gesichert: 01.02.2016
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Hydraulische Maßnahmen (Sperrbrunnen (GW-Sicherung)),
Pneumatische Maßnahmen (Feste Wärmequellen)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.11.2006

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort „Putzerei Alaska“ liegt im Ortsgebiet von Zwölfaxing zwischen der SchwechaterStraße im Osten und dem Gerinne „Kalter Gang“ im Westen.

Auf einer Fläche von etwa 6.500 m² wurde im Zeitraum von 1974 bis 1981 eine chemische Reinigung für Pelz und Leder betrieben. Zuvor wurde im Jahr 1969 die Errichtung einer Lagerhalle samt Ölfeuerungsanlage genehmigt. Die Lage des Betriebsgebäudes der ehemaligen chemischen Reinigung und der vermutete Lagerraum für Tetrachlorethen bzw. Lederentfettungsmittel ist in folgender Abbildung  dargestellt.

Auf Grundlage vorhandener Unterlagen ist davon auszugehen, dass auf dem Standort etwa 1.500 kg Tetrachlorethen und etwa 200 l Lederentfettungsmittel gelagert wurden. Im Lagerraum befand sich vermutlich auch ein Ablauf für Abwässer, der mit einem Kanal in Verbindung stand. Westlich des ehemaligen Betriebsgebäudes befanden sich Sickergruben. Die Lage der Reinigungsmaschinen bzw. anderer relevanter Anlagen oder Lagerräume ist nicht genau bekannt. Am südöstlichen Rand des Altstandortes befinden sich nahe der Schwechater-Straße zwei Öltanks mit einem Fassungsvolumen von je 25.000 Liter.

Seit den späten 1980er-Jahren wird auf dem Standort eine Kfz-Werkstätte incl. Verkaufshalle betrieben.

Untergrundverhältnisse

Der Altstandort liegt im Bereich einer eiszeitlichen Schotterterrasse der Donau auf etwa 167 m ü. A. bis 168 m ü. A. Im Bereich des Altstandortes folgen unter bis zu 2 m mächtigen Anschüttungen Sande und Schluffe bis zu einer Tiefe von maximal 4,5 m. Darunter folgen Kiese, die von Schluffen und Sanden unterlagert werden. In die Schluffe und Sande können lokal auch dünne Kieslagen eingeschaltet sein. Ab einer Tiefe von 9 m bis 11 m wird der Untergrund aus sandigen Kiesen aufgebaut. Die Schluffe und  Sande mit eingeschalteten Kieslagen sowie die sandigen Kiese können als Grundwasserleiter angesprochen werden. Ab 14,5 m treten Schluffe und Tone auf, die den Grundwasserstauer darstellen. Die grundwasserstauenden Sedimente reichen zumindest bis zu einer Tiefe von 20 m. Darunter folgen etwa 1 m mächtige Kiese, die gespanntes Grundwasser führen und wiederum von Schluffen unterlagert werden.

Die Grundwasserströmung ist nach Osten bis Nordosten gerichtet. Der Grundwasserspiegel liegt auf etwa 160 m ü. A, der Flurabstand beträgt demnach rund 7 m bis 8 m. Entsprechend dem sedimentologischen Aufbau des Grundwasserleiters variiert seine hydraulische Durchlässigkeit im Bereich von 5 E-04 m/s bis 5 E-05 m/s. Das Grundwasserspiegelgefälle bewegt sich zwischen 2 ‰ bis 6 ‰. Die Mächtigkeit des Grundwasserleiters kann mit durchschnittlich 6,5 m angegeben werden. Aus diesen hydraulischen Daten lässt sich bei einem mittleren Gefälle der spezifische Grundwasserdurchfluss mit maximal 1 m³ pro Tag und Querschnittsmeter abschätzen.

Schutzgüter und Nutzungen

Auf dem Gelände der ehemaligen Putzerei wird derzeit eine Reparaturwerkstätte inkl. Autoverkauf betrieben.

Die Bereiche südlich und nördlich des Altstandortes werden gewerblich genutzt (südlich: u. a. Tankstelle; nördlich: Autoverkauf). Östlich des Altstandortes verläuft die Schwechater-Straße, daran anschließend befinden sich Wohnhäuser, unmittelbar westlich fließt der „Kalte Gang“.

Im Abstrom des Altstandortes existiert keine wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahme, jedoch in einer Entfernung von rund 200 m zumindest ein Hausbrunnen („Brunnen Hirschl“). Die nächstgelegenen Trinkwasserbrunnen befinden sich in rund 3 km Entfernung in nordöstlicher Richtung.

Etwa 200 m bis 300 m östlich der ehemaligen Putzerei befinden sich die beiden Altlasten N 41 „Deponie MA 48 – Zwölfaxing“ und N 65 „Deponie OMV – Zwölfaxing“.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Im Bereich des Altstandortes „Putzerei Alaska“ wurden im Zeitraum von Oktober 2003 bis April 2005 im Rahmen ergänzender Untersuchungen gemäß § 13 ALSAG Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten im Jahre 2008 zur Planung der Sanierungsmaßnahmen weitere Detailuntersuchungen.

Bei den im Bereich des Altstandortes durchgeführten temporären Bodenluftuntersuchungen konnten bis in 5 m Tiefe nur lokal Spuren an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen gemessen werden. Im Zuge von Absaugversuchen an vier neu errichteten stationären Bodenluftmessstellen zeigte sich jedoch, dass der wasserungesättigte Untergrund zum Teil massiv durch Tetrachlorethen verunreinigt war. Die höchsten Tetrachlorethen-Belastungen wurden in der Nähe des ehemaligen Reinigungsmittellagers (BL 4) mit etwa 5.000 mg/m³ (2005) bzw. rund 17.000 mg/m³ (2008) gemessen. Der Maßnahmenschwellenwert der ÖNORM S 2088-1 beträgt 10 mg/m³. Die hohen Belastungen in der Bodenluft wurden durch eine Feststoffprobe bestätigt, in der etwa 11.600 mg/kg leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe gemessen wurden. In den stationären Bodenluftmessstelle BL 2 und BL 3 lagen die Tetrachlorethenkonzentrationen bei maximal etwa 1.000 mg/m³ (BL2: 2005) bzw. maximal 1.700 mg/m³ (BL3: 2008). In der stationären Bodenluftmessstelle BL 1 wurden vergleichsweise geringere Tetrachlorethenkonzentrationen gemessen (maximal rund 400 mg/m³ im Jahre 2008). Insgesamt ergaben die Bodenluftuntersuchungen, dass im Bereich des ehemaligen Reinigungsmittellagers auf einer Fläche von ca. 400 m² der ungesättigte Untergrundbereich erheblich mit Tetrachlorethen verunreinigt war.

Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung zeigten, dass es zu einem massiven Eintrag von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen in das Grundwasser gekommen ist. Im unmittelbaren Grundwasserabstrombereich des ehemaligen Reinigungsmittellagers wurden in mehreren Grundwassermessstellen sehr hohe Tetrachlorethenkonzentrationen festgestellt (max. 2.400 µg/l). Ein Vergleich der Analysenergebnisse mit dem Maßnahmenschwellenwert der ÖNORM S 2088-1 von 10 µg/l für die Summe Tetrachlorethen und Trichlorethen wies auf die massive Belastung des Grundwassers hin.

Im Zuge von 24-stündigen Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen im unmittelbaren Grundwasserabstrombereich wurde die massive Grundwasserbelastung bestätigt. Entsprechend den Ergebnissen der Pumpversuche konnte angenommen werden, dass sich das Kontaminationszentrum in jenem Bereich befand, in dem auch in der Bodenluft die höchsten Belastungen festgestellt wurden (BL 4). Aus den Ergebnissen der Grundwasseruntersuchungen und der Pumpversuche ließ sich ableiten, dass die Schadstofffahne im unmittelbaren Grundwasserabstrombereich eine Breite von mindestens 40 m aufwies. Die Belastungen durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe wurden auch im weiteren Abstrom des Altstandortes beobachtet. In Grundwassermessstellen in einer Entfernung von etwa 300 m wurden während 24-stündiger Pumpversuche noch zwischen etwa 330 µg/l und etwa 420 µg/l Tetrachlorethen und zwischen etwa 20 µg/l und etwa 95 µg/l Trichlorethen gemessen. Die Konzentrationen während der Pumpversuche waren in den etwa 300 m im Abstrom des Altstandortes liegenden Grundwassermessstellen relativ konstant - ein Hinweis darauf, dass diese Messstellen im Zentrum der Schadstofffahne lagen. Die deutlich erhöhten Trichlorethenkonzentrationen im weiteren Grundwasserabstrom wiesen auf einen Tetrachlorethenabbau hin.

Aufgrund des geringen Grundwassergefälles und der relativ geringen Durchlässigkeit des Grundwasserkörpers ist der Grundwasserdurchfluss im Bereich des Altstandortes sehr gering. Es fand daher nur eine langsame Ausbreitung der Schadstoffe statt.

Zusammenfassend zeigten die Untersuchungsergebnisse, dass im Bereich des Altstandortes eine starke Verunreinigung des Untergrundes durch Tetrachlorethen vorhanden war. Ausgehend vom Kontaminationszentrum im Bereich des ehemaligen Reinigungsmittellagers haben sich die CKW mehr als 300 m im Grundwasserabstrom ausgebreitet. Es war auch zukünftig mit einem erheblichen Schadstoffeintrag in das Grundwasser zu rechnen. Der Altstandort "Putzerei Alaska" stellte daher eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar.

 

MASSNAHMEN ZUR SICHERUNG UND SANIERUNG

Ziel der Maßnahmen

Übergeordnetes Sanierungsziel im Sinne der ÖNORM S 2089 ist es, die durch die Altlast verursachten Verunreinigungen des Grundwassers im Abstrom dauerhaft auf ein tolerierbares Ausmaß zu reduzieren und damit langfristig auch eine weitere Ausbreitung von Schadstoffen zu verhindern.

Zur Konkretisierung des übergeordneten Sanierungsziels wurden als Sanierungszielwerte für das Grundwasser im Abstrom folgende Schadstoffkonzentrationen festgelegt:

  • Summe chlorierte C1- und C2-Kohlenwasserstoffe (CKW): 30 µg/l
  • Tetrachlorethen: 10 µg/l

Ergänzend dazu können zur Beurteilung des Sanierungserfolges folgende Schadstofffrachten im Grundwasserabstrom als Zielwerte berücksichtigt werden:

  • Summe chlorierte C1- und C2-Kohlenwasserstoffe (CKW): 15 g/d
  • Summe Tetra- und Trichlorethen: 5 g/d

In Hinblick auf die Dekontamination des ungesättigten Untergrundes wurden folgende Sanierungszielwerte für die Bodenluft festgelegt:

  • Summe chlorierte C1- und C2-Kohlenwasserstoffe (CKW): 10 mg/m³

Beschreibung der Maßnahmen

Der Altstandort wurde bzw. wird durch folgende Maßnahmen gesichert, teil-dekontaminiert und beweisgesichert:

  • Thermische In-situ-Sanierung der ungesättigten Zone
  • Hydraulische Sicherungsmaßnahmen im Grundwasserabstrom
  • Kontrolluntersuchungen

Beurteilung der Maßnahmen

Die durchgeführten In-situ-Maßnahmen führten zu einer weitgehenden Dekontamination der ungesättigten Untergrundzone. Die in diesem Bereich noch nachzuweisenden Bodenluftkonzentrationen unterschreiten den Sanierungszielwert deutlich und lassen den Schluss zu, dass der Schadstoffeintrag aus der ungesättigten Zone über Sickerwässer in das Grundwasser nunmehr sehr gering ist.

Die nach wie vor hohen Grundwasserbelastungen im Sperrbrunnen dürften ihren Ursprung in Restbelastungen des gesättigten Untergrundes haben, die von den In-situ-Maßnahmen nicht erfasst wurden. Die über den Sperrbrunnen erfasste CKW-Fracht kann entsprechend der in den letzten Jahren beobachteten Maximalkonzentration von rund 300 µg/l und einer Förderrate von 0,8 l/s grob mit maximal 20 g/d abgeschätzt werden. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Tetrachlorethen. Diese mit dem Sperrbrunnen derzeit erfasste CKW-Fracht ist als hoch zu bewerten (Zielwert 5 g/d). Entsprechend dem bisherigen und zukünftig zu erwartenden Verlauf der Grundwasserkonzentrationen ist in den nächsten Jahren nicht mit einer Unterschreitung der konzentrations- oder frachtbezogenen Sanierungszielwerte im Sperrbrunnen zu rechnen.

Der deutliche Rückgang der CKW-Konzentrationen in den abstromigen Grundwassermessstellen belegt die Sicherungswirkung des Sperrbrunnens für den Grundwasserabstrom. Bei sehr tiefen Grundwasserständen ist die Sicherungswirkung des Sperrbrunnens aufgrund des unter den dann vorherrschenden hydraulischen Gegebenheiten kleineren Absenktrichters nicht in vollem Ausmaß gegeben. Dies resultiert in der Messstelle GW11 in kurzzeitig erhöhten CKW-Konzentrationen, die über dem Sanierungszielwert von 10 µg/l für die Summe aus Tetra- und Trichlorethen liegen. Daraus ergibt sich eine bei sehr niedrigen Grundwasserständen vom Sperrbrunnen nicht erfasste CKW-Fracht von maximal 2 g/d, die deutlich unter dem frachtbezogenen Sanierungszielwert von 5 g/d für die Summe aus Tetra- und Trichlorethen liegt. Die Sicherungswirkung des Sperrbrunnens ist als ausreichend zu beurteilen.

Zusammengefasst zeigen die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen, dass die Verunreinigungen in der ungesättigten Zone fast vollständig entfernt wurden und nur mehr ein sehr geringer Schadstoffeintrag in das Grundwasser stattfinden kann. Restbelastungen im gesättigten Bereich verursachen noch erhebliche Schadstofffrachten im Grundwasser, die von einem Sperrbrunnen weitgehend erfasst werden. Im weiteren Grundwasserabstrom sind die CKW-Konzentrationen deutlich gesunken. Die Altlast N 59 „Putzerei Alaska“ ist daher als gesichert zu bewerten. Aufgrund der noch vorhandenen Schadstofffrachten im Grundwasser sind die Sicherungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Zur Kontrolle des Sicherungseffekts sind die laufenden Kontrolluntersuchungen weiterhin durchzuführen.

 

Datum der Texterstellung: November 2014