Sanierte Altlast B2: Gemeindedeponie Parndorf

In einer Schottergrube wurden von 1978 bis 1989 ca. 50.000 m³ Bauschutt, Hausmüll und Aushubmaterial bis in ca. 6 m Tiefe abgelagert. Sickerwässer aus den Ablagerungen verursachten eine deutliche Beeinflussung der Grundwasserqualität durch eine Erhöhung der Gesamtmineralisation.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Neusiedl am See,
Parndorf,
Parndorf,
1990, 1991, 1992
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Bauschutt,
Hausmüll,
Aushubmaterial/Abraum
Fläche Altlast (m²): 12.000 m²
Volumen Altlast (m³): 50.000 m³
Schadstoff(e) Anorganische Schadstoffe (Chlorid, Sulfat)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 04.05.1993
Datum der Prioritätenfestlegung: 26.07.1993
Priorität: 3
Datum Ausweisung dekontaminiert: 01.06.2005
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Dekontamination
Sanierungsverfahren: Räumung (vollständige Räumung)
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 01.06.2005

Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen wurde das gesamte Ablagerungsmaterial entfernt. Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen nach der Räumung zeigen bisher keine eindeutige Verbesserung der Grundwasserqualität. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Ursache der Grundwasserverunreinigung entfernt wurde. Die noch vorhandenen Restbelastungen im Untergrund sind nicht erheblich. Die Altlast ist daher als saniert zu bewerten.

Beschreibung der Altablagerung

Die Altablagerung war eine Schottergrube, die mit Bauschutt, Hausmüll und Aushubmaterial teilweise wiederverfüllt wurde. Das Areal liegt ca. 1 km östlich von Parndorf unmittelbar südlich der Bahnlinie Wien - Budapest.

Auf einer Fläche von ca. 12.000 m² wurden von 1978 bis 1989 insgesamt ca. 46.000 m³ Bauschutt, Hausmüll und Aushubmaterial abgelagert. Die Ablagerungen sind bis zu ca. 6 m mächtig. Technische Einrichtungen zur Verhinderung von gasförmigen oder flüssigen Emissionen aus dem Ablagerungsbereich sind keine vorhanden.

  • sandige Kiese, 6–8 m
  • schluffige Sande, 2–12 m
  • Schluffe und Tone ab einer Tiefe von 10–20 m

Grundwasser ist vor allem in der schluffigen Sandschicht vorhanden. Die Schicht aus Schluffen und Tonen stellt den Grundwasserstauer dar. Für den Grundwasserleiter wurden folgende Daten ermittelt:

Mächtigkeit: 2,5–10 m
Flurabstand: 6–10 m
Fließrichtung: Ost, Südost
Durchlässigkeit: 1*10–5–5*10–4 m/s
Fließgeschwindigkeit: 0,1–1 m/Tag

Bei einer überschlägigen Abschätzung der Grundwasserdurchflussmenge für den von der Altlast gefährdeten Bereich ergeben sich 0,5–2,0 l/s.

Bedingt durch die starke Neigung der Grundwassersohle im Bereich der Altlast ergeben sich große lokale Unterschiede bei der Mächtigkeit des Grundwasserleiters und kleinräumige Änderungen der Grundwasserfließrichtung. Zusammenfassend betrachtet sind die Grundwasserströmungsverhältnisse im Bereich der Altlast schwer zu erfassen.

Bei hohen Grundwasserständen ist anzunehmen, dass die Ablagerungssohle teilweise unterhalb des Grundwasserspiegels liegt.

In der Umgebung der Altlast befinden sich neben der bereits erwähnten Bahnlinie eine wiederverfüllte Schottergrube (Trockenbaggerung) und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die nächstgelegenen bewohnten Gebiete befinden sich ca. 1 km entfernt. Das Grundwasser wird in der unmittelbaren Umgebung der Altlast aus Feldbrunnen für die Beregnung der landwirtschaftlichen Flächen verwendet.

Gefährdungsabschätzung

Entsprechend den Standortverhältnissen stellten die Ablagerungen grundsätzlich eine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufgrund fehlender Schutzeinrichtungen war es prinzipiell möglich, dass Sickerwasseremissionen aus dem Ablagerungsbereich das Grundwasser beeinträchtigen.

Die Ergebnisse der Eluatuntersuchungen zeigten, dass nur für kleine Bereiche der Ablagerungen ein Sickerwasser zu erwarten war, dass das Grundwasser hinsichtlich seiner Nutzbarkeit als Trinkwasser nachteilig beeinflussen kann (Eluatklassen II und III der zum Zeitpunkt der Gefährdungsabschätzung gültigen ÖNORM S 2072).

Die Bodenluftmessungen zeigten, dass in Teilbereichen der Altablagerung organisch abbaubare Substanzen vorhanden waren. Die gemessenen Konzentrationen an Methan und Kohlendioxid waren jedoch gering, sodass keine großen Mengen organischer Abfälle vorhanden waren oder die organischen Abfallanteile bereits abgebaut waren.

Die Interpretation der Grundwasseruntersuchungsergebnisse war wegen der sich im Bereich der Altablagerung kleinräumig ändernden Grundwasserfließrichtung schwierig. Es war jedoch eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Sickerwasseremissionen aus dem Ablagerungsbereich anhand einiger anorganischer Grundwasseruntersuchungsparameter (z.B. Chlorid, Sulfat, Leitfähigkeit, u.a.) ableitbar.

Sanierungsmaßnahmen

Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen

Von Februar 1995 bis Oktober 1996 wurden die Ablagerungen ausgehoben und größtenteils entsorgt bzw. wiederverwertet. In der Zeit von Juli 1995 bis August 1996 wurden keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wurden die Ablagerungen durch vorauseilende, rasterförmige (12,5 x 12,5 m) und lageweise angeordnete (1 m Schichten) Erkundung einer Eluatklasse gemäß der damals gültigen ÖNORM S 2072 zugeordnet. Hierfür wurden mittels Schaufelbagger Probeschürfe abgeteuft und nach organoleptischer Beurteilung Mischproben entnommen, analysiert und Eluatklassen zugeordnet.

Insgesamt wurden 94.252 t Material ausgehoben. Entsprechend der Klassifizierung des Aushubmaterials ergab sich folgende Mengenverteilung:

  • Eluatklasse I:             16.807 t
  • Eluatklasse II:             54.156 t
  • Eluatklasse III:             22.023 t

Das Aushubmaterial der Eluatklasse I wurde zur Wiederverfüllung verwendet. Das Aushubmaterial der Eluatklassen II und III wurden größtenteils auf Deponien entsorgt oder zum geringeren Teil einer Verwertung zugeführt (z.B. Bauschuttrecycling).

Hauptparameter für die Klassifizierung des Aushubmaterials waren CSB, Ammonium, Nitrit, Phosphat und Sulfat. Nach Abschluss der Aushubarbeiten wurden an 42 Stellen Proben aus der Aushubsohle bzw. Aushubböschung genommen. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen waren die Proben den Eluatklassen I (Ia-Ic) zuzuordnen.

Nach Abschluss der Räumungsarbeiten wurde die Grubensohle mit zugeführtem "Fremdmaterial" oder mit Aushubmaterial aus der Grube (beides Eluatklasse I) bis mindestens 1 m über HGW aufgehöht. Die Grube wurde im Anschluss mit Humusmaterial rekultiviert. In ausgewählten Bereichen wurde kein Humus aufgebracht. Diese Bereiche wurden der natürlichen Sukzession überlassen. Die Fertigstellung der Renaturierung erfolgte im Oktober 1996.

Grundwasserbeweissicherung

Vor Beginn der Räumung sowie nach Abschluss der Räumungsarbeiten wurden die vorhandenen fünf Grundwassermessstellen beprobt und die entnommenen Proben analysiert (1995 bis 1999). Im Jahr 2004 wurden im Rahmen von ergänzenden Untersuchungen entsprechend § 14 Altlastensanierungsgesetz an zwei Terminen Grundwasseruntersuchungen durchgeführt.

Anhand der Untersuchungen aus dem Zeitraum 1995 bis 2004 zeigt sich im Grundwasserabstrombereich kein eindeutiger Konzentrationsrückgang bei den untersuchten Parametern. Insbesonders in der Sonde 2 zeigt sich weiterhin eine deutlich erhöhte Gesamtmineralisation des Grundwassers. Ein reduzierender Einfluss auf das Grundwasser aus dem ehemaligen Ablagerungsbereich ist kaum erkennbar.

An den beiden Untersuchungsterminen im Jahr 2004 wurden nur geringe Konzentrationen von Trichlorethen im Grundwasser festgestellt, wobei der höchste Messwert (2,7 µg/l) in einer Messstelle im Grundwasserzustrombereich auftrat.

Beurteilung der Sanierungsmaßnahmen und Untersuchungsergebnisse

Es wurden sämtliche Ablagerungen entfernt. Die Untersuchungen der Aushubsohle ergaben keine Hinweise, dass nach der Entfernung der Ablagerungen verunreinigtes Material im Untergrund verblieben ist. Die teilweise Wiederverfüllung erfolgte mit Material, das aufgrund der durchgeführten Untersuchungen keinen negativen Einfluss auf die Grundwasserqualität bewirken kann.

Entsprechend den Ergebnissen der Grundwasseruntersuchungen vor und nach der Räumung der Altablagerungen ergibt sich keine eindeutige Verbesserung der Grundwasserqualität nach der Räumung. Im Grundwasserabstrom des ehemaligen Ablagerungsbereichs ist noch immer eine deutliche Veränderung der Grundwasserqualität anhand der erhöhten Gesamtmineralisation erkennbar. Es ist daher anzunehmen, dass stellenweise Restbelastungen im Untergrund vorhanden sind. Aufgrund der geringen Grundwasserströmung findet ein Grundwasseraustausch nur in geringem Umfang statt, sodass nur langfristig mit einer deutlichen Verbesserung der Grundwasserqualität im Grundwasserabstrom gerechnet werden kann. Die noch vorhandenen Restbelastungen im Untergrund stellen jedoch keine erhebliche Gefahr für das Grundwasser dar.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Entfernung der Ablagerungen die Ursache der Grundwassergefährdung beseitigt wurde. Die im Untergrund noch vorhandenen Restbelastungen verursachen noch eine Veränderung der Grundwasserqualität, wobei die Auswirkungen auf das Grundwasser unter Berücksichtigung der Standortbedingungen nicht erheblich sind. Die Altlast B 2 "Gemeindedeponie Parndorf" ist daher als saniert zu bewerten.

 

Datum der Texterstellung: Oktober 2004