Neue ALSAG-Novelle

Am 17.4.2024 wurde eine neue umfassende Altlastensanierungsgesetz-Novelle im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl. I Nr. 30/2024). Die Bestimmungen dieser Novelle treten mit 1. Januar 2025 in Kraft.

Durch die gegenständliche ALSAG-Novelle wurden eigenständige materien- sowie verfahrensrechtlicher Bestimmungen aufgenommen. Die neuen materienrechtlichen Bestimmungen sehen insbesondere vor, dass sowohl bei der Abschätzung des von einer Altablagerung oder einem Altstandort ausgehenden Risikos als auch bei der Festlegung der Sanierungsziele für Altlastenmaßnahmen im Sinne des Reparaturprinzips standort- und nutzungsspezifische Faktoren berücksichtigt werden.

Um die Digitalisierung im Bereich der Altlastenausweisung zu fördern, wird die lagemäßige Darstellung von Altlasten künftig anstatt in Form von Grundstücksnummern durch eine planliche Darstellung der Altlast in einer GIS-basierten Online-Karte im Internet erfolgen.

Weiteres Ziel der gegenständlichen ALSAG-Novelle ist eine stärkere Verknüpfung von Altlastensanierung und Flächenrecycling, indem die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, um die Wiedereingliederung von Altlasten sowie jener Altablagerungen und Altstandorte, welche die Schwelle einer Altlast nicht erreichen, in den Wirtschaftskreislauf zu fördern.

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