Sanierte Altlast T4: Aral-Flyggen/St. Bartlmä

Am südlichen Stadtrand von Innsbruck wurden am linken Sillufer eine Großtankstelle und ein Großtanklager betrieben. Der Umschlag von Mineralölen erfolgte durch die Firma Flyggen bereits seit der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg. Aus dieser Zeit ist der Bestand eines 30.000 l Treibstoffkessels für Benzin bekannt, während zu einem Vorhandensein weiterer Kleinkessel keine Angaben vorliegen.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Innsbruck,
Innsbruck,
Wilten,
616/11
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altstandort
Branche: Mineralöl-, Treibstofflager
Ergebnis Beurteilung: erhebliche Kontamination
Fläche Altlast (m²): 14.000 m²
Schadstoff(e) Mineralölkohlenwasserstoffe (aliphatische Kohlenwasserstoffe)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 07.10.1991
Datum der Prioritätenfestlegung: 20.04.1992
Priorität: 2
Datum Ausweisung dekontaminiert: 12.11.1997
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Dekontamination
Sanierungsverfahren: Pneumatische Maßnahmen (Bodenluftabsaugung),
Hydraulische Maßnahmen (pump & treat (GW-Sanierung))
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 10.03.1998

Beschreibung der Altlast

Es liegen außerdem Hinweise auf Kriegsschäden vor. Unter anderem sind ein Bombentreffer im Jahr 1944, bei dem das Treibstofflager ausbrannte, und die Beseitigung eines zerstörten eingegrabenen Kesselwaggons im Jahr 1948 bekannt.

In den 60er Jahren befanden sich auf dem Betriebsgelände der Firma Aral (Rechtsnachfolger der Fa. Flyggen) zwischen der Sill und einem Anschlussgleis der ÖBB 12 unterirdische Lagertanks mit einem Fassungsvermögen von je 100.000 l. Es wurde Benzin und Dieseltreibstoff gelagert. Westlich des Ölverladegleises waren die Betriebsgebäude, ein Fasslager und zwei Füllstationen für Tankwagen situiert. Die Auflassung des Tanklagers und Einstellung des Mineralölumschlags erfolgte im Jahr 1984.

Der Altstandort befindet sich am südlichen Rand des Inntales im Bereich des Schwemmkegels der Sill. Die anstehenden Lockersedimente bestehen aus sandigen Kiesen, in die Blockwerkschichten eingelagert sind. Der Durchlässigkeitsbeiwert kf beträgt etwa 1 bis 5*10-5 m/s. Der Grundwasserspiegel befindet sich in 20 m Tiefe. Die Mächtigkeit des Grundwasserleiters ist nicht bekannt. Die Grundwasserströmungsrichtung ist gegen Norden gerichtet. Die Sill steht mit dem örtlichen Grundwasser nicht in Verbindung, ihr Wasserspiegel liegt um rund 15 m über dem Grundwasser.

Die Altlast befindet sich südlich des Innsbrucker Hauptbahnhofes im Bereich eines Gewerbegebietes. Das Grundwasser im Abstrom wird nicht genutzt.

Gefährdungsabschätzung

Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Flyggen bzw. Aral befand sich ein Tanklager (maximale Lagerkapazität bzw. Gesamtvolumen 1,2 Mio. l Mineralöl). Im Zuge der Lagerung und des Umschlags von Mineralölprodukten kam es zu Verunreinigungen des Untergrundes. Die im Jahr 1990 durchgeführten Untersuchungen zeigten vor allem entlang des ehemaligen Ölverladegleises starke Kohlenwasserstoffkontaminationen des Bodens.

Die festgestellten Gesamtkohlenwasserstoffgehalte im Bereich der Gleisanlagen schwankten zwischen 7.590 und 1.000 mg/kg TS. Der wasserlösliche Anteil im Eluat schwankte zwischen 43 und 0,5 mg/l. Der Hauptanteil der Verschmutzung wird durch Benzin verursacht. Orientierungswerte zur Beurteilung von Mineralölbelastungen sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Die zitierten Maßnahmenschwellenwerte wurden insbesondere in den Eluaten der Bodenproben zum Teil um mehr als das 100-fache überschritten.

Zusammenstellung von Orientierungswerten zur Beurteilung von Verunreinigungen des Untergrundes durch Mineralöle

- Einheit PW II (1) MSW II (1) PW b (2) MSW b (2)
Bodenluft mg/m³ --- 501 --- 50
Boden mg/kg TS 200 - 500 500 - 1.000 500 1.000
Eluat mg/l 0,1 0,54 0,5 0,5
Grundwasser mg/l 0,1 0,25 0,06 0,1

PW ... Prüfwert; MSW ... Maßnahmenschwellenwert
Kategorie II ("KW-belastete Böden) bzw. b (ÖNORM S 2088-1): Bereiche, in denen keine Grundwassernutzung erfolgt

Die Verunreinigungen des Untergrundes reichten bis in den Grundwasserschwankungsbereich. Innerhalb der wasserungesättigten Bodenzone war eine deutliche Abnahme der Belastungen mit zunehmender Tiefe zu beobachten. Allerdings konnte ein am Grundwasser aufschwimmender Ölfilm festgestellt werden. Durch die Auswaschung der Mineralölkontamination kommt es zu einer Verunreinigung des Grundwassers mit gelösten Kohlenwasserstoffen. Im Abstrom des Altstandortes bestehen keine Grundwassernutzungen.

Die Untersuchungen im Jahr 1990 zeigten, daß insbesondere im Bereich des Verladegleises des ehemaligen Tanklagers Verunreinigungen der wasserungesättigten Bodenzone und des Grundwassers mit Mineralöl gegeben waren.

Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen

Die Sanierung der Altlast erfolgte in zwei Phasen:

  • Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone - Juli 1991 bis August 1993
  • Dekontamination des Grundwassers im Schadenszentrum - Mai 1995 bis August 1996

Zur Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone wurde Ende Juli 1991 eine Bodenluftabsauganlage in Betrieb genommen. Im Bereich des bekannten Schadenszentrums waren im Zuge der Errichtung der Betriebsgebäude der Firma Schenker im Frühjahr 1991 fünf vertikale Bodenluftpegel und oberflächennah ein flächiges, horizontales Absaugsystem installiert worden. Die Bodenluftpegel waren jeweils bis in das Grundwasser abgeteuft worden. Die Filterstrecken der Bodenluftpegel reichten ebenfalls bis ins Grundwasser. Als Sanierungsziel für die Reinigung der wasserungesättigten Bodenzone wurden folgende Gehalte als maßgeblich angesehen:

  • Gesamtgehalt500 mg/kg TS
  • Eluat (filtriert)0,5 mg/kg TS

Die abgesaugte Bodenluft wurde hinsichtlich ihrer KW-Gehalte regelmäßig überprüft. Die Kontrollen erfolgten vor allem mittels Gasprüfröhrchen und wurden durch periodische GC-Analysen ergänzt. Ausgewählte Ergebnisse dieser Kontrollen sind in Tabelle 2 dargestellt.

Kontrolle des Betriebes der Bodenluftabsaugung - KW-Gehalte in mg/m³

- Pegel A Pegel B Pegel C Pegel D Pegel E Horizontale
Absaugung
31. Juli 1991 24.000 19.200 14.400 19.200 12.000 288
30. Oktober 1991 4.320 5.280 5.280 5.760 4.320 96
27. Jänner 1992 1.920 2.400 4.320 2.880 2.400 72
29. April 1992 2.400 816 6.720 1.920 816 72
30. Juli 1992 288 240 720 1.200 480 48
9. November 1992 240 96 576 480 48 48
26. Jänner 1993 288 1.200 720 576 48 48
2. Mai 1993 192 384 240 96 --- ---
30. Juli 1993 144 --- 144 96 --- ---
18. August 1993 96 --- 96 48 --- ---

Im Juli 1993 wurden am Rand der bekannten kontaminierten Bereiche zwei weitere Grundwassersonden errichtet. Im Zuge der Bohrungen wurden tiefenspezifisch insgesamt 52 Bodenproben genommen. An diesen Proben wurden die Gehalte an Kohlenwasserstoffen als Gesamtgehalte und an filtrierten Eluaten bestimmt. Die maximalen KW-Gehalte (Gesamtgehalt 415 mg/kg TS bzw. Eluatgehalt 0,2 mg/l) wurden an oberflächennahen Proben nachgewiesen. Überschreitungen der bereits zitierten Sanierungszielwerte wurden nicht festgestellt.

An den neu errichteten Grundwassersonden, den Bodenluftpegeln bzw. Brunnen B und E sowie einer abstromig des bekannten Schadensherdes gelegenen Grundwassersonde wurden im Jahr 1993 Grundwasserproben genommen. Sowohl an Schöpfproben als auch an Pumpproben mussten deutliche Belastungen des Grundwassers durch Kohlenwasserstoffe bzw. Mineralöle festgestellt werden. Ausgewählte Ergebnisse dieser Untersuchungen sind überblicksmäßig in Tabelle 3 enthalten.

Den trotz der Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone weiterhin gegebenen Grundwasserverunreinigungen entsprechend wurde im Mai 1995 mit einer Dekontamination des Grundwassers begonnen. Als Sanierungsziel für das Grundwasser wurde ein KW-Gehalt von 0,2 mg/l als maßgeblich angesehen.

Zur Mobilisierung der Mineralölkontaminationen im Grundwasserschwankungsbereich bzw. zur Dekontamination des Grundwassers wurden folgende Maßnahmen gesetzt:

  • Absenkung des Grundwasserspiegels durch Entnahme von Grundwasser (im Ausmaß von rd. 6 l/s) sowie Wiederversickerung des Wassers außerhalb des bekannten kontaminierten Bereiches
  • Abschöpfung des Grundwassers an der Grundwasseroberfläche mit einer Ölskimmerpumpe (rd. 0,2 l/s) sowie Reinigung des Grundwassers und Wiederversickerung im Bereich des Sanierungsbrunnens

Das zur Absenkung des Grundwasserspiegels entnommene Grundwasser wurde monatlich hinsichtlich seiner KW-Gehalte kontrolliert, wobei jedoch eine stetige Unterschreitung der Nachweisgrenze (0,06 mg/l) nachgewiesen werden konnte. Das von der Ölskimmerpumpe geförderte Wasser wurde zur Reinigung über einen Ölabscheider und ein Aktivkohlefilter geführt.

Zur Dekontamination des Grundwassers wurde von Mai 1995 bis Mai 1996 der Brunnen B und anschließend bis September 1996 der Brunnen E bepumpt. Die Ergebnisse der Kontrolle des Sanierungsfortschrittes und der Grundwasserbeweissicherung sind in Tabelle 3 überblicksmäßig zusammengefasst. Diese Ergebnisse stellen den Nachweis dar, dass der behördlich definierte Sanierungszielwert erreicht wurde. Innerhalb der ersten beiden Betriebsmonate der Grundwassersanierung fielen am Ölabschieder Mineralölprodukte im Ausmaß von ca. 10 l an.

Überblick zur Kontrolle des Sanierungsfortschrittes sowie zur Grundwasserbeweissicherung - KW-Gehalte an Schöpfproben bzw. am Wasser der Ölskimmerpumpe (Angaben in mg KW/l)

- Brunnen B Brunnen E gereinigtes
Wasser
Grundwasser-
abstrom
März - Dezember 1993 1,0 - 1,4 1,4 - 2,9 --- 1,1 - 2,2
Mai 1995 3,2 --- 0,6 / 0,1 ---
August 1995 1,4 --- 0,5 / 0,1 < 0,06
Dezember 1995 0,5 --- 0,7 / 0,1 < 0,06
April 1996 0,2 --- 0,4 / 0,1 < 0,06
Mai 1996 --- 0,2 0,6 / 0,1 ---
Juli 1996 --- 0,3 0,5 / 0,1 ---
September 1996 0,2 0,2 0,3 / 0,1 < 0,06

Auf Grund der Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung ist davon auszugehen, daß im Schadenszentrum weiterhin Belastungen des Grundwassers durch Mineralölprodukte gegeben sind, jedoch im Grundwasserabstrom der Altlast keine Belastungen mehr zu beobachten sind. Dies entspricht den Empfehlungen des Arbeitskreises "KW-belastete Böden", daß außerhalb wasserrechtlich besonders geschützter Gebiete im unmittelbaren Schadenszentrum ein KW-Gehalt von 0,2 mg/l toleriert werden kann, wenn im Grundwasserabstrom des Schadensherdes keine meßbare oder auch organoleptisch wahrnehmbare Beeinflussung des Grundwassers gegeben ist.

Durch die getroffenen Maßnahmen zur Dekontamination der wasserungesättigten Bodenzone bzw. des Grundwassers wurde ein Zustand hergestellt, der insgesamt dem entsprechend Kapitel 3.2 der ÖNORM S 2088-1 jedenfalls erforderlichen Sanierungsziel einer "Beseitigung von Gefahren für das Grundwasser, so daß eine bestehende oder geplante Nutzung möglich ist" entspricht.

 

Datum der Texterstellung:  November 1997