Altlast B8: Metallwarenfabrik Großpetersdorf

Der Altstandort „Metallwarenfabrik Großpetersdorf“ befindet sich ca. 800 m nordöstlich des Siedlungsgebietes von Großpetersdorf und weist eine Fläche von rund 16.000 m2 auf. Im Zeitraum von etwa 1960 bis 1991 befanden sich auf dem Altstandort metallverarbeitende Betriebe, die unter anderem Besteck herstellten. Im südwestlichen Bereich des Betriebsgebäudes ist der Untergrund erheblich mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigt.

Die Untergrundverunreinigungen verursachen eine Grundwasserverunreinigung. Die Schadstoffe breiten sich im Grundwasser bis in den Fassungsbereich von zwei Brunnen einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage aus. Für den erheblich kontaminierten Teil des Altstandortes ergibt sich die Prioritätenklasse 1.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Oberwart,
Großpetersdorf,
Großpetersdorf,
5181/1
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Metallwarenerzeugung
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination,
erhebliches Risiko Grundwasser
Fläche Altlast (m²): 770 m²
Volumen Altlast (m³): 5.000 m³
Schadstoff(e) Organische Lösungsmittel (chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 01.12.2020
Datum der Prioritätenfestlegung: 01.12.2020
Priorität: 1
Status Maßnahme: in Planung
Art der Maßnahme: Sicherung

BESCHREIBUNG DER STANDORTSVERHÄLTNISSE

Betriebliche Anlagen und Tätigkeiten

Der Altstandort befindet sich ca. 800 m nordöstlich des Siedlungsgebietes von Großpetersdorf und weist eine Fläche von rund 16.000 m2 auf. Im Zeitraum von etwa 1960 bis 1991 befanden sich auf dem Altstandort metallverarbeitende Betriebe, die unter anderem Besteck herstellten. Ende der 1980er Jahre war ein Betrieb, der mit Ölen handelte, angesiedelt, nachfolgend ein Großhandel für Dentalpräparate, ein Betrieb zur Regeneration von Dachziegelformen und ein Schmierstoffhandel. Es fand eine sukzessive Erweiterung des Gebäudebestandes statt. Welche Anlagen betrieben wurden und die genaue Lage von Anlagen ist nicht bekannt.

In den 1990er Jahren wurde die Straße, die südlich des Altstandortes verläuft umgebaut bzw. etwas versetzt. Das im Zuge der Bauarbeiten angefallene Aushubmaterial wurde auf dem Altstandort abgelagert und somit der südliche Bereich um ca. 0,3 m aufgehöht. Im südlichen Bereich des Altstandortes befindet sich eine ehemalige Geländevertiefung, die zur Versickerung der Dachwässer diente. Die Versickerungsmulde wurde ebenfalls mit Bodenaushub verfüllt. Südlich des Betriebsgebäudes befand sich eine Kläranlage, die bis 1989 betrieben wurde.

Untergrundverhältnisse

Die Gemeinde Großpetersdorf wird im Nordosten durch den Tauchenbach und im Südwesten durch den Zickenbach flankiert. Der gegenständliche Altstandort befindet sich zwischen dem Rumpersdorfer Bach und den Großen Waldbach, die linksufrige Zubringer des Tauchenbachs sind. Zwischen den Vorflutern stehen in Form eines Höhenrückens undifferenzierte Sedimente des Pannoniums in Form von Tonen, Sanden und Kiesen an. In der Nähe der Fließgewässer befinden sich Talfüllungen in Form von Aulehm und Kiesen. Das Gelände weist im Bereich des Altstandortes einen Höhenunterschied von ca. 3 m auf, wobei der östliche Teil des Altstandortes höher liegt als der westliche. Der Untergrund wird aus einer Abfolge von Tonen und Schluffen aufgebaut. Ca. 7 bis 12 m unterhalb der tieferen Geländebereiche befinden sich sandige Schichten, die einen gering ergiebigen Grundwasserleiter bilden. Im östlichen Bereich wurden lokal auch höherliegende, sandige, wasserführende Schichten angetroffen. Im westlichen Bereich des Altstandortes gehen die schluffigen Schichten in kiesige Schichten über, die einen ergiebigeren Grundwasserleiter im Nahbereich des Rumpersdorfer Bach bilden.

Das Grundwasser in den grundwasserführenden Schichten im Bereich des Altstandortes ist meist gespannt und entwässert vermutlich entsprechend der Neigung gering durchlässiger Schichten nach Südwesten, Süden bis nach Osten. Das Grundwasser in den Talfüllungen strömt generell Richtung Südosten ab. Die Grundwasserentnahme aus den Brunnen einer Trinkwasserver-
sorgungsanlage, die sich südwestlich des Altstandortes befinden, verursacht eine lokale Verschwenkung der Grundwasserfließrichtung nach Südwesten.

Schutzgüter und Nutzungen

Auf dem Altstandort befinden sich Betriebsgebäude, die aktuell nicht genutzt werden. Zwischen dem südwestlichen und nordöstlichen Bereich des Altstandortes befindet sich ein Geländesprung von etwa 3 m. Umgeben wird der Altstandort von landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Flächen.

Südwestlich des Altstandortes in einer Entfernung von ca. 135 m (BR1) und ca. 40 m (BR2) befindet sich zwei Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Großpetersdorf. Aus den beiden Brunnen wird eine durchschnittliche Grundwassermenge von ca. 200 m³/d (2015-2019) entnommen. Der südwestliche Teil des Altstandortes befindet sich im erweiterten Schutzgebiet der Trinkwasserbrunnen.

Eine weitere wasserrechtlich bewilligte Grundwassernutzung befindet sich ca. 220 m südwestlich des Altstandortes, die für Nutzwasserzwecke herangezogen wird. In einer Entfernung von ca. 150 bis 220 m südöstlich des Altstandortes befinden sich sechs Hausbrunnen, aus denen ebenfalls Nutzwasser gewonnen wird.

 

GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Im Zeitraum von etwa 1960 bis 1991 befanden sich auf dem Altstandort „Metallwarenfabrik Großpetersdorf“ metallverarbeitende Betriebe, die unter anderem Besteck herstellten. Ende der 1980er Jahre war weiters ein Betrieb, der mit Ölen handelte, angesiedelt, nachfolgend ein Großhandel für Dentalpräparate, ein Betrieb zur Regeneration von Dachziegelformen und ein Schmierstoffhandel. Es fand eine sukzessive Erweiterung des Gebäudebestandes statt. Südlich des Betriebsgebäudes befand sich eine Kläranlage, die bis 1989 betrieben wurde. Welche Anlagen betrieben wurden und die genaue Lage von Anlagen ist nicht bekannt. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass Trichlorethen als Entfettungsmittel verwendet wurde.

Bei den Bodenluftuntersuchungen wurden im Nahbereich des Betriebsgebäudes sowie im Bereich des Kanals erhöhte CKW-Konzentrationen bestimmt. Maßgebliche Einzelsubstanz bei den hohen Konzentrationen war Trichlorethen. Bei einem Drittel der Messungen wurden sehr hohe Unterdrücke gemessen. Aufgrund des meist gering durchlässigen Untergrundes kann davon ausgegangen werden, dass die in der Bodenluft gemessenen CKW-Konzentrationen nicht in allen Bereichen repräsentativ für die Intensität der Verunreinigungen im Untergrund sind. Bei der Herstellung der Sondierungen zur Bodenluftmessung wurde am südwestlichen Rand des Betriebsgebäudes Lösungsmittel in Phase und ein dünner öliger Film auf dem Grundwasser angetroffen.

Bei Feststoffuntersuchungen wurden Verunreinigungen des ungesättigten Untergrundes mit CKW im südwestlichen Bereich des Betriebsgebäudes sowie südlich und südwestlich dieses Bereiches festgestellt. Es ist auf Basis der Untersuchungsergebnisse anzunehmen, dass im südwestlichen Bereich des Betriebsgebäudes Trichlorethen in den Untergrund gelangte. Dort wurden im Untergrund CKW in Phase und hohe CKW-Konzentrationen im Feststoff angetroffen. Der erheblich verunreinigte ungesättigte Bereich weist eine Fläche von ca. 500 bis 1.000 m² auf, das Volumen des erheblich verunreinigten ungesättigten Bereiches kann grob auf 1.000 bis 5.000 m³ geschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Schadstoffverteilung entsprechend den Untergrundverhältnissen sehr heterogen ist.

Die beiden verunreinigten Bereiche südlich und südwestlich des Schadensherdes (ca. 30 bis 40 m entfernt) sind zum Teil möglicherweise auf CKW-Einträge aus einem Kanal oder durch eine Ausbreitung von CKW mit Schichtwässern zurückzuführen.

In den Schöpfproben des Grundwassers aus allen Rammkernsondierungen wurden CKW nachgewiesen. Im gesamten Bereich des Altstandortes sind CKW in hohen Konzentrationen in oberflächennahen Grundwasserschichten feststellbar. Die höchsten CKW-Konzentrationen in den Schöpfproben wurden im südwestlichen Bereich des Betriebsgebäudes, im Bereich des Schadensherdes festgestellt. Im Nahbereich des Betriebsgebäudes lag vor allem Trichlorethen vor. Bei den Sondierungen abseits des Betriebsgebäudes wurde als maßgebliche Einzelsubstanz cis-1,2-Dichlorethen festgestellt. Ausgehend vom Schadensherd im südwestlichen Bereich des Betriebsgebäudes hat sich Trichlorethen in den grundwasserführenden Schichten nach Südwesten, Süden und bis nach Osten ausgebreitet. Dabei wurde Trichlorethen zum Teil zu cis-1,2-Dichlorethen abgebaut.

In den neu errichteten Grundwassermessstellen in der Nähe des Schadensherdes wurden sehr hohe CKW-Konzentrationen im Grundwasser festgestellt (bis über 20 mg/l). In Hausbrunnen, die sich ca. 200 m südöstlich des Altstandortes befinden, wurden zum Teil geringe CKW-Konzentrationen festgestellt (max. 3,5 µg/l). Es ist davon auszugehen, dass die in den Hausbrunnen festgestellten CKW zumindest zum Teil von den Verunreinigungen im Bereich des Altstandortes stammen.

Im westlichen Bereich des Altstandortes entwässern die gering ergiebigen, grundwasserführenden Schichten in den ergiebigen Talgrundwasserkörper. Dadurch gelangt mit CKW verunreinigtes Schichtwasser in den Talgrundwasserkörper südwestlich des Altstandortes. Durch den Betrieb der beiden Trinkwasserbrunnen BR1 und BR2 werden die in den Talgrundwasserkörper einsickernden, verunreinigten Schichtwässer gefasst. Im Brunnen BR2, der sich ca. 150 m südwestlich der Altlastengrenze befindet, wurden bis über 700 µg/l CKW gemessen. Im Brunnen BR1, der sich in einer Entfernung von ca. 245 m befindet, wurden wesentlich geringere CKW-Konzentrationen (max. 6,6 µg/l) festgestellt. Die Konzentrationen für Trichlorethen und cis-1,2-Dichlorethen sind ungefähr gleich hoch.

Bei einer Ermittlung der CKW-Frachten, die im Brunnen BR2 mit dem Grundwasser entnommen werden, ergeben sich in Abhängigkeit der gemessenen Konzentrationen und der Fördermenge erhebliche bis sehr große Frachten (10 bis 160 g/d). Die CKW werden durch eine Aktivkohlefilteranlage aus dem Trinkwasser entfernt.

Zusammenfassend zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass am Altstandort „Metallwarenfabrik Großpetersdorf“ im Bereich des Betriebsgebäudes der Untergrund erheblich mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigt ist. Die Untergrundverunreinigungen verursachen eine Grundwasserverunreinigung. Die Schadstoffe breiten sich im Grundwasser bis in den Fassungsbereich von zwei Trinkwasserbrunnen aus.

 

PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG

Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:

Schadstoffpotenzial: sehr groß

Der ungesättigte Untergrund ist auf einer Fläche von ca. 500 bis 1.000 m² erheblich mit Trichlorethen verunreinigt. Das Volumen des erheblich verunreinigten, ungesättigten Untergrunds wird auf 1.000 bis 5.000 m³ geschätzt. Die Intensität der Verunreinigungen ist hoch, stellenweise wird Trichlorethen im Untergrund in Phase angetroffen. Trichlorethen weist sehr schädliche Eigenschaften auf.

Ausbreitung der Schadstoffe: ausgedehnt

Im unmittelbaren Abstrom des Schadensherdes wurden sehr hohe Belastungen des Grundwassers durch Trichlorethen festgestellt. Die Grundwasserverunreinigung reicht bis zu zwei Trinkwasserbrunnen, die sich in einer Entfernung von 150 bzw. 245 m vom Schadensherd befinden. In dem näher gelegenen Trinkwasserbrunnen wurden sehr hohe CKW-Konzentrationen bestimmt (Trichlorethen, cis-1,2-Dichlorethen). Für diesen Brunnen wurden CKW-Frachten zwischen 10 und 160 g/d ermittelt. Diese Frachten sind als erheblich bis sehr groß zu bewerten.

Bedeutung des Schutzgutes: hochwertig

Die Grundwasserverunreinigung reicht bis in den Fassungsbereich von zwei Brunnen einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage (ca. 200 m³/d). Das aus den Brunnen geförderte Grundwasser ist zum Teil stark mit CKW verunreinigt und wird mit einer Aktivkohleanlage gereinigt.

Vorschlag Prioritätenklasse: 1

Entsprechend der Beurteilung der Untersuchungsergebnisse, der Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 1.

 

Datum der Texterstellung:    April 2020