Altlast K33: Deponie Auenpark

Bei der Altablagerung „Deponie Auenpark“ handelt es sich um die Verfüllung von Geländemulden und des Flussbettes der Gail vor ihrer Begradigung bzw. eines ehemaligen Seitenarmes. Auf einer Fläche von insgesamt ca. 16 ha wurde ab Anfang der 1960er Jahre bis in die 1970er Jahre Hausmüll, Gewerbeabfälle, Bauschutt und Aushubmaterial mit einem Volumen in der Größenordnung von 600.000 bis 700.000 m3 abgelagert.

Ab dem Jahr 1984 fanden innerhalb der Altablagerung Umlagerungstätigkeiten statt bei denen ein Deponiehügel mit einem Volumen in der Größenordnung von 400.000 m³ aufgeschüttet wurde. Bei Deponiegasabsaugversuchen am Deponiehügel wurden sehr hohe Deponiegaskonzentrationen festgestellt. Im Bereich des Deponiehügels ist ein hohes Deponiegasbildungspotential vorhanden. Im Grundwasser ist lokal ein deutlicher Einfluss durch Ammonium gegeben. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Grundwasser weitreichend verunreinigt wird. Entsprechend den Kriterien für die Prioritätenklassifizierung ergibt sich für den erheblich kontaminierten Bereich der Altablagerung die Priorität 3.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Villach,
Villach,
Perau,
330/1, 330/68
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Aushubmaterial/Abraum,
Bauschutt,
Hausmüll
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination,
erhebliches Risiko Grundwasser
Fläche Altlast (m²): 28.000 m²
Volumen Altlast (m³): 300.000 m³
Schadstoff(e) Anorganische Schadstoffe (Ammonium)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.06.2022
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.06.2022
Priorität: 3

BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE

Altablagerung

Die Altablagerung „Deponie Auenpark“ liegt am südöstlichen Rand der Stadt Villach am linken Ufer der Gail und weist eine Fläche von insgesamt etwa 16 ha auf. Bei der Altablagerung handelt es sich um die Verfüllung von Geländemulden und des Flussbettes der Gail vor ihrer Begradigung bzw. eines ehemaligen Seitenarmes. Die Deponie wurde ab Anfang der 1960er Jahre bis in die 1970er Jahre betrieben. Insgesamt wurden Ablagerungen in der Größenordnung von etwa 600.000 bis 700.000 m3 durchgeführt.

Teile der Altablagerung wurden im Zuge der Erweiterung eines Betriebes, der sich im südwestlichen Bereich der Altablagerung befindet, sowie im Zuge von Aufschließungsarbeiten im Bereich der ehemaligen Deponie umgelagert. Die Umlagerungstätigkeiten begannen im Jahr 1984 und fanden bis 2015 auf einer Fläche von insgesamt ca. 44.000 m2 statt. Das umgelagerte Material (in Summe 145.000 m3) wurde in Hügelform auf eine bestehende Schüttung aufgebracht. Die größten Umlagerungen fanden im Jahr 2001 statt. Dabei wurden ca. 110.000 m3 Material abgetragen, die sich aus ca. 4.000 m3 humusähnlichem Material, 17.000 m3 Aushubmaterial sowie 89.000 m3 hausmüllähnlichen Abfällen zusammensetzten, gefährliche Abfälle wurden aussortiert und entsorgt. Der Bereich, aus dem das Umlagerungsmaterial entnommen wurde, wurde mit Aushubmaterial und aufbereiteten Bauschutt bzw. Asphaltfräsgut wiederverfüllt, um eine Bebauung zu ermöglichen.

Der Deponiehügel, der durch die Umlagerungen entstand, weist eine Kubatur in der Größenordnung von 400.000 m3 und eine Fläche von ca. 28.000 m2 auf. Die Oberflächenabdeckung des Deponiehügels besteht im Wesentlichen aus zwei Lagen. Die untere Lage aus unbelastetem Aushubmaterial und die obere Lage aus Humus. Das Niederschlagswasser fließt über die Böschung ab und versickert außerhalb der Hausmüllschüttungen in Rasenmulden.

Untergrundverhältnisse

Das Urgelände im Bereich der Altablagerung liegt zwischen 492 und 495 m ü.A. und ist weitgehend eben. Der Untergrund wird aus einer Wechsellagerung aus linsenförmigen sand- oder kies-
dominierten Schichten aufgebaut, die den Grundwasserleiter darstellen. Die Mächtigkeit der einzelnen Schichtpakete kann jeweils bis zu einigen Metern betragen. Bis in eine Tiefe von 43 m unter GOK liegen keine großflächigen bzw. mächtigen grundwasserstauende Schichten vor. Das örtliche Auftreten geringmächtiger feinkörnigerer Feinsand- und Schlufflinsen, z.B. in ehemaligen Stillwasserzonen ist dennoch nicht auszuschließen. Grundsätzlich kann von einer guten Durchlässigkeit des Grundwasserleiters ausgegangen werden.

Der Grundwasserspiegel befindet sich im Bereich der Altablagerung in einer Tiefe von ca. 3 bis 4 m unter umliegender GOK. Es kann von einer Grundwassermächtigkeit von mehreren Zehnermetern ausgegangen werden. Im Bereich der Altablagerung werden die Grundwasserfließrichtung und das Grundwasserspiegelgefälle durch Grundwasserentnahmen auf einem Betriebsgelände, das sich auf dem überwiegenden Teil der Altablagerung befindet, beeinflusst.

Unter ungestörten Bedingungen strömt das Grundwasser nach Nordnordosten bis Nordosten mit einem hydraulischen Gefälle von etwa 3 ‰ ab. Der Grundwasserdurchfluss kann unter diesen Bedingungen und einer angenommenen Durchlässigkeit von 10-4 bis 10-3 m/s für die ersten 5 Meter des Aquifers mit einem spezifischen Durchfluss von 0,1 bis 1 m³/d,m abgeschätzt werden.

Aufgrund der Versiegelungen und Bebauungen im Bereich des Betriebsgeländes und der Oberflächenabdeckung im Bereich des Deponiehügels ist davon auszugehen, dass die Sickerwassermenge, die durch die Altablagerung in das Grundwasser gelangt, sehr gering ist.

Bedingt durch die im Allgemeinen gute Durchlässigkeit des Untergrundes ist eine gute Wechselwirkung zwischen der Gail und dem Grundwasserbegleitstrom gegeben.

Schutzgüter und Nutzungen

Auf einem Teil der Altablagerung befindet sich eine Sonnenkollektoranlage (Deponiehügel), der restliche Teil wird gewerblich genutzt bzw. befindet sich im nördlichen Bereich der Altablagerung ein Kindergarten, der im Jahr 2012 errichtet und im Jahr 2015 erweitert wurde. Im Umfeld der Altablagerung befinden sich gewerblich und landwirtschaftlich genutzte Flächen, Parkplätze und Wohnhausanlagen.

Die Altablagerung liegt linksufrig der Gail. Im Abstrom der Altablagerung (Richtung NO, bis 700 m) befinden sich keine wasserrechtlich bewilligten Grundwassernutzungen.

Auf dem Betriebsgelände im südwestlichen Bereich der Altablagerung befinden sich zahlreiche Betriebsbrunnen, die der Versorgung mit Nutzwasser dienen. Im Jahr 2020 gingen die letzten beiden Nutzwasserbrunnen (Brunnen 5 und Brunnen 6) in Betrieb, was eine deutliche Erhöhung der Grundwasserentnahme bedeutete.

 

UNTERSUCHUNGEN

In der Zeit von Juli 1995 bis Dezember 2019 wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Deponiegasmessungen an 41 temporären Messstellen, Entnahme und Untersuchung von 5 Deponiegasproben
  • Herstellung von 32 Schürfen bis maximal 5 m Tiefe
  • Errichtung von Grundwassermessstellen, Entnahme und Untersuchung von Grundwasserproben an bis zu 43 Terminen aus 8 Messstellen und Brunnen

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Bei der Altablagerung „Deponie Auenpark“ handelt es sich um die Verfüllung von Geländemulden und des Flussbettes der Gail vor ihrer Begradigung bzw. eines ehemaligen Seitenarmes. Die Deponie wurde ab Anfang der 1960er Jahre bis in die 1970er Jahre betrieben. Die Altablagerung weist insgesamt eine Fläche von etwa 16 ha und ein Volumen in der Größenordnung 600.000 bis 700.000 m3 auf. Teile der Altablagerung wurden im Zuge der Erweiterung eines Betriebes, der sich im südwestlichen Bereich der Altablagerung befindet sowie im Zuge von Aufschließungsarbeiten, im Bereich der Deponie umgelagert. Der Deponiehügel, der durch die Umlagerungen entstand, weist eine Kubatur in der Größenordnung von 400.000 m3 und eine Fläche von ca. 28.000 m2 auf. In den Bereichen, die nicht von den Umlagerungen betroffen waren, befinden sich demnach 200.000 bis 300.000 m3.

Bei den durchgeführten temporären Deponiegasmessungen wurden erhöhte Deponiegas-
konzentrationen festgestellt. Im Bereich des Deponiehügels, wo die Deponiegaskonzentrationen lokal hoch waren und Schüttmächtigkeiten von bis zu 26 m vorliegen, wurden stationäre Deponiegasmessstellen errichtet und Absaugversuche durchgeführt. Im Vergleich zu den temporären Messungen lagen die Deponiegaskonzentrationen bei dem Absaugversuchen deutlich höher. Während bei den temporären Deponiegasmessungen nur in den obersten Metern abgesaugt wurde fand bei den stationären Messstellen eine Absaugung über die gesamte Schüttmächtigkeit statt. Die
während der Absaugversuche entnommenen Deponiegaskonzentrationen zeigten erhöhte BTEX-Konzentrationen. Im Bereich des Deponiehügels ist ein hohes Deponiegasbildungspotential vorhanden. Im restlichen Bereich der Altablagerung ist aufgrund der geringen Mächtigkeit der Ablagerungen von wenigen Metern davon auszugehen, dass das Deponiebildungspotential begrenzt ist.

Bei den Raumluftmessungen wurde in einem Schacht ein deutlicher Einfluss von Deponiegas festgestellt.

Bei der Untersuchung der Feststoffproben aus den Bohrungen der stationären Deponiegasmessstellen konnten erhöhte Konzentrationen bei den Metallen und vor allem durch PAK bestimmt werden. In den Eluaten finden sich diese Metalle nicht wieder. Die Ablagerung von Hausmüll spiegelt sich in den hohen Ammoniumkonzentrationen der Eluate wider.

Bei den Grundwasseruntersuchungen konnte eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Hausmüllablagerungen festgestellt werden. Lokal liegt ein massiver Einfluss durch Ammonium vor. Es ist davon auszugehen, dass die Beeinflussung des Grundwassers überwiegend durch die Ablagerungen im Bereich des Deponiehügels verursacht werden. Aus den Bereichen außerhalb des Deponiehügels ist ein geringer Einfluss auf das Grundwasser anzunehmen. Bei ungestörten Grundwasserverhältnissen kommt es zum Abströmen von erheblichen Ammoniumfrachten. Es ist davon auszugehen, dass die Ammoniumkonzentrationen im weiteren Abstrom rasch abnehmen. Durch große Grundwasserentnahmen aus Betriebsbrunnen im Bereich der Altablagerung kommt es zu einer deutlichen Beeinflussung der Fließrichtung.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Deponiegasabsaugversuchen am Deponiehügel sehr hohe Deponiegaskonzentrationen festgestellt wurden. Im Bereich des Deponiehügels ist ein hohes Deponiegasbildungspotential vorhanden. Im Grundwasser ist lokal ein deutlicher Einfluss durch Ammonium gegeben. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Grundwasser weitreichend verunreinigt wird.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: groß

Im Bereich des Deponiehügels, der ein Volumen in der Größenordnung von 400.000 m³ aufweist, wurden große Mengen an Hausmüll abgelagert. Die Deponiegasbildung ist hoch. Die Schadstoffmenge ist insgesamt begrenzt.

Schadstoffausbreitung: begrenzt

Im Abstrom der Altablagerung wird die Qualität des Grundwassers durch Sickerwasser aus dem Ablagerungsbereich beeinflusst. Ausgehend von den Ammoniumkonzentrationen im Grundwasser ergeben sich für den unmittelbaren Abstrom erhebliche Ammoniumfrachten (ca. 1.000 g/d). Im weiteren Abstrom ist von einer Abnahme der Ammoniumkonzentrationen nach kurzer Fließstrecke auszugehen.

Schutzgut: nutzbar

Im Umfeld der Altablagerung werden mehrere Betriebsbrunnen mit großen Entnahmemengen betrieben. Es ist anzunehmen, dass in diese Brunnen auch verunreinigtes Grundwasser aus dem Bereich des Deponiehügels gelangt. Die Betriebsbrunnen werden für Nutzwasserzwecke verwendet. Das Grundwasserdargebot ist groß. Aufgrund der Lage des Standortes im Abstrom des städtischen Bereiches von Villach ist eine zukünftige Nutzung des Grundwassers für die Wasserversorgung nicht anzunehmen.

Prioritätenklasse - Vorschlag: 3

Entsprechend der Beurteilung der Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 3.

 

Datum der Texterstellung: August 2021