Auf der ca. 950 m langen Altablagerung (Fläche 66.000 m²) befinden sich ein Kinderspielplatz, zwei Parkplätze, ein Altstoffsammelzentrum sowie in den Randbereichen das Betriebsgebäude eines Sportplatzes, zwei Wohnhäuser und auf Teilen der Altablagerung ein Hochwasserschutzdamm. Die restlichen Bereiche werden landwirtschaftlich genutzt, liegen brach oder sind aufgeforstet. Im Deponiekörper kommt es durch den Abbau von organischer Substanz zu einer hohen Deponiegasproduktion mit Methangehalten von bis zu 53 Vol.% und Kohlendioxidgehalten von bis 45 Vol.%. in der Bodenluft. Die Altablagerung zeigt aufgrund der Bodenluftuntersuchungen ein erhebliches Reaktionspotential. Es ist mittelfristig mit einer erheblichen Deponiegasproduktion zu rechnen. Wegen der unmittelbaren Nähe von Wohnsiedlungen besteht die Möglichkeit einer Deponiegasmigration in bewohnte Bereiche. Die Deponie Heferlbach stellt daher eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Die Auswirkungen der Ablagerungen auf das Grundwasser sind gering, die Altablagerung stellt keine erhebliche Gefahr für das Grundwasser dar. Es wird vorgeschlagen, die Altlast in die Prioritätenklasse 2 einzustufen.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Bruck an der Leitha,
Schwechat, Mannswörth, 226/2, 227/1, 230, 231, 233/1, 234, 235, 238/1, 240, 244, 246, 248/2, 250, 251/1, 253/1, 253/2, 256, 259, 260, 265/1, 267/3, 268, 269, 284/2, 295/10, 295/25, 295/34, 295/44, 295/48, 295/50, 295/112, 295/117, 295/118, 295/119, 295/120, 295/122, 295/124, 295/125, 295/126, 295/127, 295/128, 295/129, 295/130, 295/131, 295/145, 295/146, 295/147, 295/148, 295/149, 295/150, 295/151, 295/152, 295/153, 295/160, 298/1, 298/2, 299/1, 299/2, 299/3, 299/4, 299/5, 300/1, 300/2, 300/3, 300/4, 301/1, 301/4, 301/5, 301/6, 302/2, 812/2 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altablagerung |
Deponietyp: | Kommunale Deponie |
Art der Ablagerungen: | Hausmüll,
Bauschutt, Aushubmaterial/Abraum |
Ergebnis Beurteilung: | erhebliche Kontamination |
Fläche Altlast (m²): | 65.000 m² |
Volumen Altlast (m³): | 240.000 m³ |
Schadstoff(e) | Deponiegas (Methan, Kohlendioxid)
|
Datum Eintrag Altlastenatlas: | 01.11.2006 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 01.11.2006 |
Priorität: | 2 |
Status Maßnahme: | in Durchführung |
Art der Maßnahme: | Dekontamination |
Sanierungsverfahren: | Deponiegasmaßnahmen (In-situ Aerobisierung) |
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: | 01.11.2006 |
BESCHREIBUNG DER ALTABLAGERUNG
Die Altablagerung „Heferlbach“ befindet sich unmittelbar am Nordrand von Mannswörth und ca. 300 m südlich der Schwechat bzw. 700 m südlich der Donau.
Zwischen 1965 und 1972/73 wurde ein ehemaliger Altarm der Donau („Heferlbach“) auf einer Länge von ca. 950 m, einer Breite zwischen ca. 50 und 150 m und einer Fläche von rund 6,6 ha mit Hausmüll, Bauschutt und Aushubmaterial verfüllt. Nach Abschluss der Ablagerungen wurde eine Humusschicht aufgebracht und die Fläche rekultiviert. Die Geländeoberkante beträgt ca. 156 bis 157 m ü. A.
Bei einer mittleren Schütthöhe von rund 3,6 m und einer Fläche von ca. 6,6 ha beträgt das Volumen der Altablagerung etwa 240.000 m³. Davon entfallen ca. 150.000 m³ auf Hausmüll, ca. 25.000 m³ auf mit etwas Müll verunreinigten Bauschutt, ca. 50.000 m³ auf Bodenaushub und ca. 15.000 m³ auf die Oberflächenabdeckung. An der Basis der Ablagerung existieren keine technischen Maßnahmen zum Grundwasserschutz.
Beschreibung der Untergrundverhältnisse
Die Altablagerung „Heferlbach“ liegt im Grenzbereich von Donauniederung (Austufe, jüngere alluviale Ablagerungen der Donau) und Mannswörther Terrasse (würmeiszeitlich gebildete Niederterrasse). Der Untergrund wird durch quartäre Kiese aufgebaut, welche einen ergiebigen Grundwasserleiter darstellen. Unterhalb der quartären Kiese besteht der Untergrund in ca. 135 bis 140 m ü. A. aus tertiären Sanden. Die Sande stellen einen relativen Grundwasserstauer dar.
Der Grundwasserspiegel im Deponiebereich wird durch Wasserentnahmen aus Brunnen stark beeinflusst (Absenkungen bis ca. 2 m) und lag in den letzten Jahren bei Pumpbetrieb dieser Brunnen mit ca. 149,0 m ü. A. zumeist unter der Deponiesohle. Ein unbeeinflusster Grundwasserspiegel würde zu einem teilweisen Einstau der Deponiesohle führen.
Der Flurabstand bewegte sich je nach Geländeoberkante und offensichtlich je Entnahmemengen der Brunnen der Fa. Borealis zwischen ca. 5 bis 9 m (im Bereich der im Grundwasseranstrom gelegenen Sonden) und ca. 2,5 bis 5 m (Sonden im Abstrom).
Die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters (Schotterkörper mit sandigen und zum Teil schluffigen Einlagerungen) wurde mit kf-Werten zwischen ca. 7x10-4 und 2x10‑6 m/s bestimmt. Der Median über alle bestimmten kf-Werte beträgt rund 3x10‑5 m/s. Die generelle Grundwasserfließrichtung im Raum Schwechat – Mannswörth verläuft nach Nordosten. Im westlichen Bereich der Altablagerung führt die hohe Grundwasserentnahme über die Brunnen der Fa. Borealis zu einer nördlichen Strömungskomponente und zu starken Absenkungen mit der Bildung von Grundwasserabsenktrichtern. Die östlichen Randbereiche entwässern Richtung Brunnen der WVA Schwechat. Bedingt durch wechselnde Fördermengen an den oben angeführten Brunnen ist anzunehmen, dass die Fließrichtung des Grundwassers im Bereich der Altablagerung stark schwankt.
Aufgrund der gestörten Grundwasserfließverhältnisse ergeben sich auch unterschiedliche Grundwassergefälle mit einer nördlich bzw. nordwestlich gerichteten Grundwasserfließrichtung. Im Westen der Altablaberung kommt es aufgrund der Brunnenwasserentnahmen zu einem Gefälle zwischen 1 und 2 ‰, im mittleren Bereich von rund 1 ‰ und im Osten von unter 1 ‰. Im östlichen Bereich kann dieser Wert bei Pumpbetrieb der WVA Schwechat noch weiter abnehmen bzw. die Grundwasserfließrichtung auch nach Osten drehen. Der Grundwasserdurchfluss durch einen Querschnitt von 1 m Breite mal der mittleren Aquifermächtigkeit von rund 10 m beträgt ca. 0,04 m³/d.
Beschreibung der Schutzgüter und Nutzungen
Die Altablagerung „Heferlbach“ liegt am Nordrand von Mannswörth, unmittelbar angrenzend an Wohngebäude, deren Hausgärten und Wirtschaftsflächen teilweise auf Deponiegrund liegen. Auf der Altablagerung wurden ein Kinderspielplatz, Parkplätze, ein Altstoffsammelzentrum sowie in den Randbereichen das Betriebsgebäude eines Sportplatzes und 2 Wohnhäuser errichtet. Auf Teilen der Altablagerung wurde ein Hochwasserschutzdamm angeschüttet. Die restlichen Bereiche der Altablagerung werden landwirtschaftlich genutzt, liegen brach oder sind aufgeforstet.
Im angrenzenden Wohngebiet südlich der Altablagerung existieren zahlreiche Hausbrunnen, die zur Gartenbewässerung und für Brauchwasserzwecke genutzt werden.
Die Altablagerung liegt teilweise im Schutzgebiet der ca. 300 m östlich der Altablagerung gelegenen Brunnen der WVA der Stadtgemeinde Schwechat. Nordwestlich der Altablagerung bestehen Brunnen für Nutzwasserzwecke der Petrochemie Danubia (Borealis) und der OMV.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Bei der Altablagerung „Heferlbach“ handelt es sich um einen ehemaligen Altarm der Donau im Norden von Mannswörth. Im Zeitraum von 1965 bis 1972/73 wurde auf einer Länge von ca. 950 m und einer Breite zwischen ca. 50 und 150 m Abfallablagerungen durchgeführt. Unter einer humosen Oberflächenabdeckung wurde auf der gesamten Fläche Hausmüll abgelagert. Dazwischen befinden sich teilweise Lagen mit Bauschutt und Bodenaushub. Auf einer Fläche von ca. 6,6 ha befinden sich rund 240.000 m³ Ablagerungen, die sich aus rund 150.000 m³ Hausmüll, 25.000 m³ Bauschutt, 50.000 m³ Bodenaushub und 15.000 m³ Oberflächenabdeckung zusammensetzen.
Die im Jahre 2001 durchgeführten Bodenluftuntersuchungen zeigen bei allen Messungen erhöhte Kohlendioxidwerte bei zum Teil hohen Methankonzentrationen und niedrigen Sauerstoffgehalten. Bei den Bodenluftabsaugversuchen wurde teilweise ein hohes Gasbildungspotential festgestellt, was trotz des Alters der Ablagerungen von über 30 Jahren auf einen noch immer reaktiven, organischen Anteil in der Ablagerung schließen lässt. In Teilbereichen ist von einer anhaltenden, erheblichen Deponiegasproduktion auszugehen. Eine Ausbreitung von Deponiegas über den Ablagerungsrand hinaus ist grundsätzlich möglich, wurde aber aufgrund der bisherigen Untersuchungen nicht eindeutig nachgewiesen. Außerhalb der Hausmüllschüttung im Nordwesten, Norden und Südosten wurden Kohlendioxidbelastungen von bis zu 22 Vol.% festgestellt, die auf eine Deponiegasmigration in diesen Bereichen hindeutet. Bei Raumluftmessungen in unterirdischen Objekten im Bereich der angrenzenden Wohngebiete wurde kein Deponiegaseinfluss festgestellt.
Erkundungen des Untergrundes im Jahr 2002 zeigen nahezu über den gesamten Ablagerungsbereich verteilt Hausmüllablagerungen. Bei den Untersuchungen von Feststoffproben wurden v.a. häufig erhöhte Kohlenwasserstoffgehalte festgestellt. Aufgrund der Eluatuntersuchungen ist mit einer für Hausmüllablagerungen üblichen Sickerwasserqualität (erhöhte Mineralisierung, reduzierende Verhältnisse) zu rechnen.
Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen in den Jahren 2001 bis 2003 lassen eine geringe Beeinflussung des Grundwassers durch die Altablagerung erkennen. Die in den Ablagerungen festgestellten Belastungen an Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen konnten im Grundwasser nicht nachgewiesen werden. Dementsprechend ist das Schadstoffpotenzial der Altablagerung insgesamt als gering zu bewerten.
Auch der Einfluss von Sickerwasser aus dem Ablagerungsbereich auf die Mineralisierung und die reduzierenden Verhältnisse im Grundwasser ist geringer als erwartet. Nur im westlichen Bereich der Altablagerung ist ein deutlicher Einfluss auf die Grundwasserqualität erkennbar. Aufgrund der geringen Grundwasserströmung und damit verbundenen geringen Verdünnung von Sickerwasser ist der Sickerwassereinfluss auf die Grundwasserqualität als gering zu bewerten. Eine Beeinflussung der Grundwasserqualität im Bereich des Brunnens der WVA Schwechat ist aufgrund der durchgeführten Untersuchungen nicht anzunehmen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Altablagerung „Heferlbach“ größtenteils aus Hausmüll besteht und noch immer eine hohe Deponiegasproduktion stattfindet. Grundsätzlich besteht die Gefahr einer Ausbreitung von Deponiegas in die Umgebung. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnhäuser, die teilweise unterkellert sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Deponiegas in unterirdische Objekte (z.B. Kellerräume) eindringt. Die Altablagerung stellt daher eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar. Die Auswirkungen der Ablagerungen auf das Grundwasser sind gering. Die Altablagerung verursacht keine erhebliche Gefahr für das Grundwasser.
PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG
Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist die Luft. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:
Gasemissionspotenzial: hoch
Das Ablagerungsvolumen beträgt insgesamt etwa 240.000 m³. Der organische Anteil der Ablagerungen ist hoch. Die Ablagerungen sind zwischen 32 und 40 Jahre alt. Entsprechend den Deponiegasmessungen befinden sich Teile der Ablagerung in der so genannten Langzeitphase (Phase II) entsprechend dem theoretischen Langzeitverhalten der Deponiegasproduktion bei Hausmülldeponien. Der reaktive Kernbereich umfasst ca. die Hälfte der gesamten Ablagerungsfläche und ist mit ca. 75.000 – 100.000 m3 abzuschätzen. Das Gasemissionspotenzial ist insgesamt als hoch zu bewerten.
Ausbreitung der Schadstoffe: möglich
Der Untergrund ist im oberflächennahen Bereich gut gasdurchlässig. Methan wurde außerhalb des Ablagerungsbereiches nicht nachgewiesen. Eine Ausbreitung von Deponiegas über den Ablagerungsrand hinaus wurde bisher nicht eindeutig nachgewiesen. Eine Deponiegasmigration in Kellerräume wurde bisher nicht festgestellt. Insgesamt ist eine Ausbreitung von Deponiegas möglich.
Bedeutung des Schutzgutes: hochwertige Nutzung
Auf der Altablagerung befinden sich ein Altstoffsammelzentrum, das Betriebsgebäude eines Sportplatzes und 2 Wohnhäuser. In unmittelbarer Nähe zur Altablagerung befinden sich zahlreiche, teilweise unterkellerte Einfamilienhäuser. Der von den Deponiegasmigrationen gefährdete Bereich ist hochwertig genutzt.
Prioritätenklasse
Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der voranstehenden Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien schlägt das Umweltbundesamt vor, die Altablagerung „Heferlbach“ in die Prioritätenklasse 2 einzustufen.
Datum der Texterstellung: Dezember 2005