Gesicherte Altlast N13: Gipsdeponie Jungbunzlauer

Auf einer rund 14 ha großen Fläche, 7 km westlich von Laa an der Thaya gelegen, wurden seit 1962 Produktionsabfälle, insbesondere Abfallgips, sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle abgelagert. Im unmittelbaren Grundwasserabstrom der Altablagerung wurde eine starke Verunreinigung des Grundwassers festgestellt, die auf Emissionen von der Altablagerung zurückzuführen war. Im weiteren Abstrom (Entfernung 300 bis 400 m) war noch der Einfluss der Deponie auf die Grundwasserqualität erkennbar.

Im Jahr 1990 erfolgte eine Umschließung des Deponieareals mit einer Dichtwand inklusive konti­nuierlich betriebener Absenkung des Innenwasserspiegels, welches ein Abströmen von kontaminiertem Grundwasser aus dem Bereich der Deponie verhindern soll. Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung von 2004 bis 2009 zeigen, dass aktuell von der Deponie keine signifikanten Belastungen des Grundwassers außerhalb der Umschließung verursacht werden und bestätigen die Wirksamkeit der durchgeführten Sicherungsmaßnahmen. Die Altablagerung ist als gesichert zu bewerten.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Mistelbach,
Großharras,
Zwingendorf,
1364, 1380
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Industrie-/Gewerbemüll,
Hausmüll
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 150.000 m²
Schadstoff(e) Anorganische Schadstoffe (Cyanide, Fluorid, Ammonium)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 18.12.1991
Datum der Prioritätenfestlegung: 20.04.1992
Datum Ausweisung gesichert: 15.04.2011
Status Maßnahme: in Durchführung
Art der Maßnahme: Sicherung
Sanierungsverfahren: Vertikale Dichtelemente (Umschließung),
Räumung (Umlagerung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 04.11.1992

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altlablagerung "Gipsdeponie Jungbunzlauer liegt rund 7 km westlich von Laa an der Thaya. Im Norden verläuft in einer Entfernung von ca. 2 km die Staatsgrenze zu Tschechien. Unmittelbar östlich grenzt an die Altablagerung das Werksgeländes der Fa. Jungbunzlauer. Auf einer Fläche von 14 ha wurden seit 1962 Produktionsabfälle, insbesondere Abfallgips als Nebenprodukt aus der Zitronensäureproduktion, sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle abgelagert.

Am Standort wurde die Zitronensäure in einem biochemischen Verfahren mit Hilfe von Aspergillus Niger aus Melasse, Zuckersirup oder Zucker gewonnen. Zur Steuerung der Fermentation wurden Kupfer- und Zinkverbindungen sowie Hexocyanferrate eingesetzt. Das entstandene Zitrat wurde zu Kalziumzitrat gefällt und in weiterer Folge mit Schwefelsäure zur Roh-Zitronensäure umgefällt. Hierbei entstand aus Kalziumzitrat und Schwefelsäure Gips, der von der Zitronensäurelösung mit Vakuumbandfiltern abgetrennt wird. Zu Beginn der Ablagerungstätigkeit wurde der Gips noch in flüssiger Form in Absetzbecken eingespült; seit 1982 wird der Gips vor der Deponierung entwässert. Seit Sommer 1988 werden keine hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle mehr abgelagert. Bis 1989 erfolgten die Ablagerungen direkt auf das natürliche Gelände ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers.

Zum Sicherungsbeginn betrug das Gesamtdeponievolumen, bei einer Schüttehöhe von 17 m, rund 2 Mio. m³, wobei rund 1,2 Mio. m³ noch nicht verfüllt waren. 2004 wurde die Er­höhung auf 19 m genehmigt und ein zusätzliches Deponievolumen bis 2017 von 300.000 m³ erreicht.

Untergrundverhältnisse

Aus hydrogeologischer Sicht liegt die Altablagerung im Bereich eines bis zu 1 km breiten quartären Grundwasserleiters, der sich parallel zur Pulkau von Westen nach Osten erstreckt. Der Grundwasserleiter weist Mächtigkeiten von 2 bis 10 m auf und ist aus schluffigen Sanden mit unterschiedlichem Kiesanteil aufgebaut. Das Grundwasser ist in weiten Bereichen gespannt, die gering durchlässigen Deckschichten sind im allgemeinen 1,5 bis 2,5 m mächtig.

Die Durchlässigkeitsbeiwerte liegen in diesem Gebiet zwischen 10-4 und 10-5 m/s, die Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers wird mit 0,1 bis 0,2 m/d angegeben. Die Grundwasserströmungsrichtung ist von Nordwesten nach Südosten gerichtet. Das Grundwasserspiegelgefälle beträgt rund 0,5 bis 1 ‰. Der Grundwasserabfluss im Talquerschnitt beträgt rund 0,5 l/s.

Schutzgüter und Nutzungen

Die Deponie wird zur Ablagerung von betrieblichen Abfällen weiterhin betrieben. An die Altablagerung grenzen außer dem Werksgelände der Firma Jungbunzlauer im Osten nur landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Direkt südlich der Altablagerung fließt die Pulkau, welche nach 2,5 km Fließstrecke in die Thaya mündet. Die nächsten Siedlungen liegen mehr als 1 km von der Altablagerung entfernt. Aufgrund der allgemein hohen Hintergrundkonzentrationen bzw. der hohen Mineralisierung des Grundwassers sind in der Umgebung der Altablagerung keine Nutzungen des Grundwassers vorhanden.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Auf einer Fläche von rund 14 ha wurden seit 1962 Produktionsabfälle und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle abgelagert. Die Untersuchungen von Abfallproben in den Jahren 1989 bis 1991 ergaben, dass als Produktionsabfälle primär Gips als Abfallprodukt der Zitronensäureproduktion deponiert wurde. Die Feststoff- und Sickerwasseruntersuchungen bestätigten, dass die abgelagerten Abfälle eine Qualität aufwiesen, die ein stark verunreinigtes Sickerwasser verursachen.

Die Grundwasseruntersuchungen zeigten, dass das lokale Grundwasservorkommen aufgrund der lokalen natürlichen Bedingungen generell keine Trinkwasserqualität aufwies. Im unmittelbaren Grundwasserabstrom der Altablagerung wurde allerdings auch eine starke Verunreinigung des Grundwassers festgestellt, welche auf Emissionen von der Altablagerung zurückzuführen war. Im weiteren Abstrom (Entfernung 300 bis 400 m) war ebenfalls noch der Einfluss der Deponie auf die Grundwasserqualität erkennbar.

Entsprechend dem großen Ablagerungsvolumen, der festgestellten Ablagerungsarten sowie der festgestellten Grundwasserverunreinigungen wies die Altablagerung ein erhebliches Schadstoffpotenzial auf. Die Altablagerung stellte eine Gefahr für die Umwelt dar.

 

SICHERUNGSMAßNAHMEN

Ziel der Sicherungsmaßnahmen war es, den Austritt von Sickerwässern aus der Altablagerung so zu unterbinden, dass auch langfristig keine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen ist.

Zum Zeitpunkt des Beginns der Sicherungsmaßnahmen war die Altablagerung mit einem Umfassungsdamm, dessen Krone 4 bis 5 m über dem Ursprungsgelände lag, umschlossen. Durch Zwischendämme war die Gesamtfläche in drei Teilflächen unterteilt (I, II, III), die im Fall der Fläche I als Deponie für Gips (eingebracht mittels Dickstoffpumpe) genutzt wurde. An der höchsten Stelle lag der Gips ca. 17 m über Gelände. Die Teilflächen II und III wurden als Absetzbecken benutzt, in denen Gips mit hohen Wassergehalten eingepumpt und das Absetzwasser wiederum abgepumpt wurde.

Zum Schutz des Grundwassers, erfolgte im Jahr 1990 die Umschließung des Deponieareals mit einer Dichtwand inklusive Absenkung des Innenwasserspiegels, welches ein Abströmen von kontaminiertem Grundwasser aus dem Bereich der Deponie verhindern soll.

Insgesamt wurden auf dem Gelände der Altablagerung "Gipsdeponie Jungbunzlauer" die folgenden Sicherungsmaßnahmen ausgeführt:

  • Räumung und Umlagerung des östlichen Randbereich der Gipsdeponie
  • Dichtwandumschließung der Altablagerung
  • Errichtung von Absenkbrunnen innerhalb der Umschließung
  • Errichtung Pumpwerk mit Retentionsbecken zur Ableitung des Niederschlagswassers

Um die dauerhafte Wirksamkeit der Sicherung zu gewährleisten und zu kontrollieren sind laufende betriebliche Maßnahmen in Form der kontinuierlichen Überwachung der Innen- und Außenwasserstände, der geförderten Pumpwassermengen und -qualitäten sowie eine qualitative Grundwasserbeweissicherung durchzuführen.

Seit Abschluss der Sicherungsmaßnahmen wurde bzw. wird die Altablagerung als Betriebsdeponie für Gipsabfälle und Interstoffe weiterbetrieben. 2008 war die geplante Endhöhe von 204 m ü.A. (Höhe = 19 m) bereits teilweise erreicht und der Nordbereich der Deponie rekultiviert (50 cm Humusschicht). Zur Übersicht sind in nebenstehender Abbildung die Situation, der geräumten Deponiebereiche, einzelne Bauwerke, die Absenkbrunnen (AB) und Kontrollpegel (KP), sowie in nebenstehender Abbildung die Lage der für die Kontrolluntersuchungen zur Verfügung stehenden Grundwassermessstellen (BL6, BL8-16) dargestellt.

Beurteilung des Sanierungserfolges

Durch die Umschließung sowie der Absenkung des Grundwassers innerhalb der Umschließung soll der Austritt von belasteten Sickerwässern aus der Altablagerung und damit ein Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser unterbunden werden.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Beweissicherung keine nennenswerten Widersprüche. Die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen weisen die allgemeine Funktionstüchtigkeit des Gesamtsicherungsbauwerkes nach.

Mittels der Überwachung der Wasserstände der Messstellen innerhalb und außerhalb des Dichtwandbauwerkes wird der ordnungsgemäße Betrieb dokumentiert. Nach mehrfacher Erweiterung der Absenkbrunnen wird ein Differenzwasserstand von mindestens 0,3 m, i.d.R. aber mehr als 0,5 m zwischen den niedrigsten Außenpegel sowie den Messstellen innerhalb der Umschließung eingehalten. Damit ist ein geringer Grundwasserzustrom hinein in das Dichtwandbauwerk gewährleistet. Insgesamt strömen in die Umschließung aufgrund der Dichtwanddurchlässigkeit zwischen 16.400 m³ und 50.000 m³ Grundwasser pro Jahr, welches zur Aufrechterhaltung des Differenzwasserspiegels permanent herausgepumpt und in die Werkskanalisation eingeleitet wird.

Generell ist bereits das von der Altlast unbeeinflusste Grundwasser des Pulkautals im Bereich der Altablagerung hoch mineralisiert. Die Parameter Leitfähigkeit, Magnesium, Natrium, Sulfat und Chlorid im umliegenden Grundwasser sind sowohl im Anstrom als auch im Abstrom als stark erhöht einzustufen. Die generell hohen Salzkonzentrationen im Grundwasser des Pulkautals sind vermutlich auf die natürliche Untergrundbeschaffenheit und Versalzungseffekte aufgrund geringer Niederschläge zurückzuführen und weniger auf flächenhafte, anthropogene Einflüsse.

Aus dem Vergleich der Grundwasserproben aus den Anstrom- und Abstrommessstellen ist kein signifikanter Schadstoffaustrag aus der gesicherten Altablagerung in das Grundwasser zu erkennen. Die innerhalb der Umschließung in erheblichen Konzentrationen nachweisbaren Hauptschadstoffe Ammonium, Cyanide und Kohlenwasserstoffe sowie diverse Schwermetalle und Phenole, lassen sich nur sehr untergeordnet in Abstrom der Altablagerung nachweisen. Vereinzelt treten erhöhte Schwermetallkonzentrationen bzw. AOX-Konzentrationen im An- und Abstrom auf. KW-Index, Phenole und Chrom traten in nur geringen Konzentrationen über alle Messstellen verteilt auf. Cyanide liegen nur punktuell im An- und Abstrom vor, liegen aber im Bereich bzw. weit unterhalb der Prüfwerte. Für den Stickstoffparameter Ammonium liegt eine Grundbelastung des Grundwassers in der Größenordnung des Prüfwertes vor. Im direkten Abstrom treten erhöhte Konzentrationen an Ammonium auf, welche nahezu vollständig im weiteren Abstrom zu Nitrat oxidiert werden. Für das Grundwasser des An- und Abstroms ist deutlich sichtbar, dass die Parameter Ammonium, CSB, Cyanide im Median bei rund 1/100 bis 1/1.000 der Konzentrationen der Pumpwässer liegen.

Die Ergebnisse der Beweissicherung zeigen, dass der Schadstoffeintrag in das Grundwasser durch die Sicherung sowie die Dichtigkeit des abgelagerten Materials kontinuierlich verhindert wird. Bei ordnungsgemäßem Betrieb ist auch weiterhin mit keinem nennenswerten Eintrag von Sickerwasser in das Grundwasser zu rechnen. Damit ergibt sich, dass das standortspezifische Sicherungsziel, Gefahren in Zusammenhang mit einem Transfer von Deponiesickerwasser in das Grundwasser so zu unterbinden, dass auch langfristig keine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen ist, erreicht wurde und die Altlast als gesichert zu bewerten ist.

 

Datum der Texterstellung:     Juli 2010