Altlast K34: Deponie Asbestschieferwerk Wietersdorfer

Bei der Altablagerung handelt es sich um eine Grube, die von etwa 1962 bis 1983 mit Aushubmaterial und Bauschutt verfüllt wurde. Bis ca. 1969 wurden in die Grube zudem Betriebsabfälle des Asbestschieferwerks Wietersdorfer abgelagert. Nach Verfüllung wurde die 13.000 m² große Fläche planiert und abgedeckt. Die Mächtigkeit der Altablagerung beträgt im Mittel 4 m, das Ablagerungsvolumen insgesamt rund 50.000 m³.

Unterhalb von etwa 0,4 bis 1,5 m mineralischen Anschüttungen stehen flächendeckend asbesthaltige Ablagerungen an. Diese umfassen sowohl asbesthaltige Schlämme (teilweise ungebundene Fasern) als auch Bruchstücke asbestfasergebundener Abfälle wie Platten. Die mittlere Mächtigkeit des stark mit Asbest verunreinigten Materials beträgt zirka 2 m, das Volumen lässt sich mit bis zu 25.000 m³ abschätzen. Das Deponiegasbildungspotential ist aufgrund der abgelagerten Materialien als sehr gering zu bewerten. Größere Verunreinigungen mit organischen Schadstoffen oder mit Schwermetallen wurden nicht angetroffen. Eine Beeinflussung des Grundwassers ist nicht zu erwarten. Ein direkter Kontakt mit asbesthaltigen Materialien und eine Freisetzung von Asbestfasern mit dem Wind ist aber aufgrund der Überschüttung und Oberflächenversiegelung nicht möglich. Es sind auf der Fläche auch keine Tätigkeiten zu erwarten, bei denen asbesthaltiges Material an die Oberfläche gelangt und Asbestfasern freigesetzt werden. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich die Priorität 3.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Sankt Veit an der Glan,
Klein St. Paul,
Ober St. Paul,
30/2, 163/3
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Betriebsdeponie
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum,
gefährliche Abfälle,
Industrie-/Gewerbemüll,
Bauschutt
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 13.000 m²
Volumen Altlast (m³): 50.000 m³
Schadstoff(e) Asbest (ungebundene Asbestfasern, gebundene Asbestfasern)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.08.2023
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.08.2023
Priorität: 3

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Deponie Asbestschieferwerk Wietersdorfer“ liegt im Gemeindegebiet von Klein Sankt Paul in der KG Ober St. Paul direkt südlich der Wietersdorfer Zementwerke. Auf dem Gelände der Altablagerung befindet sich seit Anfang der 1980er Jahre ein Unternehmen, welches am Standort heute noch Rohre herstellt. Von etwa 1962 bis 1983 wurde auf einer Fläche von etwa 13.000 m² eine mehrere Meter tiefe Grube mit Aushub und Bauschutt (Beton-, Ziegelbruch, Asche, Kunststoff) verfüllt. Bis ca. 1969 wurden in die Grube zudem Betriebsabfälle des nördlich der Altablagerung situierten Asbestschieferwerks Wietersdorfer abgelagert (Asbestschlamm und asbestzementhaltige Platten). Nach Verfüllung wurde die Fläche planiert und abgedeckt.

Die Mächtigkeit der Anschüttungen liegt im Norden bei etwa 5,0 m und im südlichen Teil bei etwa 2,0 m, im Mittel etwa 4 m, sodass das Ablagerungsvolumen insgesamt mit rund 50.000 m³ abgeschätzt werden kann. Die Ablagerungen erfolgten ohne technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers.

Untergrundverhältnisse

Die Fläche liegt im Görtschitztal, das in Nord-Süd-Richtung verläuft. Die für den geologischen Aufbau maßgebliche Struktur ist die im Talboden verlaufende Görtschitztal-Störung. Entlang dieser Störung hat sich das Tal tief eingeschnitten und postglazial wieder verfüllt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Talfüllungen einen häufigen Wechsel von kiesigen und sandigen Lagen mit zwischengelagerten Feinkornsedimenten aufweisen. Quartäre Ablagerungen sind im Tal auf den wenige hundert Meter breiten Taleinschnitt östlich und westlich der Görtschitz beschränkt.

Aus einem Werksbrunnen des Zementwerkes (rund 50 m nördlich, auf der anderen Seite der Görtschitz) ist ein Grundwasserflurabstand für den Talgrundwasserleiter zwischen 14,5 und 20 m bekannt. Auf der Altablagerung wurde bei einer Bohrung bis 22 m unter GOK kein Grundwasser angetroffen. Der kf-Wert der quartären Sedimente im Tal kann mit etwa
1,6*10-4 m/s angegeben werden. Das Grundwassergefälle liegt zwischen 0,7-1,25 %. Die Fließrichtung ist parallel zur Görtschitz gerichtet bzw. großräumig im Tal nach Süden bzw. Südosten.

Schutzgüter und Nutzungen

Die Fläche der Altablagerung ist Teil des Industriegebietes. Es befinden sich mehrere Betriebsgebäude sowie Lagerflächen und eine Gleisanlage auf der Fläche. Die Oberfläche ist zu ca. 90% mit Asphalt und Beton versiegelt und wird als Lagerplatz genutzt. Im westlichen Bereich sind Grünflächen und Bäume anzutreffen.

Im Westen und Norden grenzt die Görtschitz an, welche in einem Bogen um die Altablagerung Richtung Süden fließt. Weiter Richtung Westen befinden sich die Bahngleise der Görtschitztalbahn, dahinter liegt der bewaldet Westhang des Görtschitztals. Nördlich der Görtschitz liegt das Betriebsgelände des Zementwerkes. In einer Entfernung von 150 m Richtung Osten verläuft die Görtschitztal Straße (B92). Dahinter liegen wenige Einfamilienhäuser und ein landwirtschaftlicher Betrieb.

Am Gelände des Zementwerkes befindet sich etwa 50 m nördlich, d.h. im seitlichen Anstrom der Altablagerung ein Brunnen inklusive eines kleinen Schutzgebietes zur Nutzwasserversorgung.

Das Tal ist Teil des Grundwasserkörpers "Zentralzone [DRA]", bei dem es sich um einen ca. 8.000 km² großen, oberflächennahen Kluftgrundwasserkörper, mit einer maximalen Längserstreckung von 200 km und einer mittleren Breite von 40 km, handelt.

 

UNTERSUCHUNGEN

Im Zeitraum von November 2020 bis November 2021 wurden im Bereich der Altablagerung folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Abteufen von 16 Rammkernbohrungen inkl. Entnahme von 66 Feststoffproben
  • Bestimmung von Gesamt- und Eluatgehalten an 20 Proben
  • Entnahme von 9 zusätzlichen Feststoffproben aus Bereichen mit augenscheinlichem Verdacht auf Asbest sowie quantitative Asbestbestimmung an 5 Proben

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Deponie Asbestschieferwerk Wietersdorfer“ handelt es sich um eine Grube, die von etwa 1962 bis 1983 mit Aushub und Bauschutt (Beton-, Ziegelbruch, Asche, Kunststoff) verfüllt wurde. Bis ca. 1969 wurden in die Grube zudem Betriebsabfälle des nördlich der Altablagerung situierten Asbestschieferwerks Wietersdorfer abgelagert (Asbestschlamm und asbestzementhaltige Platten). Nach Verfüllung wurde die Fläche planiert und abgedeckt. Die Mächtigkeit der Altablagerung beträgt im Mittel etwa 4 m, das Ablagerungsvolumen insgesamt rund 50.000 m³.

Das Deponiegasbildungspotential ist aufgrund der abgelagerten Materialien als sehr gering zu bewerten. Größere Mengen an Abfällen mit erhöhten Gehalten an organischen Schadstoffen oder Schwermetallen wurden nicht angetroffen. Die Eluatanalysen zeigen keine erhöhte Mobilität von Schadstoffen. Eine Beeinflussung des tiefliegenden Grundwassers ist nicht zu erwarten.

Unterhalb von etwa 0,4 bis 1,5 m mächtigen mineralischen Anschüttungen stehen auf der gesamten Fläche asbesthaltige Ablagerungen an. Diese umfassen sowohl asbesthaltige Schlämme als auch Bruchstücke asbestfasergebundener Abfälle wie Platten. Die Mächtigkeit des mit Asbest verunreinigten Materials beträgt im Mittel 2 m, das Volumen lässt sich mit bis zu 25.000 m³ annehmen.

Bei allen untersuchten Proben konnten Asbestgehalte von 190 – 41.000 mg/kg TS nachgewiesen werden. Im Asbestschlamm liegen ungebundene Asbestfasern vor. In den Bruchstücken asbestzementhaltiger Platten liegt der Asbest in gebundener Form vor. Der Anteil an ungebundenen Asbest variiert somit analog zur Zusammensetzung der Asbestverunreinigungen.

Es existieren keine nationalen Prüfwerte zur Beurteilung einer Kontamination des Bodens mit Asbest. Zur Beurteilung wurde daher das niederländische Regelwerk „Soil Remediation Circular 2013“ herangezogen.  

Gemäß niederländischer „Soil Remediation Circular 2013“ liegt eine schwerwiegende Asbestverunreinigung im Boden vor, wenn der „Intervention Value“ von 100 mg/kg TS überschritten wird. Bei allen untersuchten Proben wurde dieser Wert deutlich überschritten.

Zudem überschreiten fast alle der gemessenen Asbestkonzentrationen auch das Gefährlichkeitskriterium HP7 „karzinogen“ der Abfallverzeichnisverordnung 2020 (AVVO) von 0,1 Massen-% bzw. 1.000 mg/kg TS.

Zusammenfassend sind 25.000 m³ abgelagertes Material erheblich mit Asbest kontaminiert. Ein direkter Kontakt mit asbesthaltigen Materialien und eine Freisetzung von Asbestfasern mit dem Wind ist aber aufgrund der Überschüttung und Oberflächenversiegelung nicht möglich. Es sind aktuell auf der Fläche auch keine Tätigkeiten zu erwarten, bei denen asbesthaltiges Material an die Oberfläche gelangt und Asbestfasern freigesetzt werden.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist der Boden. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: sehr groß

Im gesamten Bereich der Altablagerung sind bis zu 25.000 m³ Material mit Asbest erheblich verunreinigt. Asbest gilt als krebserregender Stoff und besitzt eine hohe Stoffgefährlichkeit. In den meisten Bereichen liegt Asbest zumindest anteilig in ungebundener Form vor. Auf Grund der stofflichen Eigenschaften und der im Untergrund vorhandenen Schadstoffmengen ergibt sich insgesamt ein sehr großes Schadstoffpotenzial.

Schadstoffaufnahme: gering

Der für den Menschen relevante Aufnahmepfad ist die inhalative Aufnahme von Asbestfasern mit der Luft. Eine Exposition ist aufgrund der mindestens 0,4 m mächtigen Überdeckung und Oberflächenversiegelung nicht möglich. Der aktuellen Nutzung am Standort entsprechend gibt es keine Aktivitäten, die zu einer signifikanten Freisetzung von Asbest aus der Altablagerung beitragen. Insgesamt ist aufgrund der aktuellen Nutzung und der Oberflächengestaltung keine Aufnahme von Asbestfasern durch Menschen möglich.

Bedeutung des Schutzgutes: nicht sensibel

Die Altablagerung wird als Gewerbestandort genutzt. Die Zugänglichkeit ist eingeschränkt. Die Nutzungsfrequenz ist gering. Im Umfeld befinden sich einzelne Wohnhäuser. Eine Verfrachtung von Asbest über den Luftweg bis in das besiedelte Gebiet ist aufgrund der Überdeckung nicht möglich.

Prioritätenklasse – Vorschlag: 3

Entsprechend der Beurteilung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich für die Altablagerung die Prioritätenklasse 3.

 

Datum der Texterstellung: September 2022

BMK-Partner